PSE: "Was passiert, wenn ich kein Austrittsangebot annehme?"
Diese Frage stellen sich derzeit viele EntwicklungskollegInnen bei der österreichischen Siemens SIS PSE , denen befristet eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses im Rahmen eines Sozialplans angeboten wurde. Im folgenden wollen wir versuchen, diese und einige andere Fragen dazu aus unserer Sicht zu beantworten, um bei der individuellen Entscheidungsfindung der KollegInnen für oder gegen ein solches Austrittsangebot Unterstützung zu geben.
Wie berichtet haben in den vergangenen Wochen Vorgesetzte der SIS PSE zahlreiche Trennungsgespräche mit ihren MitarbeiterInnen geführt. Mehr oder weniger drastisch wurde den KollegInnen mitgeteilt, dass man sie nach dem 31.03.2009 in der SIS PSE nicht mehr beschäftigen könne. Die Firma biete daher bis zu diesem Termin einen Vertrag zur einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses an, welcher neben einer freiwilligen Abfertigung auch eine finanzielle Unterstützung für eine Umschulung in der Arbeitsstiftung "Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungs Fonds" (WAFF) enthalte. Natürlich hörten viele KollegInnen aus den Trennungsgesprächen versteckte Drohungen heraus, dass ab 1.4.2009 gekündigt wird, wenn sie das Austrittsangebot bis 31.03.2009 nicht annehmen.
Der Betriebsrat lud daher die KollegInnen am 12.02.2009 zu einer Veranstaltung ein, um über die Möglichkeiten zu informieren, durch Austritt aus der Firma und Eintritt in den WAFF eine neue Berufsperspektive außerhalb von Siemens zu erlangen. Die anschließend einigermaßen ratlosen KollegInnen diskutierten nach der Veranstaltung noch lange in kleinen Kreisen über die Folgen eines "freiwilligen" Austritts oder Verbleibs in der Firma.
Heftig diskutierende SIS PSE KollegInnen nach der WAFF-Veranstaltung am 12.02.2009
Dabei spielten folgende Fragen eine Rolle, die wir aus unserer Sicht hier zu beantworten versuchen:
Wird es einen neuen Sozialplan geben?
Mit großer Wahrscheinlichkeit: Ja. Sicherheit dafür gibt es aber keine, jedoch Indizien, die eine Verlängerung der aktuellen Sozialpläne plausibel erscheinen lassen:
Die jüngste n Sozialpläne der Siemens AG Österreich (SAGÖ) wurden bisher immer (z.T. mehrmals) verlängert: Letzte Beispiele sind die Verlängerungen des SIS PSE Sozialplans bis 31.03.2009 und des SAGÖ Sozialplans bis 30.04.2009.
Warum? Die Firma will derzeit mit kalkulierbaren Risiken in großer Zahl Personal abbauen. Sie kündigt aber ungern, weil die Ungewissenheiten des Ausgangs zahlreicher Kündigungsanfechtungen ebenfalls groß und in der Bilanz schwerer zu kalkulieren sind als einvernehmliche Lösungen. Daher investiert sie lieber mehr Geld für Abfertigungen, Umschulungsangebote und andauernde Kündigungsdrohungen, als in u.U. langandauernde Prozesse zur Durchsetzung von Kündigungen. Denn eine einvernehmliche Beendigung eines Dienstverhältnisses erfolgt endgültig und kann nicht mehr vor Gericht angefochten werden wie eine Arbeitgeberkündigung. Nach Beendigung eines Dienstverhältnisses durch eine "Einvernehmliche" entstehen für die Firma aus dem Dienstverhältnis keinerlei Kosten mehr.
Sowohl bei Siemens in Österreich als auch in Deutschland wurde anscheinend im Zusammenhang mit Sozialplänen bisher kaum betriebsbedingt gekündigt. In Deutschland hat es laut Siemens-Angaben 2008 im Vergleich zu 600 einvernehmlichen Austrittsvereinbarungen nur 60 betriebsbedingte Arbeitgeberkündigungen gegeben. Außerdem haben Siemens AG, Gesamtbetriebsrat und Gewerkschaft IG Metall in Deutschland in einem Eckpunktepapier vereinbart, dass bei Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Konzernumbaus betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgesprochen werden. Ob diese Vereinbarung jedoch die Realität wiederspiegelt, wissen wir nicht.
Last not least hat der Betriebsrat nach §109 Abs 3 Arbeitsverfassungsgesetz die Möglichkeit, eine staatliche Schlichtungsstelle anzurufen, wenn die Restrukturierungsmaßnahmen wesentliche Nachteile (Personalabbau) für alle oder erhebliche Teile der Arbeitnehmerschaft bringen und er sich zuvor mit dem Arbeitgeber nicht auf einen neuen Sozialplan einigen konnte.
