Pfadfinder: Fahrgeld
Aus: Richtlinien für Personalangelegenheiten, DJH Rheinland, Stand: 28.02.2005
Während das Fahrgeld bei Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig ist, heißt es in den DJH-Richtlinien in Bezug auf Minijobber:
"Das Fahrgeld für geringfügig Beschäftigte unterliegt der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber und wird der Jugendherberge belastet."
Das Fahrgeld wird mit dem Lohn/Gehalt ausgezahlt. Um es zu erhalten, benötigt man Kopien der entsprechenden Fahrkarten.
Auch hier gilt: Am besten immer zu mehreren zusammentun und gemeinsam das Fahrgeld bei der Herbergsleitung beantragen.