Müssen private Krankenkassen (PKV) die Ausgeschlossenen wieder aufnehmen?
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) jammern, sollen sie doch die selbst unter verschiedenen Vorwänden aus dem Gesundheitssystem Ausgeschlossenen wieder in eine Grundversorgung aufnehmen, RPonline vom 25.8.06.
In den letzten Jahren haben die privaten Krankenversicherungen die meist schon älteren Risikopatienten versucht loszuwerden mit der Folge, daß inzwischen über 400 000 meist nicht schlecht verdienende Arbeitnehmer ohne Krankenkasse sind; denn ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen, Netzwerk IT vom 24.8.06.
Weil die Gesundheitsrisiken bei Älteren normalerweise zunehmen, konnten sich die derart Ausgeschlossenen nur noch mit horrenden Risikozuschlägen versichern, wenn sie eine Versicherung gefunden hatten, die überhaupt noch Ältere aufnimmt. Es gibt ja schon viele private Krankenkassen, die sich einfach weigern, "Ältere ab 60":news20060824-001/ aufzunehmen.
Gejammert wird von den privaten Krankenversicherern vor allem mit dem Hinweis auf "steigende Kassenbeiträge":http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5842654_REF2,00.html , als ob nicht ständig mit Preissteigerungen gedroht wird, wenn etwas den Versicherern nicht paßt. Aber das war ihnen egal, daß sie selbst bisherige Versicherungsnehmer aus dem Versicherungssystem ausschließen. Warum sollen sie nicht verpflichtet werden, das wieder zu reparieren, was sie selbst verursacht haben.
Es ist jedenfalls schon so ernst, daß von Verfassungsbruch die Rede ist, wenn diese Änderung für die privaten Krankenkassen käme. Man darf hierbei nicht vergessen, daß das gerade Versicherer wie die Allianz behaupten, die aus reiner Geldgier trotz guter Gewinne noch mehr verdienen wollen, indem sie massenweise eigene Belegschaften arbeitslos machen.
Wenn man nicht ordentlich kündigen kann, kann man unerwünschte Risikoen nicht loswerden. Zudem ist eine Kündigung im Schadensfall bei der PKV in der Vollversicherung ausgeschlossen und bei reinen Teilversicherung nur in den ersten 3 Jahren möglich. Rausgeschmissen wird doch nur wer die Zahlung der Beiträge verweigert oder wer betrügt.