Wird der neue Sozialplan schlechter als der alte sein?
Mit großer Wahrscheinlichkeit: Nein. Denn es macht keinen Sinn, einen Sozialplan zum Zwecke von großem Personalabbau zu verlängern und Personalabbau gleichzeitig durch Verschlechterung der Austrittsanreize zu erschweren. Bei der SIS PSE wurde der Sozialplan in der Vergangenheit jedenfalls eher verbessert (z.B. Ausdehnung des PSE-Rentenmodells auf unter 55-Jährige oder Verdoppelung der freiwilligen Abfertigung für den Eintritt in den WAFF). Manche KollegInnen bereuten daher die Annahme eines Sozialplanangebots im nachhinein, weil es schon kurz nach ihrem Austritt einen besseren Sozialplan z.B. mit der Möglichkeit einer von der Firma finanziell unterstützten Umschulung durch den WAFF gab.
Warum sollte aber die Höhe der freiwilligen Abfertigung nicht das Hauptkriterium für Annahme oder Ablehnung eines Austrittsangebots mit WAFF sein? Zur Zeit erhält zum Beispiel ein 44-(50-)Jähriger (ohne Kinder) bei einer „Einvernehmlichen“ mit Eintritt in den WAFF gemäß SIS PSE Sozialplan 9,25(22) Monatsentgelte zusätzlich im Vergleich zu einem gleichaltrigen Gekündigten. Bis zu seinem frühestmöglichen Pensionsantritt mit 62 Jahren muss er jedoch noch für mindestens 18(12) Jahre oder 18 *12 = 216(144) Monate Geld für seinen Lebensunterhalt verdienen. Das heißt, die zusätzliche Sozialplan-Abfertigung beträgt nur rund 4%(15%) seines restlichen Lebenseinkommens bis zur Pension im Falle gleich bleibender Verdienste.
Was passiert, wenn ich das WAFF-Angebot annehme?
Mit Sicherheit bin ich sofort nach Austritt bzw. Eintritt in den WAFF arbeitslos es sei denn, ich trete unmittelbar anschließend einen neuen Job an. Das heißt ich muss u.U. solange wie der WAFF dauert (bis zu 4 Jahre) mit Arbeitslosengeld (laut Arbeitslosengeldrechner maximal rund € 1.300,- netto monatlich für einen Alleinstehenden) auskommen. Die durchschnittliche Verweildauer/Arbeitslosigkeitsdauer der rund 100 PSE-TeilnehmerInnen im WAFF der Jahre 2004 bis 2008 betrug ungefähr 2 Jahre.
Mit gewisser Wahrscheinlichkeit finde ich während der Dauer des WAFF´s keine Arbeit in einem "typischen" Angestelltenverhältnis (wie bisher bei der Siemens AG) sondern werde zumindest eine Zeit lang "atypisch" d.h. prekär beschäftigt sein. Was das heißt beschreibt die WAFF-Studie Arbeitsmarktprognose für Wien 2008-2012 vom Mai 2008 auf Seite 4 unter dem Titel »Neue« Beschäftigungsformen wie folgt:
Nicht alle zusätzlichen Arbeitsplätze eröffnen die Möglichkeit zu einer Standardbeschäftigung. Zunehmend werden »neue« Beschäftigungsformen im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung eingesetzt. Dazu gehören Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 20 Wochenstunden, geringfügige Beschäftigung, Personalleasing und freie Dienstverträge.
Die meisten dieser »neuen« Beschäftigungsformen sind mit beträchtlichen Einkommenseinbußen, längeren Arbeitszeiten und/oder anderen schlechteren Arbeitsbedingungen gegenüber den jetzigen verbunden.
Mit gewisser Wahrscheinlichkeit finde ich während der Dauer des WAFF´s sogar überhaupt keine neue Arbeit sondern werde danach zumindest eine Zeit lang arbeitslos sein. In der zuvor genannten WAFF-Studie wird auf Seite 4 unter dem Titel Arbeitslosigkeit folgendes prognostiziert:
... es besteht das Risiko, dass es in den kommenden fünf Jahren erneut zu einem leichten Anstieg der Vormerk(= Arbeitslosen-)zahlen kommt ...
und vorher auf Seite 3 unter dem Titel Branchenspezifische Trends heißt es:
Trotz einer günstigen Gesamtentwicklung ist es in einigen Wirtschaftszweigen zu Arbeitsplatzreduktionen gekommen: im öffentlichen Sektor, im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung und in der Sachgütererzeugung. Diese Verluste sind mehr als ausgeglichen worden durch Aufstockungen von Arbeitsplätzen in den unternehmensbezogenen Dienstleistungen, im Gesundheitsbereich und im Unterrichtswesen.
