Trifft Fujitsu Geheimabsprachen mit dem Betriebsrat über die Schließung des Betriebs in Paderborn?
Unser Verdacht:
„sind wir, also die gesamte Belegschaft von Fujitsu in Deutschland, nur Zuschauer eines Schmierentheater, veranstaltet von Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber, mit dem Ziel, das Ergebnis längst erfolgter Geheimverhandlungen möglichst schnell und geräuschlos bei der Belegschaft durchzusetzen?“im letzten Blogbeitrag scheint sich zu bestätigen.
Welche Rolle der örtliche Betriebsrat in Paderborn dabei spielt, ist uns nicht klar: entweder ist auch er Zuschauer und Opfer dieses Schauspiels oder Nebendarsteller, der Unschuldig tut aber genau weiß, was im Drehbuch steht und danach handelt.
Die anscheinende Bestätigung unseres Verdachts erfolgt in unserem Diskussionsforum .
Ein Teilnehmer dort (er nennt sich „Der Paderborner“), der anscheinend über Insiderwissen aus dem Betriebsrat verfügt, behauptet:
- der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrat Lothar Kuhn und sein Stellvertreter Paul Riegg wussten bereits sehr frühzeitig von der beabsichtigten Schließung des Betriebs in Paderborn
- Lothar Kuhn und Paul Riegg haben eine Geheimhaltungsvereinbarung NDA unterschrieben damit sie mit niemandem über die Pläne reden
- der lokale Betriebsrat in Paderborn erst auf eigene Nachfrage bei der Geschäftsleitung am 28.9.2015 über die beabsichtigte Schließung ihres Betriebs erfahren habe:
„So und jetzt zudem Gerücht, dass der PDB BR schon ewig bescheid wusste: Laut dem Mailverkehr, welcher erst ende August begann auf London <-> FJJ Managementebene , wurde erst da das Team A programm beschlossen. ERst durch den Schreibtischfund dieser Mails wurde dem BR bekannt was ansteht. Was hatte der BR dann unternommen? Er hat sich an den Vorsitzenden von GBR und seinen Stellvertreter gewandt und nachgefragt ob die was wissen. Welche Antwort wurde gegeben? Ja wir wissen was, aber auf Grund eines NDAs dürfen wir nichts sagen. So jetzt beschuldigen Sie lieber Vorposter den lokalen BR das er nichts gesagt hat oder sonst der gleichen. Der Ball lag beim GBR und nicht beim BR. Aber was macht der GBR? Er lässt den lokalen BR in stich und dieser hat dann das gespräch zur Geschäftsleitung gesucht. Daraufhin fand ein informelles Gespräch statt am 28.09.2015. Dort hat die GL ihr vorhaben verkündet.“ - der Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrat erst am 14.10.2015 über die beabsichtigte Schließung informiert wurde:
„Der Wirtschafsausschuss wurde erst am 14.10 darüber informiert was passieren wird.(Kann auch der Dienstag gewesen sein. Bin mir gerade nicht sicher)VG der Paderborner“
Gab es bereits Geheimverhandlungen zwischen den beiden Vertretern des Gesamtbetriebsrat und Fujitsu?
Für uns macht diese frühzeitige Information der beiden Vertreter des Gesamtbetriebsrat nur Sinn, wenn es danach bereits Geheimverhandlungen zwischen ihnen und der Geschäftsleitung von Fujitsu gegeben hat. Wahrscheinlich ist ihnen dort auch der vollständige Inhalt des Programms „Team A“ mitgeteilt worden, was neben der Schließung des Betriebs in Paderborn auch die weitere Entlassung von 100 Mitarbeitern im Produktbereich PSO enthalten soll. Möglich das noch weitere Entlassungen geplant sind: so gibt es immer noch das Gerücht über die Entlassung von 15000 MA in Japan und weiteren 15000 MA in Rest der Welt.
