Klage wegen Konsultationsverfahren wird geprüft (26.3.10)
Der Betriebskomissionspräsident Jörg Studer hat am 26. März 2010 zwecks Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Arbeitnehmer von Clariant Muttenz einen Anwalt beauftragt, abzuklären, "inwiefern die Arbeitgeberin die gesetzlichen Vorschriften betreffend Massenentlassungen eingehalten hat". Das Mandat für die Advokatur Dr. Stefan Sutter aus Basel beinhaltet zusätzlcih, einen etwaigen Prozess gegen die Verantwortlichen zu prüfen und zu führen.
Die Geschäftsleitung hat das Konsultationsfristen (Gesetzes- / Vertragsartikel) nicht eingehalten. Schon die UNiA hat mit einer Klage gedroht, worauf die Geschäftsleitung kurz vor dem Protesttag am 11. März eingelenkt hat und das Konsultationsverfahren bis Ende April eingeleitet hat. Weiterhin beantwortet jedoch die Geschäftsleitung die nötigen Fragen nicht, welche für die Überprüfung und Entwicklung von Gegenmassnahmen von Seiten der Arbeitnehmer nötig wären.
Diesem Umstand begegnet der Betriebskomissionspräsident jetzt persönlich mit der Abklärung einer Klage. Auch wenn das Konsultationsverfahren jetzt läuft, hat die Geschäftsleitung mit diesem Schachzug den Arbeitnehmern von Clariant erhebliche Steine in den Weg gelegt, sich gegen den Abbau von 400 Stellen zu wehren. Am 15. Februar erst wurde der Betriebskomission um 17 Uhr die Schliessung des Produktionsstandortes bekanntgegeben. Am 16. Februar wurde diese dann offiziell bekannt gegeben. Von einer Konsultation kann deshalb nicht die Rede sein.
Dass Manager die Konsultationsverfahren umgehen, ist schon bei der Massenentlassung in Borregaard-Attisholz bei Solothurn im September 2008 ein wichtiger Schlag gegen die Arbeitnehmerinteressen gewesen. Dort konnte die UNiA sich nicht durchsetzen.