Von den rund 100 PSE-TeilnehmerInnen im WAFF der Jahre 2004 bis 2008 haben jedenfalls rund 20% der 30 bis 39 –Jährigen und rund 40% der über 40–Jährigen während der Verweildauer im WAFF keine neue Arbeit als Angestellte aufgenommen.
Was passiert, wenn ich das WAFF-Angebot nicht annehme?
Dann kann die Firma nach dem 31.03.2009 betriebsbedingt kündigen, sie muss aber nicht. So hat Siemens im Rahmen der seinerzeitigen Eingliederung von VA Tech den zuständigen Betriebsrat zwar von Kündigungsabsichten verständigt aber nach Widersprüchen des Betriebsrats teilweise doch keine Kündigungen ausgesprochen. Die Betroffenen arbeiten heute noch immer bei Siemens.
Was passiert, wenn ich gekündigt werde?
Mit Sicherheit bin ich nach Ausspruch der Kündigung noch nicht sofort arbeitslos sondern erst nach der Kündigungsfrist , es sei denn ich habe unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist wieder einen neuen Job.
Die Kündigung kann gemäß §105 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) beim Gericht angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtigt(sozialwidrig) ist. Anfechten kann sowohl ...
- der Betriebsrat, wenn er zuvor der Kündigungsabsicht der Firma widersprochen hat, als auch ...
- der/die betroffene Kollegen/in.
Während die "Einvernehmliche" - mit oder ohne WAFF - das Dienstverhältnis definitiv beendet, erhält man durch eine Kündigungsanfechtung die Chance, sein altes Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Sobald im Anfechtungsverfahren eine Gerichtsinstanz gewonnen wurde, muss der Arbeitgeber (auch rückwirkend) wieder das Gehalt zahlen. Man muss mit einer Prozessdauer von ungefähr einem Jahr bis zum Abschluss der ersten und zwei Jahren bis zum Abschluss des letzten Instanz (OGH) rechnen.
So klagten im Jahre 2003 über 135 deutsche Siemens (COM) KollegInnen erfolgreich gegen ihre Kündigung und mussten daher nach Erfolg in der letzten Instanz (deutsches LAG) wieder angestellt werden. Der Erfolg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die KollegInnen sich in der Initiative Network Communication and Information (NCI) zusammengeschlossen und gegenseitig unterstützt haben. Außerdem organisierte NCI gemeinsame Demonstrationen und Prozessbesuche und dokumentierte die einzelnen Prozessverläufe im Internet.
Auch in Österreich haben (PSE-)KollegInnen Kündigungsanfechtungen gewonnen und mussten wieder angestellt werden. Das bedeutete oft auch eine bezahlte Freistellung, wenn die Firma z.B. keine Beschäftigung im Betrieb für die/den Kollegin/en mehr hatte/wollte.
Natürlich hängen die Chancen, mit Hilfe einer Kündigungsanfechtung sein altes Arbeitsverhältnis fortzusetzen, von der individuellen Situation ab. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, die Erfolgschancen einer Kündigungsanfechtung vor der Selbst-Aufgabe des eigenen Arbeitsplatzes zu prüfen .
Denn nicht nur viele KollegInnen haben "Angst" vor einer Kündigung sondern Arbeitgeber auch! KollegInnen, weil sie in der Regel nicht wissen, dass in einer Kündigungsanfechtung große Chancen für die Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses verborgen sein können. Die Arbeitgeber, weil es für sie schwer ist, eine korrekte soziale Auswahl zu treffen. Je größer der Betrieb, desto schwerer ist es.
Das Gericht prüft zur Festellung der Sozialwidrigkeit bei einer Kündigungsanfechtung die gesamte wirtschaftliche und soziale Lage des/der Gekündigten. Dabei kommen u.a. ...
- die Möglichkeit der Erlangung eines neuen, einigermaßen gleichwertigen Arbeitsplatzes,
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
- das Alter,
- das Einkommen,
- Vermögen,
- Sorgepflichten,
- gegebenenfalls auch das Einkommen eines Ehegatten und
- Schulden in Betracht.
Weiters führt das Gericht zur Feststellung der Sozialwidrigkeit bei einer Kündigungsanfechtung nach §105 Abs 3 Ziff 2 ArbVG einen sogenannten Sozialvergleich durch, wenn vom Gekündigten andere MitarbeiterInnen - nicht nur bei SIS PSE sondern auch in anderen Bereichen der Siemens AG Österreich - namentlich genannt werden:
Hat der Betriebsrat gegen eine Kündigung gemäß lit. b ausdrücklich Widerspruch erhoben, so ist die Kündigung des Arbeitnehmers sozial ungerechtfertigt, wenn ein Vergleich sozialer Gesichtspunkte für den Gekündigten eine größere soziale Härte als für andere Arbeitnehmer des gleichen Betriebes und derselben Tätigkeitssparte, deren Arbeit der Gekündigte zu leisten fähig und willens ist, ergibt.
