Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 21:46
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 21:51Alcatel-Lucent: 5 Jahre Kündigungschutzklage : Verkündung in zweiter Instanz
LAG Stuttgart: Richter Hensinger macht „kurzen Prozess“ oder "Was das Volk nicht weiß, macht es nicht heiß !"
04. November 2009:
Eine Partei und „Einer vom Volk“ waren zur Urteilsverkündung in das Landesarbeitsgericht gekommen.
Rückblick : Kritikpunkte der mündlichen Verhandlung
Fehlerhafte Sozialauswahl, Verdrängung vom Arbeitsplatz durch eine Elternzeitrückkehrerin, ein Gutacher und ein Gutachten zum Anzweifeln, Prüfung auf Befangenheit des Gutachters, Kritikpunkte zum Gutachten (Prozess der Gutachterauswahl, Inhalt, Struktur, Beweisauswahl, Fehlende Überprüfbarkeit des Gutachtens durch Dritte).
Dies Alles waren Themen, die eine spannende Urteilsbegründung erwarten ließen.
Urteilsverkündung stehend im Flur:
Die „Urteilsverkündung“ fand mitten im 30 Meter langen Flur des Landesarbeitsgerichts in Stuttgart statt. Die beisitzenden Richter waren nicht anwesend. Der Urteilstenor wurde vom Vorsitzenden Richter Ulrich Hensinger vorgelesen - formlos, ohne das Gewohnte „Im Namen des Volkes“. Dann Erläuterungen wer Kläger und Beklagter im Prozeß ist. Zwischendurch eilt Richter Hensinger mehrmals vom Flur in sein Zimmer, um das klingelnde Telfon abzunehmen …
Keine Urteilsbegründung - Kritikpunkte nicht öffentlich ausgeräumt :
Trotz mehrfacher Bitte, verlas Richter Ulrich Hensinger die Urteilsbegründung leider nicht.
Man müsse die Begründung zum Urteil nicht öffentlich vortragen. Die Begründung umfasse ca. 15 Seiten so Richter Hensinger.
Die Knackpunkte der Urteilsentscheidung, also die Kritikpunkte am Gutachten und die Kritik an dessen Verwertbarkeit, blieben daher ohne öffentliche Erläuterung.
Das Urteil nach 5-jährigem Rechtstreit in der zweiten Instanz ist verkündet. Der Arbeitgeber hat gewonnen.
Niemand der Öffentlichkeit weiß jedoch, warum die Kammer denn so entschieden hat.
Keine Revision zugelassen - Nichtzulassungsbeschwerde möglich
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen könne jedoch binnen 4 Wochen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 22:49Alcatel-Lucent: Ein Arbeitsplatz bei AL hat offensichtlich einen "Marktwert" von deutlich mehr als 25 Mio. €
Kommentar von Anonymer Benutzer am 23:07
Das Honorar in Höhe von 27.000 € - des vom Landesarbeitsgericht (BW, Stuttgart) beauftragten Gutachtens im Prozess - entspricht dem Honorar für die schwirerige Begutachtung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in Höhe von über 25 Millionen Euro !!!
Honorare nach § 34 HOAI a.F. (informatorisch, seit August 2009 außer Kraft)
(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt:
Honorartafel zu § 34 Abs. 1
Wert Normalstufe Schwierigkeitsstufe
von bis von bis
Euro Euro Euro Euro Euro
25.565 225 291 281 435
50.000 323 394 384 537
75.000 437 537 517 733
100.000 543 664 643 910
125.000 639 780 755 1.062
150.000 725 881 856 1.203
175.000 767 938 912 1.278
200.000 860 1.051 1.017 1.432
225.000 929 1.131 1.095 1.544
250.000 977 1.193 1.157 1.628
300.000 1.071 1.304 1.264 1.779
350.000 1.149 1.397 1.356 1.908
400.000 1.207 1.479 1.425 2.012
450.000 1.266 1.546 1.490 2.104
500.000 1.318 1.611 1.559 2.198
750.000 1.563 1.912 1.847 2.610
1.000.000 1.776 2.180 2.104 2.965
1.250.000 1.981 2.417 2.336 3.292
1.500.000 2.164 2.644 2.548 3.599
1.750.000 2.357 2.877 2.780 3.917
2.000.000 2.510 3.062 2.956 4.165
2.250.000 2.671 3.249 3.150 4.437
2.500.000 2.856 3.487 3.382 4.757
3.000.000 3.152 3.849 3.724 5.253
3.500.000 3.450 4.194 4.079 5.771
4.000.000 3.729 4.569 4.410 6.250
4.500.000 4.082 5.027 4.837 6.851
5.000.000 4.348 5.314 5.148 7.274
7.500.000 5.706 6.973 6.762 9.511
10.000.000 7.071 8.555 8.242 11.719
12.500.000 8.340 10.180 9.903 13.974
15.000.000 9.369 11.433 10.980 15.440
17.500.000 10.547 12.776 12.386 17.350
20.000.000 11.268 13.788 13.368 18.856
22.500.000 12.328 15.163 14.692 20.661
25.000.000 13.443 16.593 16.068 22.634
25.564.594 13.692 16.914 16.377 23.085
(2) Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 22:58Alcatel-Lucent: Kündigungsschutz-Prozeß nach 5 Jahren trotz möglicher Befangenheit des Gutachters und Gutachten vom Pressesprecher des LAG, Hensinger beendet - Stuttgarter Nachrichten lassen im Bericht die mögliche Befangenheit des Gutachters einfach weg (vgl. StN : 08.10.2009, Petra Otte)
Kommentar von Anonymer Benutzer am 22:57
Danke, daß hier die Öffentlichkeit vollständig informiert werden kann.
