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erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
31.03.2004 10:30

Termin 31.03.04, 11:45 Uhr: Kammertermin – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Bertram mit den ehrenamtliche RI Fr. A. Leunig und Hr. H.R. Meyer, 6. Kammer, Sitzungssaal D, ArbG BS

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping bzw. Hr. Langelotz von AGV-BS mit GF Hr. Andrich bzw. Hr. Bader (Pers) für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Fr. Lieb... von RAe Kaestner pp. mit Walter S. Aktenzeichen: 6 Ca 810/03, 20 - zeitweise 40 Zuhörer im Saal bei den heutigen Kammertermine bis 12:30.

RI spricht eine 2. Kündigung an

Bekl/PV geht davon aus, das diese erfolgt ist. Auch GF Hr. Andrich geht davon aus, dass dies so ist.

PV spricht weitere Unterhaltsverpflichtung drei Tage nach Kündigungszugang und eine besondere Harte durch Behinderung an.

Fr. Schulte-Schrepping verweist auf BR und die Berücksichtigung bei der Sozialauswahl.

RI stellt die Alternativen zur gütlichen Einigung aus den ersten heutigen Terminen vor.

GF Hr. Andrich stellt die beE vor und erweitert seine Ausführungen um die Zusage des begrenzten Lohnausgleiches (Zeitlich/Höhe) wie in der Betriebsvereinbarung.

PV stellt die Ungerechtfertigkeit der ersten Kündigung fest und eine 2. Kündigung ist nicht erfolgt. Spricht die Sozialauswahl an und das überschreiten der 67 Punktelinie durch die vorgetragenen unberücksichtigten Sozialkriterien.

Bekl kann 2. Kündigung nicht belegen und Hr. B. Bader verlässt den Sitzungssaal. Telefonische Unterstützung wird gebraucht, ob eine 2. Kündigung erfolgt ist und als Rettungsanker, nachdem der RI diese Frage deutlich als Kriterium für die Entscheidung sein kann.

PV hebt die berufliche Situation und das fehlen der 250 Mitarbeiter bei der Sozialauswahl vor.

Fr. Schulte-Schrepping zieht sich auf die allgemeine Auswahl und nicht die gewünschte berufsbezogene Auswahl. Bekl kann nicht personenbezogene Auswahl und individuelle Kriterien berücksichtigen.

Hr. Bader kehrt ohne Erkenntnisse zurück.

RI protokolliert, spielt vor und die Parteien genehmigen. Beschluss am Ende des Sitzungstages.

Ergebnis:

Gewonnen - analog wie die ersten beiden heutigen Termine . Streitwert rund 11.000 €

(WB)

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