Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Genau einige bekommen neue Verträge für die eine oder andere Firma und der Rest bekommt ein Angebot zur bee. Rest ist nur noch eine Rumpf Firma mit den Aussitzern. Und diese Firma macht kein Geschäft mehr kann also dicht gemacht werden. Die Frage ist nur warum die Chefs in eine andere Firma wechseln sollen als ihre Mitarbeiter. ..
Anonymous User hat geschrieben:
___weil diese GmbH höhere Gehälter und Leistungen bietet. Sonst laufen die Manager davon!
Genau einige bekommen neue Verträge für die eine oder andere Firma und der Rest bekommt ein Angebot zur bee. Rest ist nur noch eine Rumpf Firma mit den Aussitzern. Und diese Firma macht kein Geschäft mehr kann also dicht gemacht werden. Die Frage ist nur warum die Chefs in eine andere Firma wechseln sollen als ihre Mitarbeiter. ..
___weil diese GmbH höhere Gehälter und Leistungen bietet. Sonst laufen die Manager davon!
Anonymous User hat geschrieben:
Das Ding ist ja auch, dass wenn du bei Un(i)fähig bleibst \ bleiben musst, du zwar lt. Interessenausgleich dein monatliches Entgeld behälst, das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass du über den neuen Tarifvertrag zwar dein Monatsentgeld behälst, aber aufgrund des Wegfalls von VZE, LZE, LLE, Urlaubsgeld und anteilig es 13. Monatsentgeld sowieso nicht mehr als die 85% aus der beE Vvrdienst. Aber in der beE kannst du einen neuen Job bei einem vernünftigen AG finden, der auf Augenhöhe mit seinen AN agiert, finden.Ich persönlich habe die Schnauze voll und will weg, je eher desto besser ...
Anonymous User hat geschrieben:Genau einige bekommen neue Verträge für die eine oder andere Firma und der Rest bekommt ein Angebot zur bee. Rest ist nur noch eine Rumpf Firma mit den Aussitzern. Und diese Firma macht kein Geschäft mehr kann also dicht gemacht werden. Die Frage ist nur warum die Chefs in eine andere Firma wechseln sollen als ihre Mitarbeiter. ..
___weil diese GmbH höhere Gehälter und Leistungen bietet. Sonst laufen die Manager davon!
Das Ding ist ja auch, dass wenn du bei Un(i)fähig bleibst \ bleiben musst, du zwar lt. Interessenausgleich dein monatliches Entgeld behälst, das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass du über den neuen Tarifvertrag zwar dein Monatsentgeld behälst, aber aufgrund des Wegfalls von VZE, LZE, LLE, Urlaubsgeld und anteilig es 13. Monatsentgeld sowieso nicht mehr als die 85% aus der beE Vvrdienst. Aber in der beE kannst du einen neuen Job bei einem vernünftigen AG finden, der auf Augenhöhe mit seinen AN agiert, finden.Ich persönlich habe die Schnauze voll und will weg, je eher desto besser ...
Hoffen wir mal, daß mindestens 90% der Angesprochenen unterschreiben und somit das Quorum erfüllt wird. Das ist absolut die allerletzte Chance, hier nochmal vernünftig abgefunden zu werden. Wer hier versucht nach der alten Methode des Aussitzens zu agieren, hat mehr als nur ein Brett vorm Kopf. Hoffentlich ist der Anteil der Querdenker und unverbesserlichen sehr sehr gering!!!
Mir tun zudem die Kollegen leid, die kein Angebot bekommen haben und für eine der neuen Gesellschaften weiterarbeiten müssen.
Ich bleibe .Hat bis jetzt immer geklappt. Nun das 4. Mal dabei. sollen sie mich doch rausklagen dann geh ich halt vors Arbeitsgericht. Dann schaun wir mal ob sie einen Familienvater rausschmeissen können.
Dann Vergleich die Rahmenbedingungen zwischen den letzten Abbauwellen und der gesamten Personalverschiebungen in neuen Firmen. Die Unify GmbH & Co KG wird leergeräumt. Die wenigen Arbeitsplätze werden an Unify Deutschland, Unify Beteiligung und Unify Product House gehen.
Hoffen wir mal, daß mindestens 90% der Angesprochenen unterschreiben und somit das Quorum erfüllt wird. Das ist absolut die allerletzte Chance, hier nochmal vernünftig abgefunden zu werden. Wer hier versucht nach der alten Methode des Aussitzens zu agieren, hat mehr als nur ein Brett vorm Kopf. Hoffentlich ist der Anteil der Querdenker und unverbesserlichen sehr sehr gering!!! Mir tun zudem die Kollegen leid, die kein Angebot bekommen haben und für eine der neuen Gesellschaften weiterarbeiten müssen.
