Personalabbau bei Unify 2014
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
27.01.2021 12:14
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Hallo,
zum Themenkomplex ALG1 nach 58+ gibt's ein Mail mit Antworten von einem BA-Mitarbeiter auf Fragen von HR (siehe unten).
Ansonsten würde ich auch empfehlen, den Rentenberater Nikolaus Klotz, Germering zu kontaktieren (hat im Auftrag von Unify eine Rentenberatung für die betroffenen Mitarbeiter durchgeführt und kennt sich auch in Bezug auf ALG1 sehr gut aus). Vielleicht kann hier auch die IGM mit Rechtsbeistand unterstützen. Bitte die Ergebnisse hier weiter posten - ist ja für viele 58+ler interessant. Viel Erfolg!!!
Mail HR:
Hallo zusammen,
bei mir sind noch einige Fragen bzgl. Sperr- und Ruhenszeiten bei 58+ und beE angekommen. Diese hatte ich zur Klarstellung bzw. mit Bitte um Beantwortung an Hr. Aufheimer von der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, den Sie ja bei der Informationsveranstaltung kennengelernt haben. Unten nun die Fragen und seine Antworten hierzu und ich denke, dass dies doch noch einmal hilfreich ist:
1.) Beim Modell 58+ (Freistellung der Arbeit, aber Weiterbezüge von Einkommen bis max. 63) und anschließender Arbeitslosigkeit: kann es hier grundsätzlich Sperrzeiten bzw. Ruhenszeiten geben oder ist das einzelfallabhängig?
Hier ist es eher der Fall, dass keine Sperr- und Ruhenszeiten eintreten.
Sperrzeit
Der Arbeitnehmer beendet ja sein aktuelles Arbeitsverhältnis und schließt einen neuen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser neue Arbeitsvertrag wird ja in aller Regel länger als 1 Jahr sein, so dass zwar wegen Beendigung des jetzigen Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit eintreten würde, jedoch der Ereignistag (= letzter Tag des jetzigen Arbeitsverhältnis) länger als 1 Jahr zurückliegt. Dies wiederum hat die Folge, dass eben doch keine Sperrzeit eintritt. Anders ist es, wenn der neue befristete Arbeitsvertrag unter 1 Jahr laufen würde. Dann wären wir voll in einer Sperrzeit.
Ruhen wegen Entlassungsentschädigung/Abfindung
Wird bei der 58+-Regelung überhaupt eine Abfindung gezahlt ? Wenn ja, so würde ja ein Ruhen längstens 1 Jahr gehen, und zwar ab Ende des jetzigen Arbeitsverhältnis (Anspruch entsteht ja auch wegen Beendigung von diesem Arbeitsverhältnis). Geht also das neue, befristete Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr, so wäre die Ruhenszeit von max. 1 Jahr abgelaufen -> keine Auswirkung.
Geht das neue befristete Arbeitsverhältnis kürzer als 1 Jahr, so müsste die Ruhenszeit einzelfallabhängig berechnet werden.
2.) Nochmals Modell 58+ : auf welcher Grundlage würde das Arbeitslosengeld nach Ablauf dieses Vertrages berechnet werden – Berechnung auf Gehalt vor 58+-Vertrag oder Berechnung auf Basis Gehalt während des 58+-Vertrages; sprich die letzten zwei Jahre als Grundlage zur Berechnung?
Das Arbeitslosengeld würde nach den letzten 12 Monaten des letzten Arbeitsverhältnis bemessen werden. Folglich auf Basis des 58+-Vertrages.
Im Ausnahmefall könnte der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre erweitert werden, wenn eine unbillige Härte vorliegt. Dies wäre ggf. der Fall, wenn der 58+-Vertrag nur 1 Jahr laufen würde. Hier müsste dann aber eine Einzelfallprüfung erfolgen.
3.) Noch ein letzter Punkt: Modell beE – warum gibt es bei einem Aufhebungsvertrag mit Übertritt in die beE bei anschließender Arbeitslosigkeit keine Sperr- und Ruhenszeiten?
Hängt damit zusammen, dass ja die beE auf länger als 1 Jahr befristet ist.
Somit keine Sperrzeit und ein Ruhen wegen Abfindung wäre auch schon abgelaufen. Vgl. hierzu die Ausführungen unter 1.).
Anonymous User hat geschrieben:
Bitte für weitere Rückfragen die Kontaktdaten von Herrn Aufheimer einstellen (auch email-Adresse). Danke!
