Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Wer ein Ticket für den letzten Abflug bekommen hat (Aufhebungsvertrag oder BeE Vertrag), sollte unbedingt zuschlagen. Ob sowas jemals wieder kommen wird ist mehr als fraglich. Für mich ist immer noch nicht klar, welchen der beiden Verträge ich unterschreiben werde. Aber ablehnen wäre Harakiri; und darauf hab ich keinen Bock mehr.
Anonymous User hat geschrieben:
Im ersten Schritt wenn es passt den bee-Vertrag. Sollte das Quorum nicht erreicht werden gibt es als zweite Chance den Aufhebungsvertrag mit vollem Geld.
Wer ein Ticket für den letzten Abflug bekommen hat (Aufhebungsvertrag oder BeE Vertrag), sollte unbedingt zuschlagen. Ob sowas jemals wieder kommen wird ist mehr als fraglich. Für mich ist immer noch nicht klar, welchen der beiden Verträge ich unterschreiben werde. Aber ablehnen wäre Harakiri; und darauf hab ich keinen Bock mehr.
Im ersten Schritt wenn es passt den bee-Vertrag. Sollte das Quorum nicht erreicht werden gibt es als zweite Chance den Aufhebungsvertrag mit vollem Geld.
In England könnte man vielleicht auf das Quorumsergebnis eine Wette abschließen? ! Bin wirkilch gespannt, was uns als "Das Ergebnis" präsentiert wird.
Und wenn das Quorum unter 90% liegt, ist es nicht für alle schlecht. Scheitern bringt mehr Geld als ein Aufhebungsvertrag. Dies vorallem für den 1.4. ohne Kündigungsfrist und Sperrzeit von der AfA.
oder ALLE bekommen nix, da der BR nicht unterschreibt
Auch ok, wenn der ganze Mist endlich mal ein Ende hätte. Aber bitte baldmöglichst eine konktrete Aussage. Seit Juni 2014 dieses verdammte rumgeeiere...
Hier helfen starke Nerven, Pokergesicht und gemeinsame Forderungen. Abstimmung mit den Füßen z.b. für die Sicherheit der Zahlungen.
Anonymous User hat geschrieben:
Tja dann zeichne Dir doch einfach mal einen persönlichen Zeitstrahl auf. Mit Deinem jetzigen Alter. Dem Brutto/Netto, ALGI Gehalt mit den jeweiligen Zeitpunkten bis zu Deiner normalen Rente auf. Brücksichtige hierbei auch die möglichen Renten/Krankenversicherungszeiten, mögliche Sperrfristen durch die Afa. Bedenke auch, das es steuerlich entscheidend ist, wann die Abfindung ausbezahlt wird (Zuflußprinzip). Die Abfindung muß mindestens 1 Euro höher sein als alle in dem Kalenderjahr zugeflossenen Einnahmen, ist dies nicht der Fall, findet Sie keine Anwendung. Wie lange Reicht Deine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag gegenüber der Bee-Variant (Achtung AG-Anteil muß mitgetragen werden). Wird die Firmenrente in der Bee fortgeführt? wenn ja dann geht da auch noch was weg.. Du hast jetzt noch 5Tage Zeit? um das zu überlegen.
Wer ein Ticket für den letzten Abflug bekommen hat (Aufhebungsvertrag oder BeE Vertrag), sollte unbedingt zuschlagen. Ob sowas jemals wieder kommen wird ist mehr als fraglich. Für mich ist immer noch nicht klar, welchen der beiden Verträge ich unterschreiben werde. Aber ablehnen wäre Harakiri; und darauf hab ich keinen Bock mehr.
Tja dann zeichne Dir doch einfach mal einen persönlichen Zeitstrahl auf. Mit Deinem jetzigen Alter. Dem Brutto/Netto, ALGI Gehalt mit den jeweiligen Zeitpunkten bis zu Deiner normalen Rente auf. Brücksichtige hierbei auch die möglichen Renten/Krankenversicherungszeiten, mögliche Sperrfristen durch die Afa. Bedenke auch, das es steuerlich entscheidend ist, wann die Abfindung ausbezahlt wird (Zuflußprinzip). Die Abfindung muß mindestens 1 Euro höher sein als alle in dem Kalenderjahr zugeflossenen Einnahmen, ist dies nicht der Fall, findet Sie keine Anwendung. Wie lange Reicht Deine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag gegenüber der Bee-Variant (Achtung AG-Anteil muß mitgetragen werden). Wird die Firmenrente in der Bee fortgeführt? wenn ja dann geht da auch noch was weg.. Du hast jetzt noch 5Tage Zeit? um das zu überlegen.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn das Quorum nicht erreicht wird, geht das HQ in die Schweiz.
