UPS Manager entschuldigt sich - Nazi-Propaganda bleibt tabu
Das weltweit größte Logistik- und Zustellunternehmen, UPS, ist bei der Dienstleistungsgewerkschaft VER.DI nicht unbedingt beliebt. Denn der US-Konzern hält nicht viel von gewerkschaftlicher Vertretung in seinem Unternehmen. Fast überall, wo sich Gewerkschafter aktiv für Arbeitnehmerrechte einsetzen, wird von Unternehmerseite mit harten Bandagen dagegengehalten. In Nürnberg erreichte die Auseinandersetzung Anfang des Jahres einen erneuten Höhepunkt, der diese Woche selbst das Nürnberger Landgericht beschäftigte. Radio Z war beim Prozess vor Ort.
Seit Anfang März 2006 schlagen die Wellen hoch - in der Nürnberger Niederlassung des Paketezustellers UPS. So hoch, dass sich der UPS-Supervisor und Betriebsratsvorsitzende Tobias Dede am Dienstag, den 8. August vor dem Landgericht Nürnberg als Beklagter wiederfand. Im Vorfeld zur Betriebratswahl hatte er versucht, Gewerkschafter und Betriebsratskollegen der konkurrierenden verdi-Betriebsgruppe zu diskreditieren.
Laut Gewerkschaftsangaben wird bei UPS immer wieder gegen aktive Gewerkschafter und engagierte Betriebsräte massiv Druck ausgeübt. Die Vorgänge in der Nürnberger Niederlassung scheinen allerdings besonders perfide. Um gegen Kandidaten der Gewerkschaftsliste Stimmung in der Belegschaft zu machen, bediente sich der UPS-Supervisor Dede der Agitation und Inhalte einer rechtsextremistischen Webseite und empfahl offen neo-nazistische Internetseiten als Informationsquelle. In einem 8-seitigen Pamphlet, dass Dede im Betrieb verteilte, bezog sich der UPS-Supervisor vor allem auf einen Artikel, den die rechtsextreme sog. „Anti-Antifa“ über 2 UPS-Betriebsräte der ver.di-Liste und anderer Gewerkschafter ins Internet gestellt hatte. Neben den engagierten Gewerkschaftern waren bereits liberale Lehrkräfte, Journalisten und antifaschistische Jugendliche ins Fadenkreuz der gewaltbereiten Neonazis der „Anti-Antifa“ geraten.
Bereits im Mai hatte die 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen Tobias Dede erlassen und untersagte ihm damit, sich für seine Veröffentlichungen die Inhalte der Neonazi-Webseite zu eigen zu machen. 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft drohten Dede bei Zuwiderhandlung. Ein Kollege aus einer anderen Firma, der in dem „Naziartikel“ erwähnt wurde, hatte sich an das Gericht gewandt.
Nachdem Dede Widerspruch gegen die gerichtliche Verfügung eingelegt hatte, kam es am 8. August zur Verhandlung. Etwas kleinlaut ließ der UPS-Supervisor über seinen Rechtsanwalt verkünden, mit der Veröffentlichung und die Bezugnahme auf die „unerträgliche, rechtsextreme Internetseite“ einen Fehler begangen zu haben. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Druck auf UPS durch die Veröffentlichung der Vorkommnisse im Internet sichtlich erhöht, mehrere Belegschaftsvertretungen anderer Betriebe solidarisierten sich mit den angegriffenen Gewerkschaftern. Das Gericht schlug nach dem Eingeständnis Dedes eine gütliche Einigung vor, um dessen Wortlaut die Parteien über 2 Stunden feilschten. Der höhere UPS-Mitarbeiter und Betriebsratsvorsitzende erklärt darin nun, dass es ihm fern lag, sich über den Kläger zu äußern und sich auch die Inhalte der rechtsextremen Internetseite nicht zu eigen machen wollte. Außerdem verkündete er, dass er sich über den Kläger und 2 weitere gewerkschaftliche Aktivisten auch in Zukunft nicht mehr äußern werde, insbesondere nicht durch den Verweis auf die rechtsextremen Internetseiten.
Der Vorsitzende Richter des Landgerichts, Steierer, ermahnte Dede in seinen abschließenden Worten nachdrücklich, nie wieder „die infamen Machenschaften von Rechtsextremen für einen Betriebsratswahlkampf“ zu verwenden.
Auch wenn der Beitrag nicht im internet veröffentlicht wurde, lohnt es sich die Radio Z website zu besuchen.