Aufgabe der beiden Vertreter des Gesamtbetriebsrat scheint es jetzt zu sein, die anderen Mitglieder des Gesamtbetriebsrat von dem Programm zu überzeugen um dann das Programm möglichst Geräusch- und Widerstandslos in den betroffenen Betrieben durchzuführen.
Beschrieben ist diese mögliche Vorgehensweise des Arbeitgebers hier: Arbeitgeberstrategien bei Betriebsänderungen
Vieles davon können wir beim Vorgehen des Arbeitgebers und der Betriebsräte beim aktuell geplanten (und auch bereits durch JUPITER erfolgtem) Personalabbau erkennen.
Welche Rolle spielt der örtliche Betriebsrat in Paderborn?
Er scheint bei dem Schauspiel, das uns Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat anscheinend darbieten, mit zuspielen. Es gibt viele Empfehlungen und Hinweise wie eine gute Betriebsratsarbeit bei geplanten Entlassungen aussehen muss:
Betriebsänderung - ArbeitgeberstrategienBetriebsänderung – Informationsphase
Widerstand der Beschäftigten gegen Personalabbau
aber nichts davon können wir in der Arbeit des BR in Paderborn wieder erkennen.
Statt dessen erklärt er der Belegschaft in einer E-Mail, dass ein bereits im Frühjahr vom Gesamtbetriebsrat verhandelter vorsorglicher Sozialplan auch für diese Betriebsschließung gültig sein soll, wogegen es mehr als begründete Zweifel gibt:
Vorsorglich vereinbarter Sozialplan:„3. Als Ausgleichsregelung für eine Vielzahl denkbarer Betriebsänderungen beansprucht ein solcher vorsorglicher Sozialplan wegen seiner typischen Auffangfunktion regelmäßig nur in solchen Fällen Geltung, in denen die örtlichen Betriebsparteien im Falle einer konkreten Betriebsänderung, die in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, von einer eigenen Ausgleichsregelung absehen und keinen Sozialplan vereinbaren.“
Vorsorglicher Sozialplan :„Durch den Abschluss eines vorsorglichen Sozialplans für künftige Betriebsänderungen dürfen sich die Betriebsparteien nämlich nicht beliebig binden . Eine Grenze ergibt sich schon daraus, dass der Betriebsrat auf die Ausübung seines Mitbestimmungsrechts nicht verzichten darf. Ein unzulässiger Verzicht liegt vor, wenn der vorsorgliche Sozialplan für Betriebsänderungen abgeschlossen wurde, deren Gegenstand, Durchführung sowie ihre jeweiligen Rahmenbedingungen noch völlig ungewiss sind. In einem derartigen Fall kann nicht von der wirksamen Ausübung des Mitbestimmungsrechts ausgegangen werden.“
BAG: Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für Sozialplan:„Vielmehr müsse auch bei einem Sozialplan gefragt werden, ob die Be-triebsräte in der Lage seien, einen solchen eigenständig abzuschließen. Diese Frage wird vom BAG regelmäßig positiv beantwortet. Dem stehe auch nicht entgegen, dass bei einer solchen Betriebsänderung das zur Verfügung stehende Geld gleichmäßig verteilt werden müsse. Anders als bei freiwilligen sozialen Leistungen, gebe es bei Sozialplänen regelmäßig keinen für die Gesamtmaßnahme zur Verfügung stehenden „Topf“.“
Im Diskussionsforum werden auch Gerüchte gestreut, dass der Gesamtbetriebsrat für die Verhandlungen zum Interessenausgleich zuständig sein soll, falls in anderen Betrieben von Fujitsu ebenfalls Beschäftigte (die Rede ist von 100 MA) entlassen werden sollten. Auch diese Aussage ist äußerst zweifelhaft, vieles spricht dagegen:
Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat – Wer ist nach der Betriebsverfassung zuständig?:„Die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates nach § 50 Absatz 1 BetrVG hingegen hängt von zwei Voraussetzungen ab, die beide gleichzeitig vorliegen müssen:
- 1. Zum einen muss die Angelegenheit entweder das Gesamtunternehmen oder zumindest mehrere Betriebe des Unternehmens betreffen.
