Private Krankenversicherer (PKV) im Spagat zwischen Rauswerfen und Imagepflege
Rausgeworfene sind auch den privaten Krankenversicherungen (PKV) per Gesundheitsreform auf's Auge gedrückt worden. Sie müssen ab dem 1. Juli in einen Basistarif zurückkehren können. Noch zieren sich die PKV und haben immer noch vor, Verfassungsrichter gegen das zu bemühen, was der Gesetzgeber beschlossen hat.
Verständlich ist es schon, warum private Krankenversicherer einmal Rausgeworfene gegen ihren Willen als ungeliebten Mitglieder wieder aufnehmen müssen. Schließlich haben sie vorher teure Juristen engagiert, um sie loszuwerden. Und jetzt stehen sie wieder an der Hintertür und wollen reingelassen werden.
Die PKV sind so innerlich zerrissen, daß sie ihren Widerwillen bei der Rücknahme der früheren Mitglieder nicht verhehlen, andererseits aber auch an Imagepflege denken. Wäre es nicht besser, die PKV nehmen die Mittel für eine Imagepflege zur freundlichen und nicht widerwilligen Aufnahme der Rausgeworfenen, denen sie die Wiedereingliederung leicht machen und damit ihr Image über diese Kunden pflegen?
Einem Ladendieb wird auch Hausverbot gegeben. Und niemand käme auf die Idee den Ladenbesitzer zu verpflichten dem Dieb die Waren in Zukunft zum halben Preis zu verkaufen