Pfadfinder: Vergütungsrichtlinien für Mitarbeiter
Aus: Richtlinien für Personalangelegenheiten, DJH Rheinland, Stand: 28.02.2005
1.) Hauswirtschaftsleiterin / Hauswirtschaftsmeisterin
Mitarbeiter mit qualifiziertem Abschluss und/oder Befähigung zur selbständigen Haus- und/oder Küchenleitung
EUR 1.533,88 bis EUR 2.412,97
2.) Wirtschafterin / Hauswirtschafterin
Mitarbeiter mit Befähigung zur selbständigen Tätigkeit sowie Mitarbeiter, die auch kurzfristig Herbergseltern in Haus und Küche vertreten können
EUR 1.431,62 bis EUR 2.045,17
3.) Haus- und Küchenhilfen
ungelernte Mitarbeiter für Hilfsdienste in Haus und Küche
EUR 1.300,00 bis EUR 1.636,13
4.) Stundenkräfte für Haus und Küche
EUR 6,90 bis EUR 12,27
5.) Kaufm. Mitarbeiter / Rezeptionisten
EUR 1.431,62 bis EUR 2.503,00
6.) Hausmeister / technische Mitarbeiter
EUR 1.500,00 bis EUR 2.326,95
Während der Probe- und Einarbeitungszeit liegt das Gehalt normalerweise laut DJH-Richtlinien "bei EUR 105,00 bis EUR 160,00 unter dem vereinbarten Anfangsgehalt".
Es gibt keinen Tarifvertrag, sondern eine "Entlohnung nach freier Vereinbarung". Daraus folgt zweierlei:
1.) Wer sich beim Aushandeln des Arbeitsvertrags als Arbeitnehmer nicht ins Zeug legt, hat schlechte Karten.
2.) Da es keinen Tarifvertrag gibt, der regelmäßig neu verhandelt wird, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Vergütungsrichtlinien seit Dezember 2002 nicht geändert haben - trotz Inflation. Sprich: Der Reallohn beim DJH sinkt auf niedrigem Niveau beständig.