Die Belegschafts- Allianz hat deutsche Rechtsgeschichte geschrieben!
Rechtsgeschichte!
In der neuen Ausgabe des Fitting sind in der Kommentierung des § 34 Abs. 3 des BetrVG neue Randnotizen (33 bis 33b und 36) dazu gekommen. Diese befassen sich mit unserem Rechtsstreit vom 12.08.2009 vor dem Bundesarbeitsgericht. (BAG 12.08.2009- 7ABR 15/08 – NZA 09 1218)
In den Gesetzestexten wird das Verfahren nun als richtungweisend im deutschen Arbeitsrecht angewendet.
Unsere Botschaft an die Mitarbeiter im Werk:
Die Belegschafts- Allianz hätte gerne vernünftige Betriebsratsarbeit ohne Behinderung geleistet, statt Rechtsgeschichte zu schreiben.
Umso mehr versteht man weshalb die „BA“ einen teamfähigen, geeinten Betriebsrat fordert, der seine Kräfte für die Belegschaft bündelt.
Wir alle können bei der nächsten Wahl das erreichen, dazu brauchen wir im Betriebsrat Mehrheitsverhältnisse die Vernunft und Teamarbeit gewährleisten, also die „BA“.
Zu betonen ist an dieser Stelle noch mal das Versagen im Betriebsrat gegenüber der eigenen Kollegen. Das kann auch eine Gewerkschaft wie die IG BCE sich nicht mehr erlauben, denn ihre Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel.
Was nutzt es einer Belegschaft wie in Stade, wenn eine starke Gewerkschaft irgendwo existiert, deren Mitglieder die in der ersten Reihe stehen, aber nicht zu gebrauchen sind.
Die „BA“ hat durch ihre Initiative auch dafür gesorgt, dass alle Gewerkschaftler jetzt Schlüssel für die Betriebsratsräume haben.
Deshalb wählt die Belegschafts- Allianz, die verstecken sich nicht, die handeln, die bringen dass, was für Betriebsratsarbeit erwartet wird.
Unser Fachwissen und Rechtsberatung nutzen wir auch für unsere Belegschaft, sodass in der Zukunft Betriebsratsarbeit im Vordergrund steht, ohne Kollegen zu behindern!
Eure Belegschafts- Allianz
Platz 1
Platz 4
Platz 5
Platz 6