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Meinungsfreiheit siegt vor BAG

erstellt von Pedro zuletzt verändert: 16.08.2008 10:21
Das BAG hat die fristlose Kündigung der Bankgesellschaft Berlin gegen Heiko Barten wegen einer umstrittenen Internet-Animation in letzter Instanz verworfen. Ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit im Betrieb, die willkürlichen Entlassungen durch beleidigte Manager oder sich verunglimpft fühlende Konzerne einen gewisen Riegel vorschiebt.

Die Internet-Animation zeigte unter anderem eine Guillotine, einen Atompilz und den KZ-Eingang. Nach Ansicht des BAG ist dies zwar eine grobe Geschmacklosigkeit. Wegen ihrer Zusammenhanglosigkeit, schnellen Abfolge und schweren Erkennbarkeit sei aus der 30 Sekunden dauernden Sequenz aber kein NS-Vergleich zu erkennen gewesen. Ein erkennbarer NS-Vergleich wäre dagegen ein eindeutiger Kündigungsgrund gewesen (Az 2 AZR 584/04 und 2 AZR 120/05).

Das Solidaritätskomittee hat eine "Presseerklärung":pe251105 veröffentlicht.

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(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 26.11.2005 15:55
der erfolg zeigt deutlich:
wo unrecht zu recht wird , wird widerstand zur pflicht!

ich freue mich sehr ,mit heiko und allen unterstützern.

gruß aus wolfenbüttel
Anonymer Benutzer 27.11.2005 16:56
Hallo Heiko,

Herzlichen Glückwunsch zu deinem BAG Urteil.

Ich selber habe die 1 und 2 Instanz beim Arbeitsgericht bestritten.
Ich kann dein Gefühl der Freunde nach empfinden.

Ich kenne viele Leute die sich nicht trauen so ein Weg zu gehen.

Grüße aus Salzgitter ;-)