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ver.di Betriebsinfo UPS Stuttgart

erstellt von oops zuletzt verändert: 24.08.2008 10:05
Newsletter an die Beschäftigten von UPS Ditzingen

UPS-GL missachtet das Mitbestimmungsrecht des BR

Missverständnis oder Provokation der GL?

Unruhe herrscht unter Mitarbeitern von UPS. Ausgangspunkt war die willkürliche und zunehmende Anmache von Vorgesetzten. Sie drohten: „Wenn der BR erst einmal seines Amtes enthoben ist, wird es zu Abmahnungen und Entlassungen kommen.“ Zu viele Bandstopps war der Vorwurf der Vorgesetzten. Die Mitarbeiter befanden sich jedoch in einem Dilemma. Gab es einen Bandstau, und das Band wurde gestoppt, wurden sie beschimpft und mit Abmahnungen bedroht. Die zweite Möglichkeit, bei laufendem Band den Stau auf dem Band aufzulösen, ist aufgrund der Arbeitssicherheit nicht erlaubt und wird ebenfalls bei Betreten des Bandes mit Abmahnungen bestraft. Die Mitarbeiter wwandten sich deshalb an den Betriebsrat und beschwerten sich wegen den unklaren Regellungen, in welchen Situationen das Band gestoppt werden kann.

Das Ziel des BR eine vernünftige Lösung zu finden wurde von der GL zuerst abgewiegelt. Es sei genug geregelt, so die GL. Selbst der Hinweis des BR auf das ihm zustehende Mitbestimmungsrecht bei technischen Anlagen und Fragen der Ordnung des Betriebes ignorierte die GL, obwohl sie eine Lösung bis zu einem selbstgesetzten Termin versprach. Der BR musste deshalb wieder einmal das Mitbestimmungsrecht gerichtlich einfordern. Erst der gefasste Beschluss des BR veranlasste die GL, die Situation, in denen das Band gestoppt werden kann, klar zu umschreiben und in den Bandbereichen auszuhängen. Dies verschafft den Mitarbeitern Klarheit, wann das Band gestoppt werden darf. Bleibt zu hoffen, dass auch die Vorgesetzten dies in Zukunft beachten.

UPS Abmahnungen – Hilfsmittel für gefügige MitarbeiterInnen?

Seit längerem müssen wir bei UPS-Ditzingen beobachten, dass teils willkürlich oder zumindest zur Einschüchterung Abmahnungen erteilt werden. Mit diesen Maßnahmen, so scheint uns, will die GL die Willfähigkeit der MitarbeiterInnen erreichen oder mit weiteren Abmahnungen Kündigungsgründe bei bestimmten MitarbeiterInnen suchen. Dies brauchen Sie sich nicht gefallen lassen. Und viele betroffene Mitarbeiter lassen sich das nicht gefallen und haben Erfolg. Die Abmahnungen müssen zurückgenommen und aus der Personalakte entfernt werden. Doch bereits vor der Abmahnung heißt es aufgepasst: Wenn ein Vorgesetzter den Mitarbeiter in sein Büro ruft, hat dieser das Recht, sich einen Betriebsrat seines Vertrauens hinzuzuziehen. Nehmen Sie sich das Recht und wehren Sie sich. Akzeptieren Sie keine Abmahnung. Holen Sie auch Rat bei ver.di, die ihre Mitglieder auch bei Klagen vor dem Arbeitsgericht unterstützt.

Strafverfahren gegen UPS-Manager wegen falscher Verdächtigung

Wegen falscher Verdächtigung erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen zwei UPS-Manager aus Ditzingen.

Ausgangspunkt, der zu dieser Reaktion der Staatsanwaltschafat führte, war die Stimmungsmache bei UPS in Ditzingen im Sommer 2004 gegen den BR.

Mehrere Kollegen wurden von der GL bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch angezeigt. 1 Kollege wurde gekündigt, andere erhielten eine Abmahnung. Die Kollegen hatten sich nach der Nachtschicht in der Tiefgarage getroffen. Sie warteten auf ihre Mitfahrgelegenheit nach Hause und diskutierten mit den anwesenden Betriebsräten über die aktuelle Entwicklung bei UPS-Ditzingen. Die Vertreter der Geschäftsleitung machten daraus eine Verschwörung der gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte. Gegenüber der Polizei erklärten die Manager, dass im Betrieb Aushänge sowie eine Betriebsvereinbarung existieren, die derartige Verhaltensweisen verbieten würden. Diese Aussagen der UPS-Manager erwies sich als unwahr. Die Polizei wurde schlichtweg belogen. Ein Vorgang, der so gar nicht zu den internen Verhaltensregeln des Policy Book für UPS-Mitarbeiter passen. Bleibt zu fragen, weshalb das UPS-Management eigene Mitarbeiter zu kriminalisieren sucht, und wie sie mit den Führungskräften umgehen wird, die den eigenen Wertmaßstäben offensichtlich nicht genügen, sondern bewusst dagegen verstoßen?

Übrigens: Wie sicherlich bekannt, wurden die Strafanzeigen von der GL im Herbst 2004 wieder zurückgezogen. Ebenso wurde die Kündigung wie auch die Abmahnungen von der GL zurückgezogen.

Da die UPS-Manager den Strafbefehl wahrscheinlich nicht akzeptierten, wird das Amtsgericht in Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 39 am 1. Aug. 2005 um 13.:30 Uhr die falsche Verdächtigung überprüfen. Die Sitzung ist öffentlich.

Engelbert Reck (V.i.S.d.P.), ver.di Bezirk Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/1664-100 e-mail: engelbert.reck@verdi.de

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