UPS darf nicht nur in Teilzeit beschäftigen
erstellt von oops
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zuletzt verändert:
17.04.2013 00:17
Laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg darf UPS Arbeitszeiterhöhungen aufstockungswillige Teilzeitler nicht pauschal verweigern. Ein wichtiger Sieg für alle Parttimer bei UPS Deutschland, den wir dem Einsatz des Stuttgarter Betriebsrats zu verdanken haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts findet ihr hier