Contergan Urteil für Meinungsfreiheit
Der Versuch der Grünenthal Chemie, den Contergan Film Eine einzige Tablette zu verhindern, ist am OLG Hamburg gescheitert, das am 10.4.07 eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen hat. Der Name des unsehligen Schlafmittels, das viele Kinder verkrüppelte, macht erneut Schlagzeilen .
Für Grünenthal ist damit eine weitere PR Schlacht verlorengegangen; denn statt sich aktiv bei der Aufarbeitung der Verstümmelung zu beteiligen, die inzwischen Geschichte ist, wehrte sich Grünenthal erneut gegen einen Film, der dadurch erst recht bekannt worden ist. Der Pharmariese wäre gut beraten, den Firm als schlechtes Beispiel in den eigenen Räumen immer wieder anzusehen, damit die eigene Verantwortung stets bewußt ist und solche Pannen nie wieder geschehen.
Der Film soll nun demnächst ausgestrahlt werden.
Das Hamburger Urteil ist aber auch eine wichtige Entscheidung für Meinungsfreiheit, die Vorrang von einzelnen privaten Interessen hat. Sonst könnten private Einzelinteressen immer die Veröffentlichung von Dokumentationen verhindern, an denen eine generelles Interesse besteht.