Wie bist du denn drauf, bist wohl einer der bleibt
Versuch mal mit 50 einen neuen vernünftigen Job zu finden - ich bleibe
Anonymous User hat geschrieben:
----- http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/abfindung-die-fuenf-groessten-irrtuemer-101503.aspx --http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html -- http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung/abfindu7.html --
Ist es wirklich wahr, dass es nun mehr Abfindung gibt wie in den letzten Jahren?
Ja. Bist einige Monate länger dabei. Deckel bei 290000 €.
----- http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/abfindung-die-fuenf-groessten-irrtuemer-101503.aspx --http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html -- http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung/abfindu7.html --
Ist es wirklich wahr, dass es nun mehr Abfindung gibt wie in den letzten Jahren?
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Ja. Bist einige Monate länger dabei. Deckel bei 290000 €.
Das ist schon klar - bin länger dabei, aber ansonsten hat sich doch bei der Berechnung nichts geänert, oder
Anonymous User hat geschrieben:
Das sieht aber auch nicht schlecht aus: http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/19508708
Anonymous User hat geschrieben:Ist es wirklich wahr, dass es nun mehr Abfindung gibt wie in den letzten Jahren?
Ja. Bist einige Monate länger dabei. Deckel bei 290000 €.
----- http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/abfindung-die-fuenf-groessten-irrtuemer-101503.aspx --http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html -- http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung/abfindu7.html --
Das sieht aber auch nicht schlecht aus: http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/19508708
Anonymous User hat geschrieben:
Kinderzuschlag bleibt gleich. Schwerbehindertenzuschlag x 2. Neu ist Pflegezuschlag mit 7500 EUR. Alleinerziehende gleicher Betrag.
Es gibts noch eine besonderheit: es wird nicht das UVV datum genommen sondern ausbildungszeiten werden bei der berechnung auch berücksichtigt als GESAMTE Betriebszugehörigkeit.
D er Faktor ist ab 50 um 0,02 erhöht worden und liegt ab 54 bei 1 für die Abfindungsberechnung.
Kinderzuschlag bleibt gleich. Schwerbehindertenzuschlag x 2. Neu ist Pflegezuschlag mit 7500 EUR. Alleinerziehende gleicher Betrag.
Es gibts noch eine besonderheit: es wird nicht das UVV datum genommen sondern ausbildungszeiten werden bei der berechnung auch berücksichtigt als GESAMTE Betriebszugehörigkeit.
D er Faktor ist ab 50 um 0,02 erhöht worden und liegt ab 54 bei 1 für die Abfindungsberechnung.
Kinderzuschlag bleibt gleich. Schwerbehindertenzuschlag x 2. Neu ist Pflegezuschlag mit 7500 EUR. Alleinerziehende gleicher Betrag.
Für alle drei bes gilt die Laufdauer von 12 Monate und die persönliche Kündigungsfrist. Es wurde das Ziel Sozialplan 2013 plus erreicht.
Ich finde die Angebote sehr gut. Ihr solltet immer dran denken, dass man bei ca. 7000 Mitarbeitern kein Konzern ist. Ist zwar in unserer Struktur schwer nachzuvollziehen, ist aber so! Und die Angebote mit den Rahmenparametern beE, Zulagen, Anrechnung AZ usw. finde ich sind bei dem jetzigen Stand ein nettes Schmerzensgeld. Alle die nicht annehmen werden in der jetzigen Firma bleiben unddie wird ab dem 01.10.15 keine Mitarbeiter mehr benötigen. Die Arbeit geht indie neuen Gesellschaft über! Und wenn man auf eine erfolgreiche Klage hofft, dann Schluß mit Abfindung angelehnt an die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens - beceutet für mich Du musstnoch was zurückgeben! Ich gehe zum 01.04.15!
Quelle : Coputerwoche
Thema Tipps für Kündigung und Trennung
Emotionen akzeptieren
Auf diese Nachricht reagieren Mitarbeiter unterschiedlich - manche geschockt, manche gelassen, manche wütend. Lassen Sie zu, dass Ihr Mitarbeiter Emotionen zeigt. Äußern Sie hierfür Verständnis. Und geben Sie ihm ausreichend Zeit, die Fassung wiederzugewinnen. Gelingt ihm dies nicht, sollten Sie das Regeln der Trennungsmodalitäten vertagen - zum Beispiel, indem Sie vorschlagen: "Herr/Frau Müller, sicher müssen Sie den Schock erst verdauen. Was halten Sie davon, wenn wir uns übermorgen nochmals zusammensetzen und darüber reden ..." (Quelle: Joerg Jahn/Fotolia.com)
"Sie haben doch gesagt, ..."
