Pressemitteilung ver.di 06.06.2006
Landgericht Nürnberg weist rechtsgerichtete Diffamierung gegen Gewerkschafter bei UPS in die Schranken
Das Landgericht Nürnberg-Fürth untersagt es dem Nürnberger UPS-Betriebsratsvorsitzenden, ver.di Gewerkschaftsmitglieder unter Bezugnahme auf Neonazi-Internetseiten zu diffamieren.
Die 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat am 18.Mai 2006 eine einstweilige Verfügung gegen den Vorsitzenden des Betriebsrates erlassen. (Aktenzeichen: 11 0 4015/06)
Unmittelbar vor der Betriebsratswahl bei UPS im März 2006 richtete der besagte Betriebsrat ein Schreiben an die Belegschaft. Darin prangerte der UPS-Mann Betriebsratskandidaten der Gewerkschaft wegen ihrer außerbetrieblichen politischen Aktivitäten an.
Der UPS Betriebsrat zitierte ausgiebig aus einer rechtsextremistischen Internetseite. Auf dieser Webseite wurden vermeintliche Antifaschisten/-innen, z. T. unter Angaben von persönlichen Daten und Fotos als Gegner öffentlich gemacht und diskreditiert. Mit seiner Polemik machte der UPS'ler die Nazi-Interneteiten bekannt und verbreitete diese im Betrieb.
Das Landgericht sieht einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gewerkschafter. Der Vorsitzende Richter Steierer stellt fest, der Betriebsratsvorsitzende „ist Verbreiter der auf der genannten Internetseite enthaltenen Behauptungen.“ Er hat sich „nämlich den Inhalt der Internetseite zu eigen gemacht.“
Der für Postdienste, Speditionen und Logistik in Mittelfranken zuständige Gewerkschaftssekretär Harry Roggow ist erleichtert über die Entscheidung des Landgerichtes Nürnberg: „Jeglicher Nazi-Polemik muss ein Riegel vorgeschoben werden. Wer so Menschen diffamieret und rechtsextremistische Propaganda verbreitet, begibt sich außerhalb der Werte unserer demokratischen Grundordnung.“
Die Betriebsgruppe der Gewerkschaft bei UPS fragt sich nun, wie das Unternehmen mit ihrem Mitarbeiter verfährt, der in der Nürnberger UPS Niederlassung eine Führungsposition bekleidet. „Ich erwarte, dass UPS sich von seinem Mitarbeiter distanziert und Sanktionen ergreift“, fordert Gewerkschaftssekretär Roggow.
Gewerkschafter Roggow räumt ein, dass der besagter UPS Betriebsrat noch Mitglied seiner Gewerkschaft ist. Dieser habe zwar kürzlich seine Mitgliedschaft gekündigt. Trotzdem erwägt ver.di ein Ausschlussverfahren gegen ihn einzuleiten.