Anonymous User hat geschrieben:Wer ein Ticket für den letzten Abflug bekommen hat (Aufhebungsvertrag oder BeE Vertrag), sollte unbedingt zuschlagen. Ob sowas jemals wieder kommen wird ist mehr als fraglich. Für mich ist immer noch nicht klar, welchen der beiden Verträge ich unterschreiben werde. Aber ablehnen wäre Harakiri; und darauf hab ich keinen Bock mehr.
Im ersten Schritt wenn es passt den bee-Vertrag. Sollte das Quorum nicht erreicht werden gibt es als zweite Chance den Aufhebungsvertrag mit vollem Geld.
Wenn das Quorum nicht erreicht wird, geht das HQ in die Schweiz.
Anonymous User hat geschrieben:
Dein Beitrag ist der erste der Sinnvoll ist - Danke Dir.
Anonymous User hat geschrieben:Wer ein Ticket für den letzten Abflug bekommen hat (Aufhebungsvertrag oder BeE Vertrag), sollte unbedingt zuschlagen. Ob sowas jemals wieder kommen wird ist mehr als fraglich. Für mich ist immer noch nicht klar, welchen der beiden Verträge ich unterschreiben werde. Aber ablehnen wäre Harakiri; und darauf hab ich keinen Bock mehr.
Tja dann zeichne Dir doch einfach mal einen persönlichen Zeitstrahl auf. Mit Deinem jetzigen Alter. Dem Brutto/Netto, ALGI Gehalt mit den jeweiligen Zeitpunkten bis zu Deiner normalen Rente auf. Brücksichtige hierbei auch die möglichen Renten/Krankenversicherungszeiten, mögliche Sperrfristen durch die Afa. Bedenke auch, das es steuerlich entscheidend ist, wann die Abfindung ausbezahlt wird (Zuflußprinzip). Die Abfindung muß mindestens 1 Euro höher sein als alle in dem Kalenderjahr zugeflossenen Einnahmen, ist dies nicht der Fall, findet Sie keine Anwendung. Wie lange Reicht Deine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag gegenüber der Bee-Variant (Achtung AG-Anteil muß mitgetragen werden). Wird die Firmenrente in der Bee fortgeführt? wenn ja dann geht da auch noch was weg.. Du hast jetzt noch 5Tage Zeit? um das zu überlegen.
Dein Beitrag ist der erste der Sinnvoll ist - Danke Dir.
Anonymous User hat geschrieben:
Da hat die Schweiz das letzte Wort Looser wollen die nicht. Wenn ABB Probleme hat sollte unify nach Bulgarien, oder sonst wo hin, wo die Mitarbeiter sitzen.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Wer ein Ticket für den letzten Abflug bekommen hat (Aufhebungsvertrag oder BeE Vertrag), sollte unbedingt zuschlagen. Ob sowas jemals wieder kommen wird ist mehr als fraglich. Für mich ist immer noch nicht klar, welchen der beiden Verträge ich unterschreiben werde. Aber ablehnen wäre Harakiri; und darauf hab ich keinen Bock mehr.
Im ersten Schritt wenn es passt den bee-Vertrag. Sollte das Quorum nicht erreicht werden gibt es als zweite Chance den Aufhebungsvertrag mit vollem Geld.
Wenn das Quorum nicht erreicht wird, geht das HQ in die Schweiz.
Da hat die Schweiz das letzte Wort Looser wollen die nicht. Wenn ABB Probleme hat sollte unify nach Bulgarien, oder sonst wo hin, wo die Mitarbeiter sitzen.
Habe gerade die Seite http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem9 gefunden. Nach diesen Informationen ist die Formulierung bei 58+ nicht vollständig. Der Text sieht zwar ähnlich. Unify kann einen Zuverdienst anrechnen und die Monatszahlung ist nicht fix garantiert.
Heute Unterschrieben. Das war die richtige Entscheidung.