Ein Vorwurf, mit dem Führungskräfte bei Kündigungen oft konfrontiert werden, ist: "Aber vor einem Monat planten Sie mit mir doch noch ..." Oder: "Bei der Weihnachtsfeier sagten Sie, unsere Arbeitsplätze seien sicher." Dann sollten Sie zu Ihren Worten und Taten stehen. Bedauern Sie Ihren Irrtum. Sagen Sie, dass Sie zum damaligen Zeitpunkt die Situation anders einschätzten, diese sich aber in der Zwischenzeit aufgrund der Faktoren A, B, C geändert hat. (Quelle: G. Blaj/Fotolia.com)
"Warum gerade ich?"
Dessen ungeachtet werden die zu kündigenden Mitarbeiter stets fragen: Warum gerade ich? Geben Sie dem Mitarbeiter eine inhaltlich verständliche Erklärung. Auf keinen Fall sollten Sie sich aber auf eine Diskussion über die Auswahlkriterien einlassen. Denn wer die Gründe für die Kündigung diskutiert, diskutiert die Kündigung selbst. (Quelle: S. Hoffmann/Fotolia.com)
Kündigung begründen, ohne zu kränken
Entlässt ein Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern betriebsbedingt eine größere Zahl von Mitarbeitern, dann muss deren Auswahl meist gemäß den gesetzlichen Vorgaben anhand von Kriterien wie Alter, Familienstand und Dauer der Betriebszugehörigkeit erfolgen. Auch dann ist das Begründen vergleichsweise einfach, denn die Auswahl basiert auf objektiven Kriterien. Deshalb kann der Mitarbeiter eine solche Auswahl leichter akzeptieren als eine personenbezogene. (Quelle: Fotolia, imageteam)
Quelle : Coputerwoche
Thema Tipps für Kündigung und Trennung
Emotionen akzeptieren
Auf diese Nachricht reagieren Mitarbeiter unterschiedlich - manche geschockt, manche gelassen, manche wütend. Lassen Sie zu, dass Ihr Mitarbeiter Emotionen zeigt. Äußern Sie hierfür Verständnis. Und geben Sie ihm ausreichend Zeit, die Fassung wiederzugewinnen. Gelingt ihm dies nicht, sollten Sie das Regeln der Trennungsmodalitäten vertagen - zum Beispiel, indem Sie vorschlagen: "Herr/Frau Müller, sicher müssen Sie den Schock erst verdauen. Was halten Sie davon, wenn wir uns übermorgen nochmals zusammensetzen und darüber reden ..." (Quelle: Joerg Jahn/Fotolia.com)
"Sie haben doch gesagt, ..."
Ein Vorwurf, mit dem Führungskräfte bei Kündigungen oft konfrontiert werden, ist: "Aber vor einem Monat planten Sie mit mir doch noch ..." Oder: "Bei der Weihnachtsfeier sagten Sie, unsere Arbeitsplätze seien sicher." Dann sollten Sie zu Ihren Worten und Taten stehen. Bedauern Sie Ihren Irrtum. Sagen Sie, dass Sie zum damaligen Zeitpunkt die Situation anders einschätzten, diese sich aber in der Zwischenzeit aufgrund der Faktoren A, B, C geändert hat. (Quelle: G. Blaj/Fotolia.com)
"Warum gerade ich?"
Dessen ungeachtet werden die zu kündigenden Mitarbeiter stets fragen: Warum gerade ich? Geben Sie dem Mitarbeiter eine inhaltlich verständliche Erklärung. Auf keinen Fall sollten Sie sich aber auf eine Diskussion über die Auswahlkriterien einlassen. Denn wer die Gründe für die Kündigung diskutiert, diskutiert die Kündigung selbst. (Quelle: S. Hoffmann/Fotolia.com)
Kündigung begründen, ohne zu kränken
Entlässt ein Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern betriebsbedingt eine größere Zahl von Mitarbeitern, dann muss deren Auswahl meist gemäß den gesetzlichen Vorgaben anhand von Kriterien wie Alter, Familienstand und Dauer der Betriebszugehörigkeit erfolgen. Auch dann ist das Begründen vergleichsweise einfach, denn die Auswahl basiert auf objektiven Kriterien. Deshalb kann der Mitarbeiter eine solche Auswahl leichter akzeptieren als eine personenbezogene. (Quelle: Fotolia, imageteam)
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