Hallo, zum Themenkomplex ALG1 nach 58+ gibt's ein Mail mit Antworten von einem BA-Mitarbeiter auf Fragen von HR (siehe unten). Ansonsten würde ich auch empfehlen, den Rentenberater Nikolaus Klotz, Germering zu kontaktieren (hat im Auftrag von Unify eine Rentenberatung für die betroffenen Mitarbeiter durchgeführt und kennt sich auch in Bezug auf ALG1 sehr gut aus). Vielleicht kann hier auch die IGM mit Rechtsbeistand unterstützen. Bitte die Ergebnisse hier weiter posten - ist ja für viele 58+ler interessant. Viel Erfolg!!! Mail HR: Hallo zusammen, bei mir sind noch einige Fragen bzgl. Sperr- und Ruhenszeiten bei 58+ und beE angekommen. Diese hatte ich zur Klarstellung bzw. mit Bitte um Beantwortung an Hr. Aufheimer von der Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet, den Sie ja bei der Informationsveranstaltung kennengelernt haben. Unten nun die Fragen und seine Antworten hierzu und ich denke, dass dies doch noch einmal hilfreich ist: 1.) Beim Modell 58+ (Freistellung der Arbeit, aber Weiterbezüge von Einkommen bis max. 63) und anschließender Arbeitslosigkeit: kann es hier grundsätzlich Sperrzeiten bzw. Ruhenszeiten geben oder ist das einzelfallabhängig? Hier ist es eher der Fall, dass keine Sperr- und Ruhenszeiten eintreten. Sperrzeit Der Arbeitnehmer beendet ja sein aktuelles Arbeitsverhältnis und schließt einen neuen befristeten Arbeitsvertrag. Dieser neue Arbeitsvertrag wird ja in aller Regel länger als 1 Jahr sein, so dass zwar wegen Beendigung des jetzigen Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit eintreten würde, jedoch der Ereignistag (= letzter Tag des jetzigen Arbeitsverhältnis) länger als 1 Jahr zurückliegt. Dies wiederum hat die Folge, dass eben doch keine Sperrzeit eintritt. Anders ist es, wenn der neue befristete Arbeitsvertrag unter 1 Jahr laufen würde. Dann wären wir voll in einer Sperrzeit. Ruhen wegen Entlassungsentschädigung/Abfindung Wird bei der 58+-Regelung überhaupt eine Abfindung gezahlt ? Wenn ja, so würde ja ein Ruhen längstens 1 Jahr gehen, und zwar ab Ende des jetzigen Arbeitsverhältnis (Anspruch entsteht ja auch wegen Beendigung von diesem Arbeitsverhältnis). Geht also das neue, befristete Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr, so wäre die Ruhenszeit von max. 1 Jahr abgelaufen -> keine Auswirkung. Geht das neue befristete Arbeitsverhältnis kürzer als 1 Jahr, so müsste die Ruhenszeit einzelfallabhängig berechnet werden. 2.) Nochmals Modell 58+ : auf welcher Grundlage würde das Arbeitslosengeld nach Ablauf dieses Vertrages berechnet werden – Berechnung auf Gehalt vor 58+-Vertrag oder Berechnung auf Basis Gehalt während des 58+-Vertrages; sprich die letzten zwei Jahre als Grundlage zur Berechnung? Das Arbeitslosengeld würde nach den letzten 12 Monaten des letzten Arbeitsverhältnis bemessen werden. Folglich auf Basis des 58+-Vertrages. Im Ausnahmefall könnte der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre erweitert werden, wenn eine unbillige Härte vorliegt. Dies wäre ggf. der Fall, wenn der 58+-Vertrag nur 1 Jahr laufen würde. Hier müsste dann aber eine Einzelfallprüfung erfolgen. 3.) Noch ein letzter Punkt: Modell beE – warum gibt es bei einem Aufhebungsvertrag mit Übertritt in die beE bei anschließender Arbeitslosigkeit keine Sperr- und Ruhenszeiten? Hängt damit zusammen, dass ja die beE auf länger als 1 Jahr befristet ist. Somit keine Sperrzeit und ein Ruhen wegen Abfindung wäre auch schon abgelaufen. Vgl. hierzu die Ausführungen unter 1.).
Bitte für weitere Rückfragen die Kontaktdaten von Herrn Aufheimer einstellen (auch email-Adresse). Danke!
