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Deine Rechte

erstellt von Dave — zuletzt verändert: 24.08.2008 10:05
Links zu Internetseiten mit Datenbanken zu Rechten, Begriffserklärungen und Gerichtsurteilen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aufgrund der nicht nur hier beschriebenen Vorgehensweisen von Personalleuten, Supervisoren, Managern und ihren willfährigen Helfern aus einigen Betriebsräten haben wir euch ein Verzeichnis eingerichtet mit Links zu Internetseiten, die über umfangreiche Datenbanken zu Informationen allgemeiner Rechtsvorschriften usw. verfügen.

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele von euch oft resignieren, sehr schnell aufgeben, weil sie meinen, die ihnen widerfahrenen Rechtsverstöße durch ihre Vorgesetzten und unserer management-gesteuerten Betriebsräte hinnehmen zu müssen, weil die "sowieso am längeren Hebel sitzen".

Das stimmt nicht!

Sie betätigen nur den längeren Hebel, weil sie glauben, eure Unwissenheit schamlos ausnutzen zu können!

Lasst euch nichts gefallen, sondern kämpft für euer Recht.

Wir wissen, wovon wir reden, denn wir werden fast täglich von den Obengenannten mit den schlimmsten Methoden "bearbeitet".

Aber wir werden nicht aufhören, weiterhin neben den Grabenkämpfen, die wir für uns und unsere Familien führen müssen - man lässt uns leider keine andere Wahl - erst recht für euch zu kämpfen!

Und zwar unermüdlich und so lange, bis jedem UPS Anweisungs- und Erfüllungsgehilfen endlich klar ist, woher der Wind weht, wenn sie/er glaubt eure Rechte nach Belieben missbrauchen zu können!

Es lohnt sich - auch wenn man zunächst glaubt, dass man keine Chance hat, siegt man! Also bloß nicht aufgeben!!

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Abschließend noch etwas in eigener Sache:

Ich habe erfahren, dass gewisse Leute aus der Manager-Betriebsrat-Liste "Die Arbeiterunion" in Frankfurt verbreiten, "Untouchable Dave" wäre aus ihren Reihen.

Das stimmt nicht!

Untouchable Dave distanziert sich ganz klar von Cumura, Gnerlich, König und Kusay und den Abnickern in (und um) ihre "Die Arbeiterunion" - oder wie auch immer diese Herrschaften ihre Liste täuschenderweise eventuell zukünftig nennen mögen.

Untouchable Dave steht für eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Abteilungen der UPS Niederlassung Frankfurt/Main (Midnight, Twillight, Preload, Zustellung usw.), die sich zum Maßstab gemacht haben, für euch, uns und somit natürlich auch für unser aller Ansehen bei UPS zu kämpfen!

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Viel Glück, ihr tapferen UPSler/innen weltweit!

Euer "Untouchable Dave aus UPS Frankfurt/Main"

(12) Kommentare

Anonymer Benutzer 30.07.2005 23:06
Hi, untouchable Dave!

Vielen Dank aus dem Süden für die nützliche Linksammlung!
Ich finde, ein Link zu "Deine Rechte!" sollte auch auf die Galeere-Startseite.
EBot hat ja auch prima Links gefunden, vielleicht kann auch irgendwann mal ein größerer Linkordner angelegt werden.
Nochmal Danke!
Anonymer Benutzer 31.07.2005 13:36
mit dem größten Vergnügen und bestem Dank zurück!

Kollegiale, solidarische Grüße!
Anonymer Benutzer 10.02.2008 11:51
Hallo Dave und alle, die diesen Bericht bzw. Frage lesen.
Wenn jemand eine Abmahnung bekommt, läuft das oft so ab, das einer aus der Personalbtlg. kommt, ihm die Abmahnung übergit und sie unterschrieben haben will. Kann man die Unterschrift verweigern? Was passiert wenn die Abmahnung zwar inhaltlich stimmt aber die Vorwürfe aus der Gesamtsituation heraus geboren sind? Beispiel: Zu hohe Abwesenheit im Abendsortierbereich, nicht alle Autos wurden gewaschen, Abmahnung wird erstellt.
Kann mir jemand Auskunft geben?
Anonymer Benutzer 10.02.2008 15:22
Kenntnisnahme ruhig per Unterschrift bestätigen. Weigerung bringt Dir nichts, denn Dein Vorgesetzter braucht lediglich einen Zeugen hinzuzuziehen dafür, dass Du die Abmahnung erhalten hast.

Abmahnung wandert in Deine Personalakte. Letztere darfst Du jederzeit einsehen. Du hast das Recht, eine Gegendarstellung zur Abmahnung ebenfalls in die Personalakte aufnehmen zu lassen. Das kann ggf. später vor Gericht mal wichtig sein.

