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Die ver.di Betriebsgruppe CGN informiert

erstellt von oops zuletzt verändert: 28.11.2009 11:27
BEM & KRANKENRÜCKKEHRGESPRÄCHE

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Wochen wurden am Flughafen etliche Gespräche mit Mitarbeiter geführt, die in den letzten Monaten "höhere" Abwesenheiten hatten. Diese Gespräche sind ohne einen Betriebsrat durchgeführt worden. Das Gesetz hat hierzu gesetzlich verankerte BEM Gespräche vorgesehen, die in Beisein eines Betriebsrates durchgeführt werden sollen.

Dies kann so von uns nicht hingenommen werden. Wir ver.di Betriebsräte fordern die Geschäftsleitung auf, solche Gespräche zu unterbinden und Aktennotizen hinsichtlich der Gespräche zu entfernen. Für Euer Verständnis zitieren wir aus einer solchen:

"Mit dem Mitarbeiter wurde über seine hohen Abwesenheitszeiten gesprochen. Ihm wurde die Auswirkungen auf seine Arbeitskollegen und für das Unternehmen aufgezeigt und hinterfragt, inwiefern die Abwesenheiten mit dem Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen und welche Veränderungen der Arbeitgeber eventuell vornehmen lassen kann, damit sich die Abwesenheitszeiten zukünftig verringern."

Da eine solche Vorgehensweise nicht mit der Vereinbarung des Gesamtbetriebsrates konform und damit gesetzeswidrig ist, müssen alle Gruppenleiter und Supervisor solche Handlungen sofort stoppen.

Hier haben wir einen kleinen Leitfaden für Euch, der dazu beitragen soll, um unnötigen Ärger vorzubeugen:

Worauf muss ich achten und welche Rechte habe ich?

Gespräche, die der Arbeitgeber mit dem/der MitarbeiterIn führen möchte, müssen während der regulären Arbeitszeit stattfinden, es sei denn, man/frau stimmt freiwillig einer anderen Zeit zu. Diese ist dann wie Arbeitszeit zu vergüten. Ihr habt jederzeit das Recht, ein Betriebsratsmitglied zu diesen Gesprächen mitzunehmen. Und bevor ihr irgendetwas unterschreibt, sollte dies erst ganz genau geprüft werden (wir können Euch da gerne behilflich sein…). Wie sagt man so schön: Hinterher weiss man immer mehr...

Eure ver.di Betriebsgruppe

(16) Kommentare

Anonymer Benutzer 14.12.2009 20:29
Hallo,

weil auch Betriebsräte die gesetzliche Grundlage schwer finden, weil diese nicht im Betriebsverfassungsgesetz steht. Hier der Link auf den Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__84.html

Es ist der 2. Absatz vom §84 des Sozialgesetzbuches 9.

Häufiger Einwand, das SGB IX gilt nur für Behinderte. Dies ist falsch:

1. § 84 Abs. 2 SGB IX gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Beschäftigten.

2. § 84 Abs. 2 SGB IX hat kündigungsschutzrechtliche Bedeutung. Unterlässt es der Arbeitgeber, vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung des Arbeitnehmers ein an sich gebotenes betriebliches Eingliederungsmanagement korrekt durchzuführen, kann dies die Sozialwidrigkeit der Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zur Folge haben.

Anonymer Benutzer 15.12.2009 19:23
das eingliedrungsmanagement läuft bei ups oft so, wie es nun wirklich nicht sollte. offenbar auch das zentrale hr-strategie. ernsthafte berichte dazu wären hier mal schön.
Anonymer Benutzer 16.12.2009 01:58
Was hackt ihr immer auf UPS herum? Das Unternehmen bietet geile Jobs und es läuft alles, ich bin seit über 15 Jahren im Unternehmen, total regelkonform und gem. geltendem Recht ab. Was wollt ihr eigentlich? Wir haben eine total entspannte Peak in den Operationen, man könnte den F3 sogar die Anweisung "Blumenpflücken während der Tour verboten" mit auf den Weg geben. Trotzdem gibts volles Geld und vorbildliche Sozialleistungen eines großen Unternehmens. Was habt ihr eigentlich???
Anonymer Benutzer 16.12.2009 02:02
Fakten: Gutes Geld! Spannende Arbeit! Ausnahmslos entspannte Touren! Operationen in denen es so vergnügt und lustig zugeht wie im Disneyland. WAS ALSO LÄSTERT IHR HIER ÜBER UPS AB???
Anonymer Benutzer 21.12.2009 22:56
BEM = min 6 Wochen Krankheit + BR - Beteiligung. Zweck: wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Krankenrückkehrgespräch = der Versuch eines Vorgesetzten, mittels oft schlecht vorgetragenen, von der nächsten Stufe der Hörigkeit vorgegebenen Phrasen, dem Mitarbeiter ein schlechtes Gewissen zu verschaffen.

Empfehlung: Beides NIE ohne Zeugen!
oops 10.03.2010 11:25
Eure Galeere soll schöner werden. Daher bitte Beiträge nur noch on topic. Ihr könnt Euch bei Kritik und Anregungen zu NetzwerkIT gerne an die Netzwerkler wenden. Wenn der Bereich UPS das Thema ist unter oops@labournet.info

Kommentar von oops am 18:58

Hi Kolleginnen und Kollegen! Hi Marina!