Hoffentlich den vorgegebenen Satz im Aufhebungsvertrag unter 1 beachtet "Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen ... enden." Der Satz ist für das Arbeitsamt gefundenes Futter um Sperrzeiten zu verhängen. Du hast beim Arbeitsplatzverlust durch gegenseitiges Einvernehmen mitgewirkt und dies durch deine Unterschrift bestätigt. Mitwirkung führt zur Anrechnung der Abfindung bevor Geld vom Arbeitsamt kommt. War es unter diesen Bedingungen die richtige Entscheidung?
Anonymous User hat geschrieben:
Gibt es noch mehr so Fallen im Vertrag? Wollte eigentlich morgen unterschreiben.
Habe gerade die Seite http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem9 gefunden. Nach diesen Informationen ist die Formulierung bei 58+ nicht vollständig. Der Text sieht zwar ähnlich. Unify kann einen Zuverdienst anrechnen und die Monatszahlung ist nicht fix garantiert.
Gibt es noch mehr so Fallen im Vertrag? Wollte eigentlich morgen unterschreiben.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn ich Anspruch auf Übergangsgeld hätte, würde ich denn Berechungswert und die Zahlungspflicht festlegen. Dieser Absatz ist irgendwie ganz wage geschrieben. Butter bei den Fischen.
Anonymous User hat geschrieben:Habe gerade die Seite http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem9 gefunden. Nach diesen Informationen ist die Formulierung bei 58+ nicht vollständig. Der Text sieht zwar ähnlich. Unify kann einen Zuverdienst anrechnen und die Monatszahlung ist nicht fix garantiert.
Gibt es noch mehr so Fallen im Vertrag? Wollte eigentlich morgen unterschreiben.
Wenn ich Anspruch auf Übergangsgeld hätte, würde ich denn Berechungswert und die Zahlungspflicht festlegen. Dieser Absatz ist irgendwie ganz wage geschrieben. Butter bei den Fischen.
Anonymous User hat geschrieben:
Anscheinend hast Du dich nicht richtig oder überhaupt nicht informiert. Schau im SGB III nach !!! Keine Sperre
Heute Unterschrieben. Das war die richtige Entscheidung.
Hoffentlich den vorgegebenen Satz im Aufhebungsvertrag unter 1 beachtet "Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen ... enden." Der Satz ist für das Arbeitsamt gefundenes Futter um Sperrzeiten zu verhängen. Du hast beim Arbeitsplatzverlust durch gegenseitiges Einvernehmen mitgewirkt und dies durch deine Unterschrift bestätigt. Mitwirkung führt zur Anrechnung der Abfindung bevor Geld vom Arbeitsamt kommt. War es unter diesen Bedingungen die richtige Entscheidung?
Anscheinend hast Du dich nicht richtig oder überhaupt nicht informiert. Schau im SGB III nach !!! Keine Sperre
Anonymous User hat geschrieben:
100% richtig. Siehe SGB III bzw. Arbeitsamt. Musst Dich halt kundig machen und nicht irgend etwas nachplappern.
Heute Unterschrieben. Das war die richtige Entscheidung.
Hoffentlich den vorgegebenen Satz im Aufhebungsvertrag unter 1 beachtet "Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen ... enden." Der Satz ist für das Arbeitsamt gefundenes Futter um Sperrzeiten zu verhängen. Du hast beim Arbeitsplatzverlust durch gegenseitiges Einvernehmen mitgewirkt und dies durch deine Unterschrift bestätigt. Mitwirkung führt zur Anrechnung der Abfindung bevor Geld vom Arbeitsamt kommt. War es unter diesen Bedingungen die richtige Entscheidung?
100% richtig. Siehe SGB III bzw. Arbeitsamt. Musst Dich halt kundig machen und nicht irgend etwas nachplappern.
Anonymous User hat geschrieben:
Das SGB III ist umfangreich. Wo hast du was gelesen?
Anonymous User hat geschrieben:Heute Unterschrieben. Das war die richtige Entscheidung.
Hoffentlich den vorgegebenen Satz im Aufhebungsvertrag unter 1 beachtet "Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen ... enden." Der Satz ist für das Arbeitsamt gefundenes Futter um Sperrzeiten zu verhängen. Du hast beim Arbeitsplatzverlust durch gegenseitiges Einvernehmen mitgewirkt und dies durch deine Unterschrift bestätigt. Mitwirkung führt zur Anrechnung der Abfindung bevor Geld vom Arbeitsamt kommt. War es unter diesen Bedingungen die richtige Entscheidung?
Anscheinend hast Du dich nicht richtig oder überhaupt nicht informiert. Schau im SGB III nach !!! Keine Sperre
Das SGB III ist umfangreich. Wo hast du was gelesen?