Rechtsanwalt kannst Du natürlich auch einschalten, v.a. dann, wenn die Abmahnung klar ungesetzlich und haltlos ist.
Anonymer Benutzer 11.02.2008 13:06
Danke den Kolleginnen und Kollegen für die schnelle Antwort, denn ich bin mir sicher die Abmahnung ist bereits auf dem Weg zu mir. Kommt ja auch von ganz oben. Die Gegendarstellung sollte per Einschreiben an die Personalstelle in Neuss geschickt werden? Leider ist das Center in dem ich arbeite sehr klein, so dass alles was nun passiert sofort auf mich übertragen würde. Bin mir super unsicher. Wenn es zu einem Arbeitsgerichtstermin kommt, möchte ich schon kämpfen, aber die Anwälte, die ich bereits besucht habe, kennen sich mit UPS nicht aus. Habt Ihr da einen wirklich harten Anwalt, der auch versteht worum es geht?
Anonymer Benutzer 11.02.2008 19:11
Lass dich durch eine Abmahnung nicht verunsichern. Deine Gegendarstellung darfst Du selbst der Personalakte hinzufügen. Evtl. Kopie an die Personalabteilung und Entgegennahme bestätigen lassen. Wegen Anwalt: Kann sein, dass sich ein Prozess nicht wirklich lohnt. Wenn Du ver.di in Deiner Region kontaktierst, kannst Du dort erfahren, welche fähigen und gewerkschaftsnahen Anwälte es in Deiner Nähe gibt. Falls Anwalt, dann unbedingt einen Arbeitsrechtler!
Anonymer Benutzer 11.02.2008 11:41
hallo leute,

problem ist doch eher, das ups liebend gerne dumme leute einstellt, denen man ein x für ein u vormachen kann. und wenn diese dann zum manager befördert werden, sind sie immer noch dumm und denken ihr treiben wäre rechtens. ist leider so. mein tipp: geh in jedem fall zum anwalt oder trete in die gewerkschaft ein oder mache dich für einen betriebsrat in deinem center stark. ein gutes beispiel sind krankenkontrollbesuche. jeder kennt die besuche der personal- und centerverantwortlichen im krankheitsfall. sie stehen vor der tür, schnüffeln herum und stellen frech sogar dem nachbarn fragen. fakt ist jedoch, das ups das gar nicht darf! der besuch eines arbeitgebers rechtfertigt, sobald er einem dritten auch nur eine frage gestellt hat, eine abmahnung des arbeitnehmers gegen den arbeitgeber (zeugen nicht vergessen). dieses ist ein massiver eingriff in die privatsphäre des einzelnen mitarbeiters. sollte ups es erneut tun, so habt ihr zum einen die möglichkeit einer unterlassungsklage. dem arbeitgeber wird hier ein ordnungegeld angedroht, sofern er es erneut tun sollte. LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss vom 29.06.2006, Aktenzeichen: 11 TaBV 43/05. ferner steht euch sogar die möglichkeit der fristlosen kündigung offen. in solch einem fall könntet ihr sogar alle euch entstehenden kosten wie lohnfortzahlung in voller höhe für 1 jahr (ohne das der anspruch auf ggf. ein weiteres jahr arbeitslosengeld entfällt) usw gegenüber ups geltend machen. es gibt so viele möglickeiten dem treiben der manager ein ende zu setzen, warum tretet ihr nicht verdi bei? die unterstützen euch in solchen föllen mit rat und tat! warum überhäuft ihr ups nicht mit abmahnungen und klagen? dann sollten auch die dümmsten führungskräfte endlich wachwerden und sich mehr an recht und gesetz orientieren.
Anonymer Benutzer 31.08.2005 19:55
Hallo Untouchable Dave,
erstmal >> WEITER SO !!!!!!!
von einem Frankfurter "noch" Kollegen ;-(
Entweder bin ich blind oder .....
Kann in Deinem Bericht leider keinen Link zu den "Rechts-Seiten" finden.
Kannst Du den bitte nochmals mitteilen.
Danke im Voraus.
Gruss-ich
Anonymer Benutzer 31.08.2005 20:25
Hallo Kollege!

Die Links befinden sich im Verzeichnis Die Galeere/Deine Rechte!

Kollegiale Grüße!

Untouchable Dave
Anonymer Benutzer 08.09.2005 23:15
Hallo Untouchable Dave,
so, jetzt glaube ich habe ich es endlich gefunden.
Nochmals vielen Dank.
Gruss-ich
Anonymer Benutzer 15.09.2005 20:13
Hallo Dave und die anderen bei ups,

es ist mit fertigen pdf-dateien das gleiche wie mit gedruckten Werken die im Regal stehen. Sie werden schnell alt. Als Beispiel will ich nur die Änderung zum Schwerbehindertenrecht nennen. Da ist bei der Reinschrift der verabschiedeten Gesetzesvorlage 2004 eine
Verwechslung von und/oder passiert (§ 92). Alle neuen Buchausgaben haben diesen Fehler. Aktuelle Gesetze/Verordnungen von A - Z sind unter:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

zu finden. Dort kann neben dem Nachschlagen auch eine pdf-Version geladen werden. Wichtig ist der Zugriff über bundesrecht.juris.de und nicht über www.juris.de, da sonst kostenpflichtig.

Dieser Link ist auch in den anderen Projekten z.B. WAN, BZV, .. zu finden.
Anonymer Benutzer 16.09.2005 09:18
Vielen Dank für den Hinweis und die Linkangabe zur juris.

Da der Anbieter (ver.di)der erwähnten PDF-Datein aber ganz bestimmt auf die Aktualisierung seiner Datenbestände achtet, gehen wir davon aus, dass seine Daten up to date sind.

Trotzdem ist die von dir benannte Site natürlich eine weitere Alternative, die man unbedingt bei seiner Recherche einbeziehen sollte... :-)

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