@ Fr.13:44 und Sa.09:25:
Die Mail ist vom 2. März 2015 und wurde von einer Unify HR Mitarbeiterin vom Standort Stuttgart an Unify BR-Kollegen verschickt.
Die Orginal-Antwort-Mail von der Arbeitsagentur auf die Fragen von HR liegt mir leider auch nicht vor. Bitte diese über HR bzw. ggfs. über den Betriebsrat anfordern. Die Kontaktdaten von Hrn. Aufheimer von der Arbeitsagentur kenne ich nicht - denke aber mal, die sollten über HR oder die Arbeitsagentur zu beschaffen sein. Viel Erfolg und bitte Ergebnisse zu dem Thema hier weiter posten.
Die Frage kommt vielleicht diesem Forum seltsam vor, aber ich würde mich sehr für einen Kontakt zur Unify-beE interessieren. Wir sind ein mittelständisches Software-Unternehmen und haben in den letzten Jahren über 15 MitarbeiterInnen aus den NSN und SIS Transfergesellschaften übernommen. Leider finde ich auf keinem Weg einen Kontakt bzw. eine Ansprechperson bei der Unify-Transfergesellschaft. Wir suchen weiterhin gut ausgebildetes, motiviertes Personal (das wir bei NSN und SIS etc. fanden), daher mein Interesse.
Wenn jemand helfen kann, bitte gerne meine Mail-Adresse weitergeben oder mir antworten: atrick.keil@keil-ktm.com">Patrick.keil@keil-ktm.com.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Es soll eine Einigung zwischen Geschäftsleitung und Gesamtbetriebsrat seit Freitag geben.
Würde mich wundern, weil angeblich die Liste mit den Namen der zu "transplantierenden" Mitarbeiter nicht verabschiedet ist. Aber vielleicht hat man sich beim Konzept einigen können.
Der Interessensausgleich und Sozialhilfe soll fertig sein. Namensliste soll es nicht geben.
Der Sozialplan ist fertig! Vom Rest fehlt mir die Informationen.
Interessant - Liste der zu transplantierenden Mitarbeiter = Positiv Namenliste - und was passiert mit den restlichen Mitarbeitern? - die verbleiben ja dann wohl in den Restbetrieb(en) und haben dann die "freiwillige Wahl" zwischen "Aufhebungsvertrag annehmen" und der "betriebsbedingten Kündigung im Restbetrieb" nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfristen unter Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Da wird einem die Entscheidung ja leicht gemacht, oder!? Max. 7 Monate Kündigungsfrist (7 x BME) vs. Aufhebungsvertrag = Abfindung + Laufzeit BEE + ggf. Turboprämie für Schnellentschlossenen. Schau mehr mal - was die Eigentümerin der 49% igen Minderheitsbeteiligung in den Abfindungstopf gelegt hat?!
Scheint derzeit total wasserdicht zu sein. WWW-frei, daher keine Actions!? SChreibt doch mal was neues. Warum ist es so ruhig bei euch? Am 1.10.2015 kommen doch die nächsten in die Bee. habt ihr euch mir den Vorherigen BEE-Abgängern vernetzt? Wenn Nein, dann nutzt die entsprechenden BEE-Termine um eun´ch gegenseitig zu vernetzen. Gründet Stammtische, Austauschtreffen, vernetzt euch auch mit Bee-lern vergangener Firmen... z.B. Siemens; NSN; SIS;...
Es wuerde mich interessieren wie die beE (Petram) so abläuft. Gibt es genug Angebote für neue und halb wegs bezahlte Jobs auch fuer Kolleginnen und Kollegen über 55? Ich befürchte das Thema HiPath 4000 ist erledigt. Die Aktivitäten in diesen Bereich werden zunehmend weniger. Da ist es ratsam auf eine neue Technologie zu wechseln. Aber welche?
Es wuerde mich interessieren wie die beE (Petram) so abläuft. Gibt es genug Angebote für neue und halb wegs bezahlte Jobs auch fuer Kolleginnen und Kollegen über 55? Ich befürchte das Thema HiPath 4000 ist erledigt. Die Aktivitäten in diesen Bereich werden zunehmend weniger. Da ist es ratsam auf eine neue Technologie zu wechseln. Aber welche?
Anonymous User hat geschrieben:
Transformation ?? Ansible ?? Das sind doch Lachnummern- Die "Blackbox" aus den 1960er Jahren als Kassenschlager??? Ich weiß nicht, was sich die denkenden Kunden dabei dachten als der Unsinn aufkam. Jetzt "circuit" - mir dreht sich alles im Kreis - mir scheint: das spiel ist aus.