Es gibt diesmal keine Sperre
und wieso ist in der langen Form des Foliensatzes der Agentur für Arbeit auf den letzten Seiten die Folgen von Sperrzeiten und Ruhezeit aufgeführt? Warum wird dies Vorgetragen wenn es nicht kommt. Woher die Sicherheit "Es gibt diesmal keine Sperre". Allein das Wort DIESMAL sagt schon Es gibt Sperren!
Anonymous User hat geschrieben:Heute Unterschrieben. Das war die richtige Entscheidung.
Hoffentlich den vorgegebenen Satz im Aufhebungsvertrag unter 1 beachtet "Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen ... enden." Der Satz ist für das Arbeitsamt gefundenes Futter um Sperrzeiten zu verhängen. Du hast beim Arbeitsplatzverlust durch gegenseitiges Einvernehmen mitgewirkt und dies durch deine Unterschrift bestätigt. Mitwirkung führt zur Anrechnung der Abfindung bevor Geld vom Arbeitsamt kommt. War es unter diesen Bedingungen die richtige Entscheidung?
100% richtig. Siehe SGB III bzw. Arbeitsamt. Musst Dich halt kundig machen und nicht irgend etwas nachplappern.
Vorsicht mit Vorwürfe. Schon den § 159 SGB III gelesen. Hier direkt aufrufbar. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html Auch die Vorgänger§ 158 und 157 dürften interessieren. Sperrzeiten führen zu Verkürzungen der Bezugsdauer, wie unter § 148 nachlesbar ist. Dazu den Vorgänger§ 147 wegen der Anspruchsdauer lesen.
Wenn gelesen und verstanden folgt eine Entschuldigung?
Anonymous User hat geschrieben:
Du ja Du bist ein ganz schlauer Dampfplauderer
Anonymous User hat geschrieben:Es gibt diesmal keine Sperre
Weil Unify-Mitarbeiter was besseres sind? Glaubt und unterschreibt. Blickt voller Zuversicht in die Zukunft und wartet bis die Realität euch einholt. Nur dann nicht jammern, ihr hättet es nicht gewusst.
Du ja Du bist ein ganz schlauer Dampfplauderer
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn einem die Argumente ausgehen, versucht man es auf der Beleidigungsebene sein eigenes Ego zu retten.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Es gibt diesmal keine Sperre
Weil Unify-Mitarbeiter was besseres sind? Glaubt und unterschreibt. Blickt voller Zuversicht in die Zukunft und wartet bis die Realität euch einholt. Nur dann nicht jammern, ihr hättet es nicht gewusst.
Du ja Du bist ein ganz schlauer Dampfplauderer
Wenn einem die Argumente ausgehen, versucht man es auf der Beleidigungsebene sein eigenes Ego zu retten.
Habe gerade die Seite http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem9 gefunden. Nach diesen Informationen ist die Formulierung bei 58+ nicht vollständig. Der Text sieht zwar ähnlich. Unify kann einen Zuverdienst anrechnen und die Monatszahlung ist nicht fix garantiert.
Gibt es noch mehr so Fallen im Vertrag? Wollte eigentlich morgen unterschreiben.
Das mit der Bekanntgabe der Zugangsdaten ist für mich nicht ganz sauber. Jahrelang habe ich die Passwörter alle 90 Tage gewechselt und geheim gehalten. War durch Regelwerke verpflichtend vorgegeben. Teilnahme an Sicherheitsschulungen mussten per Unterschrift bestätigt werden. Jetzt soll das nicht mehr gelten?
Anonymous User hat geschrieben:
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsamt, kann ich von meiner Seite bestätigen, das ich eine Sperre von mindestens 3 Monaten bekommen würde. Der Grund ist, ich selber habe daran mitgewirkt in die Arbeitslosigkeit zu kommen. Mag sein, das ein Sachbearbeiter, von einem anderen Arbeitsamt das anders sieht, aber das muss jeder selber erfragen.
diesmal gibt es keine Sperre, weil diesmal die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind, Herr Dampfplauderer.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsamt, kann ich von meiner Seite bestätigen, das ich eine Sperre von mindestens 3 Monaten bekommen würde. Der Grund ist, ich selber habe daran mitgewirkt in die Arbeitslosigkeit zu kommen. Mag sein, das ein Sachbearbeiter, von einem anderen Arbeitsamt das anders sieht, aber das muss jeder selber erfragen.