- 2. Zum anderen darf die Angelegenheit nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Laut Bundesarbeitsgericht muss hier eine zwingende sachliche oder rechtliche Notwendigkeit für eine betriebsübergreifende Regelung bestehen.
In der Praxis scheidet die Zuständigkeit der Gesamtbetriebsrates häufig deshalb aus, weil die zweite Voraussetzung nicht vorliegt.“
Wie könnte der Betriebsrat in Paderborn den Eindruck entkräften das er auch Darsteller in diesem Schmierentheater ist?
Ganz einfach, falls die Behauptungen wegen der vom Gesamtbetriebsrat unterschriebenen Geheimhaltungsvereinbarung NDA stimmen, muss er:
- das nur gegenüber der Presse bestätigen
- Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erstatten wie hier beschrieben.
Eine Bestätigung gegenüber der Presse (die müssen ihre Quellen nicht preisgeben) wäre aber ausreichend (und fast ohne Gefahr für den BR), der Rest kommt dann von selbst! - und dann mit der Belegschaft zusammen arbeiten!
Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass die Behauptungen wegen der vom Gesamtbetriebsrat unterschriebenen Geheimhaltungsvereinbarung NDA stimmen.
Es gibt auch viele andere Hinweise auf so ein Vorgehen von Arbeitgebern:
Geheimhaltung beim Stellenabbau bei SBSBR Geheimhaltungspflicht
NCI Aktuell Archiv: September 2010 (nach „NDA“ suchen)
Keine Umgehung des Betriebsrates durch Erklärung eines Stellenabbaus zum Betriebsgeheimnis
Aufforderung an die Geschäftsführung von Fujitsu:
Die Behinderung der Betriebsratsarbeit ist kein Kavaliersdelikt!Falls die vorher genannten Behauptungen über ein Geheimhaltungsabkommen NDA zwischen Geschäftsleitung und den beiden Vertretern des Gesamtbetriebsrat stimmen sollten, fordern wird die Geschäftsführung von Fujitsu auf:
- die Belegschaft darüber umfassend zu informieren und aufzuklären
- diese massive Behinderung der Arbeit des Betriebsrat zu unterlassen
- die Verantwortlichen sowohl Arbeits- als auch Strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen
- sich in Zukunft an die Gesetze des BetrVG zu halten
Warum machen sich Betriebsräte zu Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers?
Darüber wird bereits hier:
Betriebsänderung - Arbeitgeberstrategieneiniges geschrieben.
Mögliche Erklärungen könnte man auch hier finden:
Abgasskandal: „Top-Betriebsräte von VW werden gesetzeswidrig bezahlt“In unserem Blog haben wir bereits während des Massenentlassungsprogramms JUPITER gefragt:
Wie viel verdienen Betriebsräte bei FUJITSU?Wir befürchten, das anscheinend das gleiche Schmierentheater von Arbeitergeber und Betriebsräten bereits damals während JUPITER aufgeführt wurde!
Aber was hier von diesem anonymen Schreiber als Schmierentheater sowie bereits vorher schon an Indiskretionen veröffentlich wird, halte ich nicht nur für uns alle als geschäftsschädigend sondern auch persönlich als sehr bedenklich und nicht akzeptabel!
Das heisst nicht, dass man Probleme nicht ansprehen und verdeutlichen soll. Allerings wie im beruflichen Leben auch, professionell, auf Fakten basierend und nicht wie ein "Schmierfink", um bei diesem Wortspiel zu bleiben, der bewußt Unsicherheit säht, wo Solidarität für die Betroffenen und Zusammenhalt der Mitarbeiter besser angebracht wäre.