Worauf muss ich achten, wenn ich während meines Urlaubs in der Türkei arbeitsunfähig bin?
Arbeitsunfähigkeit
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Fortzahlung des Arbeitslosengeldes oder Krankengeld kommt auch in Betracht, wenn in der Türkei Arbeitsunfähigkeit eintritt. Hierzu sind jedoch unbedingt folgende Hinweise zu beachten
Melde Deinem Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt schnellstmöglich (z. B. telefonisch oder per Telefax) den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Deiner Urlaubsanschrift mit.
Wende Dich an eine Gesundheitsstation, ein Dispensarium oder einen Vertragsarzt und lasse dort die bestehende Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Die an Dich vom Arzt ausgestellte Bescheinigung übermittelst Du bitte unverzüglich der für den Aufenthaltsort zuständigen Zweigstelle der S.S.K . Gebe dort Deine Urlaubsanschrift in der Türkei sowie die Anschrift Deiner Krankenkasse an. In Orten, in denen sich keine Zweigstelle der S.S.K. befindet, wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar von dem Arzt, der Gesundheitsstation oder dem Dispensarium an die nächste Zweigstelle gesandt.
Geht die Arbeitsunfähigkeit über zehn Tage hinaus, wird der Arzt eine weitere Bescheinigung ausstellen. Arbeitsunfähigkeit über zwanzig Tage kann nur anerkannt werden, wenn sie von einer Ärztekommission der S.S.K. mit einem Gutachten bestätigt ist. Hierzu müsstest Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Vordruck T/A 11 der nächstgelegenen Zweigstelle der S.S.K. zusenden. Das Ergebnis wird auch Deiner Krankenkasse bekannt gegeben. Diese wird der Zweigstelle der S.S.K. mitteilen ob Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast: (Fortzahlung des Arbeitslosengeldes oder Krankengeld)
Wenn Du bei Rückkehr nach Deutschland weiter arbeitsunfähig bist, informierst Du hierüber bitte unverzüglich Deinen Arbeitgeber und Deine Krankenkasse
Kostenerstattung
Wenn Du eine Behandlung nicht wie beschrieben in Anspruch nehmen konntest, sondern selbst bezahlen musstest, lässt Du bitte eine Rechnung ausstellen und quittieren, aus der die erbrachten Leistungen genau hervorgeht. Deine Krankenkasse wird dann feststellen ob und ggf. welcher Betrag Dir erstattet werden kann.
Auslandsreisekrankenversicherung
Es empfiehlt sich, für die Dauer des Urlaubsaufenthaltes eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Hierdurch kann insbesondere das Kostenrisiko für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland abgedeckt werden. Deine Krankenkasse darf die Kosten hierfür aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung nicht übernehmen.