Anonymous User hat geschrieben:
- einfache Frage, hast du eine schriftliche Aussage deiner Agentur, dass es keine Sperre gibt - dann gib die Agentur an und jeder sollte entsprechend sich das mit dem Hinweis von seiner Agentur bestätigen lassen
Deine Rücksprache mit dem Arbeitsamt hast Du vermutlich ohne Kenntnis des aktuell relevanten Sozialplans und Interessenausgleichs gemacht. Dann kann die Auskunft nur eine pauschale sein.
- einfache Frage, hast du eine schriftliche Aussage deiner Agentur, dass es keine Sperre gibt - dann gib die Agentur an und jeder sollte entsprechend sich das mit dem Hinweis von seiner Agentur bestätigen lassen
Anonymous User hat geschrieben:
- einfache Frage, hast du eine schriftliche Aussage deiner Agentur, dass es keine Sperre gibt - dann gib die Agentur an und jeder sollte entsprechend sich das mit deinem Hinweis von seiner Agentur bestätigen lassen
Deine Rücksprache mit dem Arbeitsamt hast Du vermutlich ohne Kenntnis des aktuell relevanten Sozialplans und Interessenausgleichs gemacht. Dann kann die Auskunft nur eine pauschale sein.
- einfache Frage, hast du eine schriftliche Aussage deiner Agentur, dass es keine Sperre gibt - dann gib die Agentur an und jeder sollte entsprechend sich das mit deinem Hinweis von seiner Agentur bestätigen lassen
Anonymous User hat geschrieben:
Achtung: Bei den Ex Siemenslern ist es so, das Sie nur Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie vor dem 1.10.1983 bei der AG beschäftigt waren. Insbesondere muß man auf den individuellen Eintritt der Firmenrente (mit 60 bzw 62) etc. achten. Wenn einem da auch nur ein Monat oder Tag zum direkten Anschluß fehlt, Pech gehabt. Übrigens, nur so am Rande erwähnt: Ich bins wieder, der mit dem Zeitstrahl. Verrennt euch nicht in "Kleinigkeiten". Es geht hier um eure Existenz und wie lange diese (Monate jahre) gegenüber der Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit dessen was danach passiert gesichert ist. Klar am besten wäre keine Änderung, aber ich denke, das ist eine nicht realistische Wunschvorstellung. Wägt ab, inwieweit z.B. der Verlust des Übergangsgeldes geggenüber einer vorzeitigen jähen Unterbrechung der Existenzsicherung schlimmer ist.... Ich denke nicht, das diesbezüglich der Vertrag einseitig abänderbar ist. Oder findet sich etwas im Interessensausgleich, Sozilplan? pg.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Habe gerade die Seite http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html#tocitem9 gefunden. Nach diesen Informationen ist die Formulierung bei 58+ nicht vollständig. Der Text sieht zwar ähnlich. Unify kann einen Zuverdienst anrechnen und die Monatszahlung ist nicht fix garantiert.
Gibt es noch mehr so Fallen im Vertrag? Wollte eigentlich morgen unterschreiben.
Wenn ich Anspruch auf Übergangsgeld hätte, würde ich denn Berechungswert und die Zahlungspflicht festlegen. Dieser Absatz ist irgendwie ganz wage geschrieben. Butter bei den Fischen.
Achtung: Bei den Ex Siemenslern ist es so, das Sie nur Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie vor dem 1.10.1983 bei der AG beschäftigt waren. Insbesondere muß man auf den individuellen Eintritt der Firmenrente (mit 60 bzw 62) etc. achten. Wenn einem da auch nur ein Monat oder Tag zum direkten Anschluß fehlt, Pech gehabt. Übrigens, nur so am Rande erwähnt: Ich bins wieder, der mit dem Zeitstrahl. Verrennt euch nicht in "Kleinigkeiten". Es geht hier um eure Existenz und wie lange diese (Monate jahre) gegenüber der Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit dessen was danach passiert gesichert ist. Klar am besten wäre keine Änderung, aber ich denke, das ist eine nicht realistische Wunschvorstellung. Wägt ab, inwieweit z.B. der Verlust des Übergangsgeldes geggenüber einer vorzeitigen jähen Unterbrechung der Existenzsicherung schlimmer ist.... Ich denke nicht, das diesbezüglich der Vertrag einseitig abänderbar ist. Oder findet sich etwas im Interessensausgleich, Sozilplan? pg.
