Sie sind hier: Startseite Projekte Archiv Meinungsfreiheit und Arbeitswelt Internet Zensur Steht Manor wegen Marisa ausserhalb des schweizer Rechts?

Steht Manor wegen Marisa ausserhalb des schweizer Rechts?

erstellt von valter zuletzt verändert: 20.03.2009 19:57
Die Verkäuferin der Genfer Manor Filiale, Marisa, hat selbst erlebt, dass es bei Manor keine Meinungsfreiheit gibt. Sie wurde gekündigt, weil sie ihre eigene von Manor abweichende Meinung öffentlich sagt. Und der Kündigungsgrund soll sein, dass eine andere Meinung unzumutbar ist, die nicht auf der Linie von Manor liegt.

Die Kaufhauskette Manor hat ein ganz eigenes Verständnis von der Meinungsfreiheit und eine abstruse Einstellung zum Landesrecht. Die Meinung einer Verkäuferin zu Arbeitsthemen ist in den Hirnen der Manor Verantwortlichen nur so frei, wie es in das Konzept von Manor passt. Frei wäre es für eine Verkäuferin, Manor und die Chef's zu loben, Schönes zu sagen und ja nicht darüber reden, was unter den Teppich gekehrt wird.

Für Manor steht hier noch einmal der Art. 19 der schweizer Grundrechte , die einige Herren in Genf und an veranwortlicher Stelle nicht zu kennen scheinen:

Meinung und Information

  1. Die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit sind gewährleistet.
  1. Das Recht auf Information ist gewährleistet. Jede Person kann amtliche Dokumente einsehen, sofern kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegensteht.

Wenn Manor die Meinungsfreiheit bei der Genfer Verkäuferin Marisa nicht gewährleisten will und kündigt statt einmal Kritik anzuhören, stellt sich der Konzern damit selbst ausserhalb der schweizer Grundrechte, was eine landesweite Kampagne der UNITA rechtfertigt.

Meinungsfreiheit ist nicht nur die Freiheit, Manors eigene Meinung zu sagen. Es gibt noch andere Meinungen und die muß auch eine Kaufhausfiliale akzeptieren. Das ist zumutbar . Unbelehrbarkeit ändert daran gar nichts.

Es reicht nun nicht mehr, den Managern wie der Warenhaus-Personalchefin Christine Bachmann oder Warenhausdirektor Patric Eisele , Spezialseminare über die schweizer Grundrechte, Schwerpunkt Menschenrecht, angedeihen zu lassen, derart schwerwiegende Fehlentscheidungen verlangen personelle Konsequenzen, um die hauseigene Frage der Ehre wiederherzustellen. Ein Machtwort des CEO Bertrand Jungo ist überfällig.

Für Herrn Jungo sei hier noch darauf hingewiesen, dass zur Meinungsfreiheit immer auch die Meinung der anderen gehört. Deshalb kann er auf dieser Plattform sogar die Stellungnahme seines eigenen Hauses lesen.

Wir würden es als ersten Schritt in die richtige Richtung sehen, die Gesetzeskonformität von Manor wiederherszustellen, indem auch Netzwerk IT oder UNIA Meinungen zu diesem Thema auf den Manor Seiten zu lesen wären.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 23.03.2009 08:14
"Es gibt noch andere Meinungen und die muß auch eine Kaufhausfiliale akzeptieren."

So wie ihr!: http://www.netzwerkit.de/projekte/ekf