Kolleginnen und Kollegen: Bitte gebt Reporterinnen und Prozessbeobachtern die Möglichkeit an Verhandlungen teilzunehmen. Veröffentlicht bitte anstehende Termine, vor allem im süddeutschen Raum.

Marina: Wir freuen uns auf die angekündigte Reportage. Lass uns nach dem 22.März bitte wissen, wo wir sie finden können. Natürlich sind Beiträge auf der Galeere auch willkommen. Hab aber bitte Verständnis dafür, dass die UPSer und auch die NetzwerkIT-Macher vorsichtig sein müssen und bei heiklen Themen mit Namensnennungen Nachvollziehbarkeit und Belege verlangen.

Liebe Grüße an alle!


Reportage und Gerichtstermine
Kommentar von Anonymer Benutzer am 00:51
Ich erneuere zum einen das Angebot einer Fahrgemeinschaft von FFM HUB zur nächsten Verhandlung und schließe mich zum anderen der Meinung von Oops an.

Erst müssen überprüfbare Fakten auf den Tisch bevor hier irgendeine weitere Berichterstattung erfolgen sollte.

Ich habe bisher beim AG/ LAG Stuttgart telefonisch keinen Erfolg gehabt, enstsprechende Infos zu verifizieren und warte daher auch gespannt auf einen belegbaren Bericht!!

Gruss
Anonymer Benutzer 10.03.2010 19:03
Es gab bisher (in Bezug auf die geplanten Massenentlassungen in Stuttgart) noch gar keine personenbezogenen Gerichtsverhandlungen im Rahmen des Arbeitsgerichtes!

Aktuell per 5. März 2010 ist Stand der Dinge:
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat auf Antrag des Betriebsrats eine Einigungsstelle eingesetzt, teilt die Gewerkschaft Verdi mit.

Alles andere ist - im Zusammenhang mit dem Thema - Mumpitz!!!!!!!!!!
Anonymer Benutzer 10.03.2010 19:10
Sorry Oops, hatte noch vergessen die Quellen zu benennen:

Verdi - Bezirksgeschäftsführer Bernd Riexinger

Leonsberger Kreiszeitung - 5. März 2010 "Die Paketverlader kämpfen um ihre Arbeit"

Arbeitsgericht Stuttgart
Anonymer Benutzer 10.03.2010 20:08
http://www.stuttgarter-zeit[…]it.html?_suchtag=2010-03-05

Wenigstens in B-W beginnt ver.di endlich, adäquat zu reagieren.
Anonymer Benutzer 12.03.2010 20:14
Stuttgarter Kündigungsschutzklage Gerichtsverhandlungen sind auf 29.März 2010 bestimmt.
Anonymer Benutzer 12.03.2010 21:57
Und somit ist der ganze Kram den die "Reporterin" in diesem Zusammenhang gepostet hat, vollkommener Unsinn gewesen. Natürlich auf unsere Kosten.....widerlich!
Anonymer Benutzer 15.03.2010 20:49
Und somit ist der ganze Kram den die "Reporterin" in diesem Zusammenhang gepostet hat, vollkommener Unsinn gewesen. Natürlich auf unsere Kosten.....widerlich!

Keine Sorge. Die volle Story über Nilifer und Steffen kommt am Montag, den 22. März 2010.
Anonymer Benutzer 15.03.2010 21:54
wo?
Anonymer Benutzer 15.03.2010 22:32
Ach ja ?

Wo ?

Wodurch belegt ?

LAG in Stuttgart wusste von keinen Verhandlungen in Sachen "Massenentlassungen" vor dem jetzt genannten Termin....
Ebensowenig Verdi.

-> Troll!
Anonymer Benutzer 16.03.2010 00:06
Man.....habt ihr den Quatsch denn wirklich geglaubt???

Und Kündigungsschutzklagen dauern....erst mal kommt ein Gütetermin....von dem stand hier nichts.

Sollte das Arbeitsgericht in Stuttgart so schnell sein.....würde mich wundern....

Ich muss sagen hier wird echt jeder Kram geglaubt, den einer in die Welt setzt.....
Anonymer Benutzer 16.03.2010 01:13
Nein, sicherlich nicht aber wenn man nun gleich "Zeter & Mordio" schreit, gilt man hier ja als "pro UPS" oder wird von dem sensiblen Moderator gleich gelöscht.

Daher lässt sich ein solcher "Bericht" wie von der Reporterin - Marina Sauer hieß die oder ? - nur durch benennen von Quellen entlarven oder bestätigen. In diesem Falle ist es eine Luftnummer gewesen, was auch aus der "blumigen" Beschreibung der Anwälte schon ersichtlich gewesen ist.

Im übrigen hat die "Reporterin" hier ja hier nicht mehr offen Stellung bezogen zu den Fragen nach belegbaren Quellen...

In dem Sinne, gute Nacht und lasst euch von den schei** ähemm schönen lieben Managern nicht unterkriegen!!!

:o)
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