Anonymous User hat geschrieben:
Es könnte sein, das dieser Satz ein Problem darstellt. Daher ist es eben sinnvoll, sich vorher bei der Agentur für Arbeit seines Wohnortes zu erkundigen, ob es diesbezüglich eine mögliche Sperrzeit oder andere mögliche Sanktionen gibt. Am besten sich dies schriftlich bestätigen lassen. Ganz nebenbei würde ich mich arbeitssuchend melden. Vielleicht gibt es ja auch bereits eine Arbeitsanweisung der Afa aus Nürnberg für euren Fall..... pg.
Heute Unterschrieben. Das war die richtige Entscheidung.
Hoffentlich den vorgegebenen Satz im Aufhebungsvertrag unter 1 beachtet "Das Arbeitsverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen ... enden." Der Satz ist für das Arbeitsamt gefundenes Futter um Sperrzeiten zu verhängen. Du hast beim Arbeitsplatzverlust durch gegenseitiges Einvernehmen mitgewirkt und dies durch deine Unterschrift bestätigt. Mitwirkung führt zur Anrechnung der Abfindung bevor Geld vom Arbeitsamt kommt. War es unter diesen Bedingungen die richtige Entscheidung?
Es könnte sein, das dieser Satz ein Problem darstellt. Daher ist es eben sinnvoll, sich vorher bei der Agentur für Arbeit seines Wohnortes zu erkundigen, ob es diesbezüglich eine mögliche Sperrzeit oder andere mögliche Sanktionen gibt. Am besten sich dies schriftlich bestätigen lassen. Ganz nebenbei würde ich mich arbeitssuchend melden. Vielleicht gibt es ja auch bereits eine Arbeitsanweisung der Afa aus Nürnberg für euren Fall..... pg.
Anonymous User hat geschrieben:
DAs ist in der Regel ein Standardfoliensatz. Deer Vortragende kann aus seiner Sicht nicht entscheiden, ob es zu Sperrzeiten odeer anderen Sanktionen kommt oder nicht. Das wird in aller Regel per Dienstanweisung aus Nürnberg bzw. des jeweiligen örtlichen Afa Chefs festgelegt. Solange es keine Anweisung gibt, legt das der jeweilige für Dich zuständige Sachbearbeiter im Rahmen der Gesetzte, seiner Möglichkeiten und vor allem seines Wissenstands her fest.. Ein dann substantiziert begründeter schriftlicher widerspruch kann dannAbhilfe schaffen. Sicherer und einfacher ist jedoch die vorherige schriftliche Zusage seitens der Afa. Man kann jedoch die Sperrzeit dahingehend verhindern, indem man einfach nach der Bee oder Aufheb ein Jahr von seiner Abfindung lebt, sich drei Monate vor Ablauf des jahres Arbeitssuchend meldet. Last euch doch einfach dahingehend bei der afa beraten, die müssen euch auch Alternativ beraten. pg.
Es gibt diesmal keine Sperre
und wieso ist in der langen Form des Foliensatzes der Agentur für Arbeit auf den letzten Seiten die Folgen von Sperrzeiten und Ruhezeit aufgeführt? Warum wird dies Vorgetragen wenn es nicht kommt. Woher die Sicherheit "Es gibt diesmal keine Sperre". Allein das Wort DIESMAL sagt schon Es gibt Sperren!
DAs ist in der Regel ein Standardfoliensatz. Deer Vortragende kann aus seiner Sicht nicht entscheiden, ob es zu Sperrzeiten odeer anderen Sanktionen kommt oder nicht. Das wird in aller Regel per Dienstanweisung aus Nürnberg bzw. des jeweiligen örtlichen Afa Chefs festgelegt. Solange es keine Anweisung gibt, legt das der jeweilige für Dich zuständige Sachbearbeiter im Rahmen der Gesetzte, seiner Möglichkeiten und vor allem seines Wissenstands her fest.. Ein dann substantiziert begründeter schriftlicher widerspruch kann dannAbhilfe schaffen. Sicherer und einfacher ist jedoch die vorherige schriftliche Zusage seitens der Afa. Man kann jedoch die Sperrzeit dahingehend verhindern, indem man einfach nach der Bee oder Aufheb ein Jahr von seiner Abfindung lebt, sich drei Monate vor Ablauf des jahres Arbeitssuchend meldet. Last euch doch einfach dahingehend bei der afa beraten, die müssen euch auch Alternativ beraten. pg.
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