Solidaritätskomittee Heiko Barten - Pressemitteilung
In der kurzen mündlichen Begründung machte der Vorsitzende klar, dass die beanstandete Internet-Animation zum Thema Trennungsgespräche solange durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, wie sie nicht unzweideutig auf den Arbeitgeber gemünzt verstanden werden müsste. Sonst stelle sie in der Tat ein unzulässige Beleidigung des Arbeitgebers dar. Im vorliegenden Fall sei aber der Rahmen der Meinungsfreiheit nicht gesprengt. Er äußerte Verständnis dafür, dass die von der Bankgesellschaft Berlin durchgeführten Trennungsgespräche eine schwierige Situation darstellten. Im Grunde bestätigte das BAG die Urteile der 1. Instanz.
Das Gericht hatte sich während der Verhandlung dank Bartens Anwalt Roland Kuckhoff im Zuge seines Plädoyers die Animation im Rahmen des Prozessvortrags erstmals im Original angeschaut – ganz im Gegensatz zum Berliner Landesarbeitsgericht. Der Vorsitzende meinte, die Animation sei allerdings „ungut“ und hätte nicht sein müssen. Barten räumte ein, dass er die Animation auf Kritik hin freiwillig und unaufgefordert von der branchenübergreifenden Website der Arbeitnehmervertretung "Frischer Wind" heruntergenommen hätte, unmittelbar gefolgt von einer Entschuldigung für evtl. Gefühlsverletzung bei den Betrachtern.
Die rund sechzig Zuhörerinnen und Zuhörer teilten mit Barten die große Freude über den Prozessausgang und wünschten ihm alles erdenklich Gute für seine weitere Arbeit bei der Bankgesellschaft Berlin. Barten plant die Wiederaufnahme seiner Arbeit für den morgigen Freitag. Dann kann er wieder aktiv der Belegschaft bei der Auseinandersetzung um den von der Arbeitgeberin forcierten massiven Personalabbau - in Folge der skandalösen Fondsgeschäfte - helfen.