Diskriminierung der privaten Krankenversicherungen (PKV) geht weiter
In einem Interview als Blogbeitrag auf dieser Plattform ist an einem Beispiel zu lesen, wie die privaten Krankenversicherungen es ausnutzen, dass ab 55 Jahre ein Wechsel zu den gesetzlichen Krankenkassen nach "SGB V § 6":http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm (3a) verboten ist.
Durch Verschiebung der Gesundheitsreform wird ein inzwischen auch gesetzlich unhaltbarer Zustand noch weiter verzögert, sodaß Sofortmaßnahmen des Gesundheitsministeriums zur Beseitigung der schlimmsten Auswüchse unsolidarischen Verhaltens der privaten Krankenversicherungen notwendig werden, während nur die gesetzlichen Krankenversicherungen nach "SGB V § 3":http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/3.html zu Solidarität verpflichtet sind.
Was hat das Verbot der Rückkehr mit dem Antidiskrimierungsgesetz zu tun?