Es wuerde mich interessieren wie die beE (Petram) so abläuft. Gibt es genug Angebote für neue und halb wegs bezahlte Jobs auch fuer Kolleginnen und Kollegen über 55? Ich befürchte das Thema HiPath 4000 ist erledigt. Die Aktivitäten in diesen Bereich werden zunehmend weniger. Da ist es ratsam auf eine neue Technologie zu wechseln. Aber welche?
Transformation ?? Ansible ?? Das sind doch Lachnummern- Die "Blackbox" aus den 1960er Jahren als Kassenschlager??? Ich weiß nicht, was sich die denkenden Kunden dabei dachten als der Unsinn aufkam. Jetzt "circuit" - mir dreht sich alles im Kreis - mir scheint: das spiel ist aus.
Anonymous User hat geschrieben:
Was für Fallen gestellt wurden- unfassbar-
Anonymous User hat geschrieben:Was ist eigentlich mit dem HQ in die Schweiz verlegen geworden -
Nichts ist daraus geworden. War lediglich eine Finte, damit ja keiner der "Freiwilligen" auf die Idee kommt nicht "freiwillig" zu unterschreiben
Was für Fallen gestellt wurden- unfassbar-
Die Firma in der Schweiz wurde definitiv gegründet. Es ist somit auch schon aus steuerlichen gründen möglich, die Zentrale in die Schweiz zu verlegen. Inwieweit jedoch der mittlerweile geänderte Umrechnungskurz zwischen Euro und Franken sich auf die Entscheidung auswirkt wäre nch zu eruieren. Also vielleicht findet ihr ja was raus...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Es wuerde mich interessieren wie die beE (Petram) so abläuft. Gibt es genug Angebote für neue und halb wegs bezahlte Jobs auch fuer Kolleginnen und Kollegen über 55? Ich befürchte das Thema HiPath 4000 ist erledigt. Die Aktivitäten in diesen Bereich werden zunehmend weniger. Da ist es ratsam auf eine neue Technologie zu wechseln. Aber welche?
ich denke jeder ist sich selbst der nächste. auch eine bee wird keine jobs auf dem silbertablett präsent haben! unify hat ja noch zur weiterbildung etwas geld pro kopf spendiert. das sollte man nutzen um sich neu zu orientieren.
Anonymous User hat geschrieben:
So ist es. Ich mag allerdings das Wort Quorum nicht. Hört sich so harmlos an. Ich würde, statt Quorum, die Bezeichung Erpressung oder auch Sippenhaftung bevorzugen. ##### Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. ##### Das trifft's doch oder?. Oder war's nicht so das gesagt wurde, wenn nicht 90% "freiwillig" unterschreiben dann gilt die Vereinbarung auch nicht für die die freiwillig unterschrieben haben und wirklich freiwillig gehen wollen.
die verlegung des hq in die schweiz wurde nur angedroht wenn das quorum nicht erreicht worden wäre.
So ist es. Ich mag allerdings das Wort Quorum nicht. Hört sich so harmlos an. Ich würde, statt Quorum, die Bezeichung Erpressung oder auch Sippenhaftung bevorzugen. ##### Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. ##### Das trifft's doch oder?. Oder war's nicht so das gesagt wurde, wenn nicht 90% "freiwillig" unterschreiben dann gilt die Vereinbarung auch nicht für die die freiwillig unterschrieben haben und wirklich freiwillig gehen wollen.
Anonymous User hat geschrieben:
VIELLEICHT WÄRE ES MAL INTERESSANT ZU WISSEN, WANN SOLCHE AKTIONEN VERJÄHREN
Anonymous User hat geschrieben:die verlegung des hq in die schweiz wurde nur angedroht wenn das quorum nicht erreicht worden wäre.
So ist es. Ich mag allerdings das Wort Quorum nicht. Hört sich so harmlos an. Ich würde, statt Quorum, die Bezeichung Erpressung oder auch Sippenhaftung bevorzugen. ##### Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. ##### Das trifft's doch oder?. Oder war's nicht so das gesagt wurde, wenn nicht 90% "freiwillig" unterschreiben dann gilt die Vereinbarung auch nicht für die die freiwillig unterschrieben haben und wirklich freiwillig gehen wollen.
