Spekulationen über Verkauf von Teilen der SIS
Die Medien berichten seit kurzem über den Verkauf von Teilen des Bereichs "Siemens IT Solutions and Services" (SIS), zu dem auch die SIS PSE gehört. Unbestätigten Informationen zu Folge soll das externe IT-Geschäft von SIS an eine indische Firma (Tata) verkauft werden. Man spricht auch vom Verkauf der Forschungsbereiche. Es ist nicht ganz klar, was darunter zu verstehen ist und wer bei SIS davon betroffen ist. Klar ist jedenfalls, dass man wirksam nur kollektiv etwas gegen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch einen Verkauf tun kann. Ebenfalls von einer Ausgliederung betroffene KollegInnen von Alcatel-Lucent in Nürnberg rebellieren seit einigen Wochen auf ihre Weise kollektiv gegen ihren Verkauf.
Verunsicherung bei den SIS PSE KollegInnen
Die entsprechenden Meldungen der Medien findet ihr hier:
manager-magazin vom 24.09.2008
Am 24. September 2008 hat der PSE-Betriebsrat die österreichische Siemens Generaldirektorin Brigitte Ederer um eine Stellungnahme zu den Spekulationen über einen (Teil-)Verkauf der SIS ersucht. Frau Ederer hat den PSE-Betriebsrat mit dem Hinweis auf ein in Arbeit befindliches Rundschreiben ersucht, auf Basis von Gerüchten keine Diskussionen zu führen. Dieses Rundschreiben ist bis jetzt ausgeblieben.
Viele SIS PSE KollegInnen in Österreich sind durch die fehlende Information der Firmenleitung verunsichert, weil sie bei einem möglichen Verkauf den Verlust von Arbeitsplätzen und guten Arbeitsbedingungen (Kollektivvertrag der Elektroindustrie, Betriebsvereinbarungen wie z.B. den aktuellen PSE-Sozialplan) befürchten.
Individuelle Rechtslage bei Ausgliederungen in Österreich
Daher möchten wir im folgenden ein paar grundsätzliche Rechts-Infos liefern, die aus §3 und §4 des österreichischen Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes (AVRAG) resultieren:
- "Wenn der Erwerber den kollektivvertraglichen Bestandschutz oder die betrieblichen Pensionszusagen nicht übernimmt", kann man dem Betriebsübergang widersprechen und bleibt dadurch beim Veräußerer.
- "Werden durch den nach Betriebsübergang anzuwendenden Kollektivvertrag oder die nach Betriebsübergang anzuwendenden Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen wesentlich verschlechtert", so kann der Arbeitnehmer kündigen, erhält aber dabei alle "Ansprüche wie bei einer Arbeitgeberkündigung".
- "Die Arbeitsbedingungen dürfen zum Nachteil des Arbeitnehmers durch Einzelarbeitsvertrag innerhalb eines Jahres nach Betriebsübergang weder aufgehoben noch beschränkt werden".
D.h. der/die Einzelne kann sich einer Zwangsversetzung nur dann widersetzen und beim alten Arbeitgeber Siemens bleiben, wenn der neue Arbeitgeber beim Betriebsübergang den KV verschlechtert oder die betrieblichen Pensionszusagen nicht übernimmt. In allen anderen Fällen darf man entweder das (neue) Arbeitsverhältnis wie bei einer Arbeitgeberkündigung mit dem Recht auf gesetzliche Abfertigung lösen oder muss Verschlechterungen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang befürchten/hinnehmen.
Kollektiver Widerstand gegen Ausgliederung bei Alcatel-Lucent
Es sieht also nicht besonders toll mit den individuellen Rechten bei einem Betriebsübergang aus, denn frühestens nach einem Jahr kann der neue Arbeitgeber den Kollektivvertrag wechseln (verschlechtern) oder die betrieblichen Pensionszusagen zurücknehmen, ohne dass man sich individuell dagegen wehren kann.
Es hilft gegen eine solche Praxis nur ein kollektiver Widerstand wie ihn die SIS PSE KollegInnen seinerzeit z.B. gegen den Verkauf der PSE Enterprise an die hochverschuldete SEN praktiziert haben.
Auf eine andere aber auch kollektive Weise rebellierten die KollegInnen der UMTS-Entwicklung in Nürnberg bei Alcatel-Lucent gegen ihre geplante Auslagerung an einen sogenannten "Body-Shopper". Sie entwickelten dabei nicht nur kreative Aktionsformen, sondern haben auch vorbei an den mit der Firmenleitung "kuschelnden", offiziellen Vertretern der Gewerkschaft und des Betriebsrates ihre eigenen Delegierten gewählt, die permanent Rücksprache mit den KollegInnen halten und Rechenschaft über den Stand der Dinge abgaben.
Weitere Infos dazu gibt es in folgendem Bericht der Betroffenen ...
Mobility Nürnberg: Nur mit uns! oder fortlaufend hier in der