Eine Bagatellkündigung weniger
Ein 30-jähriger Müllmann fischte ein weggeworfenes Kinderbett aus dem Müll und recycelte es zum Wiedergebrauch, baute es vor laufender Kamera probeweise zusammen und sollte danach fristlos entlassen werden, ein typischer Fall einer Bagatellkündigung wie er von der Kassierin Emmely angeprangert wurde.
Die vom LAG Mannheim selbst noch nicht veröffentlichte Entscheidung bestätigte die erste Instanz, die in einem möglichen Pflichtverstoß durch Recycling eines Kinderbettes keinen gravierenden Vertrauensbruch sah. Der Wert des Müll stand in keinem Verhältnis zum Wert eines Arbeitsvertrages.
Bis heute kämpft Emmely mit vielen anderen darum, daß das Unrecht beseitigt wird, wenn Arbeitnehmer wegen Nichtigkeiten rausgeworfen werden. Mehr darüber steht im Projekt auf dieser Plattform.