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DAS MÄRCHEN VON DEN 1,8 MONATSEINKOMMEN ABFINDUNG - - - Was alles bei Berechnung der Abfindung abzuziehen ist.

by AEG posted on 15.03.2006 11:06 last modified 16.08.2008 17:28 —

Es ist ärgerlich daß in Presse und Internet weiterhin begeistert die magische Zahl 1,8 verbreitet wird, und ohne nachzudenken von "Rekordabfindungen" und Zahlungen von 100.000 € pro Kopf geschwafelt wird. Wer genau nachrechnet, wird sehen, daß das nicht stimmt. Selbst die Zahl "1,8" stimmt nicht, denn bei der Berechnung der Abfindung sind drei dicke Summen abzuziehen.

  • 1. Laut Vertrag wird "die sich ergebende Abfindungssumme .... in jedem Einzelfall um einen Betrag in Höhe von 666 € gekürzt." Das ist fast ¼ Brutto-Monatseinkommen
  • 2. Stichtag für die Berechnung der Firmenzugehörigkeit ist der 1.1.2006. Das heißt: Je nach Kündigungstermin sind das nochmal 0,9 bis 1,8 Monatseinkommen weniger Abfindung
  • 3. Laut Vertrag wird der ERA-Anpassungsfond zwar aufgelöst, aber nicht an uns ausgezahlt, sondern von Electrolux kassiert. Das sind aber Gelder die in der Vergangenheit von unserem Lohn einbehalten worden sind. Und damit finanzieren wir letztlich unsere eigene Abfindung mit.

Auch die Summen von 100.000 € pro Kopf (z.B. laut Handelsblatt) sind ein Märchen. **Ein Großteil der KollegInnen sind nur 15 Jahre und weniger im Werk. Da kommen nun mal solche Beträge gar nicht zusammen!**

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