Keine Sorge, die genannten KollegInnen müssen deshalb nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden! Bei diesem Sozialvergleich werden z.B. SoftwareingenieurIn mit SoftwareingeneurIn, SekretärIn mit SekretäIn, Assistenzkraft mit Assistenzkraft, Kaufmann/frau mit Kaufmann/frau, aber nicht Vorgesetzte mit MitarbeiterInnen verglichen.
Außerdem prüft das Gericht bei einer Kündigungsanfechtung auch die Betriebsbedingtheit der Kündigung und ob der Arbeitgeber trotz der betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist. Im Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 25.07.2007 heißt es dazu etwa:
Im Rahmen der Prüfung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung ist auch zu überprüfen, ob der Arbeitgeber seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist. Diese verpflichtet den Arbeitgeber zu prüfen, ob noch einschlägige Stellen im Betrieb vorhanden sind, die er dem zu kündigenden Arbeitnehmer anbieten muss. Die Behauptung der Beklagten, sie habe alles unternommen, um die Kündigung der Klägerin zu vermeiden, wurde durch das Beweisverfahren widerlegt.
Daher sollte man freie Stellen in den Jobbörsen, die man nach einer nicht besonders umfangreichen Einarbeitungszeit ausfüllen kann, bei einer Kündigungsanfechtung angeben. Man muss sich nicht darauf beworben haben. Achtung! Sofort nach Erscheinen der Stellen Ausdrucken, solche Stellen verschwinden sonst. Je mehr, desto besser.
Darüberhinaus gibt es natürlich einen Sonderkündigungsschutz für Behinderte, Mütter, Elternteilzeit-KollegInnen, Betriebsratsmitglieder, u.a..
Was empfehlen wir bei Unterbreitung eines Austrittsangebots?
Gefühle in den Griff bekommen - nicht isolieren!
Das bedeutet: Mit anderen Betroffenen reden, sich zum Informationsaustausch und zur Diskussion über Alternativen treffen. Dabei können die Betriebsratsmitglieder Eures Vertrauens unterstützen.
Gemeinsame statt individuelle Gegenwehr!
Prüfen, ob ich mir das Austrittsangebot finanziell leisten kann!
Da einvernehmliche Austrittsangebote mit oder ohne WAFF das Arbeitsverhältnis definitiv beenden und dieses Ende nicht mehr rückgängig zu machen ist, sollte man sich diesen Schritt auch unter finanziellen Aspekten ganz genau überlegen. Die Frage "Kann ich mit der Abfertigung und dem Arbeitslosengeld auskommen und, wenn ja, wie lange?" sollte man sich vor der Entscheidung beantworten.
Individuelle Chancen auf dem Arbeitsmarkt prüfen!
Bewerbt Euch rechtzeitig - am besten vor einem Stellenabbau! Nur so kann man erkennen, wie gefragt man auf dem Arbeitsmarkt wirklich ist. Weitere Informationen über den Arbeitsmarkt findet man z.B. beim AMS.
Individuelle Chancen einer Kündigungsanfechtung prüfen!
Dazu empfehlen wir eine private oder gewerkschaftliche Arbeitsrechtsschutzversicherung und folgende Beratungsstellen:
- GPA-djp
- Rechtsanwalt
- Arbeiterkammer
- NetLeiwand: Diskussionsforum
1. Mit betroffenen Kollegen darüber sprechen.
2. Sich auf der NCI-Homepage informieren.
3. Das Angebot nicht annehmen.
4. Der Gewerkschaft beitreten.
Wenn man jetzt der Gewerkschaft beitritt, hat man nach einem halben Anspruch auf den Rechtsschutz. Wie wir aus der Vergangenheit wissen, mahlen die Siemens-Mühlen sehr langsam. D.h. wir können davon ausgehen, dass Kündigungen - wenn überhaupt - erst in einigen Monaten ausgesprochen werden.
In letzter Zeit sorgte Siemens sehr oft für negative Schlagzeilen. Siemens wird sicher alles daran setzen, keine weiteren Schlagzeilen z.B. durch Kündigungen bzw. Kündigungsschutzklagen zu produzieren.
Kollegen, die 2004 in den WAFF gingen, sind heute großteils arbeitslos oder bekommen ein weit geringeres Gehalt. Wer jetzt in den WAFF geht, betreibt beruflichen Selbstmord.
LASST EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN!