Kündigung wegen Internet Auftritt - Bankgesellschaft Berlin gg Heiko Barten
Die Bankgesellschaft begründet die Kündigung mit einem Banner auf Frischer Wind, bei dem u.a. der Eingang des KZ Dachaus mit dem zynischen Slogan "Arbeit macht frei" im raschen Wechsel mit ca. 20 weiteren Motiven zu sehen gewesen ist. Keines der Motive nimmt Bezug auf die Bankgesellschaft oder erwähnt etwa ihren Namen. Über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten und über den Umgang mit der faschistischen Vergangenheit wird in Deutschland regelmäßig gestritten. Aber die Kündigung eines kritischen Aktivisten wegen einer privaten Meinugsäußerung ohne Firmenbezug wirft grundsätzliche Probleme auf.
Zusammenfassung bei Heise "Kleines Banner mit großen Folgen":http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18329/1.html
Was ist geschehen?
Termin der Revisionsverhandlung BAG-Termin
Aktuelles
Urteil 1.Instanz Arbeitsgericht Berlin
Fragliches Urteil LAG Berlin
Solidaritätskomittee "Presseerklärung vor LAG Termin":../..//Members/vanders/Wirtschaft%20und%20Konjunktur/banken/bankvorgericht
Netzwerk IT Meinungsfreiheit verliert
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Dein Artikel zeigt einmal mehr, dass es Arbeitsrichter/innen geben könnte, die sich ins Strafrecht verirren und dann auch gleich den Bezug zur Realität verloren, die Höchststrafe gegen einen Menschen und seine Familie verhängen, um eine unglaubliche, menschliche Beschädigung zu verursachen.
Wo eine Richterin hier die "arbeitsvertragliche Pflichtverletzung" erkennen kann, ist mir ein absolutes Rätsel. Aber vielleicht bin ich da ganz einfach zu nah an der Realität?!
Vielen Dank für den Artikel, und dem lieben Heiko meine absolute Solidarität