VIELLEICHT WÄRE ES MAL INTERESSANT ZU WISSEN, WANN SOLCHE AKTIONEN VERJÄHREN
Mich würde eher interessieren ob ich noch erleben darf, dass diese Art Personalabbau-Modell mal auf eine Belegschaft trifft die sich dagegen wehrt und den Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer zwar nicht zu brechen jedoch effektiv auszuhebeln, Paroli bietet. Aber ich glaube da werde ich vergebns warten
Der VERDI-Streik bei der Post läßt in mir ein wenig Hoffnung aufkeimen. Da streiken doch tatsächlich diejenigen die (noch) nach dem Haustarifvertrag bezahlt werden für die Kollegen die in den 49(!) GmbHs sind. 49 GmbH's zu gründen, die lediglich dazu dienen das Gehalts-Niveau zu senken hat schon einen besonderen Nachgeschmack. Und das bei einem Unternehmen das gute Gewinne schreibt. Ich hoffe die streikenden Postler sind erfolgreich und lassen dieses "Ich-gründe-eine-GmbH-und-senke-das-Lohnniveau Modell" zum erstenmal scheitern. Dieses "Erfolgsmodell" ist lange genug bei den unterschiedlichsten Unternehmen in Deutschland( auch unserem ) angewandt worden.
Ich habe ein wenig gegoogelt und scheine mit meiner Meinung bezgl Poststreik eher eine Ausnahme zu sein. Die Deutschen bewegen in der Hinsicht so existenzielle Ängste wie "...meine Konzertkarten kommen nicht rechtzeitig an". Tja sollten sich mal lieber darum sorgen ob ihr sichergeglaubter gut bezahlter Arbeitsplatz, den sie möglicherweise noch habe,n vielleicht schon morgen in eine XYZ GmbH transferiert wird die Mindestlohn bezahlt, oder gar ganz weg-transformiert wird. So was soll es ja tatsächlich im Fachkräftemangel-Land geben
i dem Abbaumodell ist immer die Frage, wer gewinnt und verliert - und bis zu welchem Limit kann man reizen. Verlieren bei Verlagerung der Zentrale ist erstmals die Stadt über Gewerbesteuerverlust - da wäre der 20%-OB gefragt. Sonst ist es Wurscht, ob die Einwohner beschäftigt, hartzen oder Wirtschaftsflüchtige sind - die bekommen Geld pro Erstwohnsitz. Siemens will Ruhe, sonst unterschreibt niemand mehr einen Betriebsübergang, Sonst hätte der Sepp nicht 500 Millionen für Mch M - bezahlt und 300 Millionen für Unify; . _Skandal ist. nicht einmal 200 Milllionen bekamen die BeEler - und das bei überwiegend sozial geschützte Behinderte und ältere Mitarbeiter - Der Sepp stellt sich immer noch als sozialer Chef und Siemens - die Ausgeburt neoliberalen Kapitalismus, als Top Arbeitgeber hin. Kotz hoch drei. Schlimm ist, die gewählten Arbeitnehmervertreter vertreten nur noch ihren Arsch. Was wäre Böses passiert für die, die man rauswarf? Evtl. ein halbes Jahr früher Hartz IV - wenn überhaupt. Der BR mit den Mitarbeitern auf der Straße - beschäftigt oder auf der Straße - Firma ein Jahr kopflos destruktiv, chaotisch. Siemens personalpolitisch k.o. Die Stadt Steuerausfall etc. Die Rausgeworfenen hatten doch am Wenigsten zu verlieren. Also unsinnige Frage nach der Verlagerung der Firmenzentrale.
@22:30 die gehören eben noch zu den "ahnungslosen" die gesichert sind. Es können sich immer weniger überhaupt noch Konzertkarten leisten und wenn, dann nur noch über günstige Quellen wie G....on oder eben über Stiftungen, die niedeer BEzahlte BErufsgruppen eben durch verbilligte Karten unterstützen.. Erst wenn diese Menschen auch in die Schiene geraten, ist das Geschrei groß. Der Gründung von GmbH's zum Zwecke des Lohndumpings sollte man durch einschlägige Gesetze ändern. Vorstellbar wäre da dann auch noch eine dreifache Abschöpfung des hierdurch erlangen Vorteils mit zusätzlichen Ausgleich zu 100 % an die Betroffenen. Bei Konkurs der GmbH dann eben durch die Besitzer abfgeschöpft. Dann wäre endlich Ende. Wer formuliert die Petition und bringt Sie ein?
Auf Basis von Ploneboard