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Antwort des EU Kommissars Spidla auf die Nachfrage vom 11.5.07

erstellt von Alcatel-Lucent zuletzt verändert: 16.08.2008 11:06
Antwort der EUROPÄISCHE KOMMISSION GD Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Generaldirektion - Der Generaldirektor Brüssel, den 04.07.07 - 010287 - EMPL/F/3 VDP/SB/fdmD(2007) 12306

Ihre elektronische Nachricht vom 11. Mai 2007 an Herrn Kommissar Spidla

Sehr geehrter Pressesprecher,

ich bestätige Ihnen den Erhalt Ihrer elektronischen Nachricht vom 11. Mai 2007 an Kommissar Spidla, in der Sie um ergänzende Informationen zu seinem Schreiben vom 10. Mai 2007 bitten. Herr Spidla hat mich gebeten, Ihnen auf dieses Schreiben zu antworten.

Hinsichtlich Ihrer Frage, warum sich Herr Kommissar Spidla nicht ausdrücklich zu den Entwicklungen bei Alcatel-Lucent geäußert habe, teile ich Ihnen mit, dass solche Stellungnahmen üblicherweise auf Anregung der unmittelbar Beteiligten erfolgen, beispielsweise des Europäischen Betriebsrats des Unternehmens.

Die korrekte und wirksame Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, die alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der vollen Wirksamkeit ergreifen müssen, insbesondere durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen im Falle einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts. Bezüglich der Europäischen Betriebsräte obliegt es den zuständigen nationalen Behörden und Rechtsprechungsorganen, die Einhaltung der Gründungsvereinbarung unter Berücksichtigung der Umsetzungsmaßnahmen der Richtlinie 94/45/EG im Einzelfall zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass der Fall Alcatel-Lucent vor französischen Gerichten verhandelt wurde und es der Kommission nicht zusteht, in ein Gerichtsverfahren einzugreifen bzw. ein Urteil zu kommentieren.

Die Sicherstellung der Einhaltung der Richtlinien ist durchaus ein dauerhaftes Anliegen der Kommission. Dieses Anliegen findet seinen Ausdruck in der Evaluierung der rechtlichen und praktischen Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten und in der Eröffnung von Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Mitgliedstaaten, die die in den Richtlinien vorgesehenen Bestimmungen nicht oder nicht korrekt umgesetzt haben. Dieses Anliegen findet seinen Ausdruck auch in der Erfassung von Beschwerden, die Fragen zu etwaigen Fehlern der nationalen Behörden aufwerfen, soweit diese Handlungen oder Unterlassungen durch privatrechtliche Personen betreffen.

Die Kommission hat in einzelnen transnationalen Umstrukturierungsfällen in der jüngeren Vergangenheit interveniert, die betroffenen Parteien an das einschlägige Gemeinschaftsrecht erinnert und Informationen zu Einzelheiten der laufenden Anhörungs¬und Unterrichtungsverfahren erbeten.

Sie fragen ebenfalls, welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds erfolgt sind. Hierzu ist zu sagen, dass die Strukturfonds von den Mitgliedstaaten verwaltet werden und dementsprechend auch die Maßnahmen im Einzelnen durch die Mitgliedstaaten festgelegt werden. Ich schlage Ihnen vor, sich an die entsprechenden Stellen in den betroffenen Mitgliedstaaten zu wenden, um weitergehende Informationen zu erhalten.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten, der Kommission Anträge auf Unterstützung aus den Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung vorzulegen, finden Sie auf folgender Internetseite

Es ist dabei zu beachten, dass derlei Anträge seitens der Mitgliedstaaten erfolgen müssen.

Ihrer Bitte um Benennung von Ansprechpartnern für die Beratung von Arbeitnehmern und ihren Vertretern kann ich leider nicht nachkommen. Ich bitte um Verständnis, dass es Vertretern der Kommission nicht zusteht, derartige Empfehlungen zu machen. Ich möchte Sie aber darauf aufmerksam machen, dass beispielsweise die Arbeitnehmerorganisationen auf europäischer Ebene Informationen zum Thema Umstrukturierungen veröffentlichen. So hat beispielsweise der Europäische Metallgewerkschaftsbund kürzlich ein Handbuch zu transnationalen Umstrukturierungen herausgegeben.

Was die Einladung zur Veranstaltungsreihe "Forum UMSTRUKTURIERUNGEN" angeht, bitte ich Sie, mit dem zuständigen Referat direkt Kontakt aufzunehmen, da es diesem obliegt, im konkreten Fall und anhand von genaueren Informationen zur betreffenden Organisation über eine Einladung zu entscheiden. Es handelt sich dabei um das Referat "Arbeitsbedingungen und Anpassung an den Wandel" (Referat F.3 der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit). Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit Herrn Jean-Francois Lebrun , Referatsleiter F3 - +32 2 299 22 74 oder Frau Sabine Boehmert +32 2 298 80 45.

Mit freundlichen Grüßen

Signe, Signed

Nikolaus G. van der Pas

Commission europeenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brüssel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 1111. Büro: J27 08/012. Telefon: Durchwahl (32-2) 2994336

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