Das angezweifeltes Gutachten kostet 27.000 €.
Das Gutachten ist laut Ingenieur nutzlos und nicht verwertbar - wegen Fehlauswahl eines Gutachter mit falschen Fachgebieten durch das Landesarbeitsgericht und offensichtlicher Befangenheit des ausgewählten Gutachters ( und nicht wegen fehlenden Kenntnissen des Ingenieurs !!! ).
[Gerichtsverhandlung vom 07. Oktober 2009]
Die Stuttgarter Nachrichten schreiben - trotz Anwesenheit ihrer Reporterin, Frau Petra Otte, im Gerichtssaal am 07. Oktober, kein Wort einer möglichen Befangenheit des Gutachters Herrn M. D. in ihrem Pressebericht (08. Oktober 2009).
Jetzt ist im Prozeß ein neues, klärendes, objektives Gutachten erforderlich.
Wer hat eigentlich ein Interesse daran, das laufende Verfahren zu schnell und von der Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar zu beenden, ohne einen neuen Gutachter zu suchen ?
Die IG Metall,
als Rechtschutzleister und Rechtsvertreter des Ingenieurs, ist jetzt am Zug.
Sie muß jetzt beweisen, daß sie sich - auch gegen eine arbeitgebervertretende Hochleistungskanzlei - in Sinne der Arbeitnehmer behaupten kann. Die IGM muß nun vor dem Bundesarbeitsgericht - ohne Rücksicht auf weitere Kosten - auch durch ein erforderliches neues Gutachten, für Gerechtigkeit sorgen.
Im bisherigen Verfahren benötigte die Kammer 1 1/2 Jahre einen Gutachter zu bestimmen. Das dies laut Ingenieur eine Fehlauswahl, habe sich laut Ingenieur nun bestätigt.
Das Landesarbeitsgericht Stuttgart
dürfte derzeit überlastet sein. (vgl. FAZ, LAG Pressesprecher Richter Hensinger )
Die entscheidende Kammer, mit dem Vorsitzenden Richter Herrn Hensinger, hätte sicher viel Arbeit, neue geeignete Gutachter zu finden. Das Verfahren könnte sich noch lange hinziehen.
Wir merken: Herr Hensinger ist Pressesprecher des LAG und Richter in diesem Verfahren)
Würde festgestellt, dass ein ungeeigneter Gutachter vom LAG ausgewählt wurde , hätte das Landesarbeitsgericht die 27.000 € zu verantworten.
IGM (Rechtschutz) und Alcatel-Lucent
hätten durch ein neues Gutachten zusätzliche Prozeß-Kosten in Höhe von 27.000 € zu befürchten.
… Die IGM wäre gut beraten daran, hier Klasse zu beweisen und all ihre Kraft daran zu setzen, den Fall nicht tatenlos auslaufen zu lassen. – um keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen.
Frau Otte hat übrigens diese Woche einen großen Artikel von einem IGM Meeting geschrieben.
Fragen bleiben:
Warum wurde dieser wesentliche Punkt der Verhandlung in den Stuttgarter Nachrichten verschwiegen ?
Welche Kräfte beherrschen die Objektivität der Stuttgarter Nachrichten ?
Was kann man da einer überregionalen Zeitung noch glauben ?
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:05Gewerkschaft "IG Metall" versagt ihrem Mitglied den "IG Metall Rechtschutz" --- Will die IG Metall sich auf Kosten ihrer Mitglieder das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von evtl. 27.000 € durch Ihre "IGM-Satzung" sparen, oder nicht ?
Kommentar von Anonymer Benutzer am 12:35
Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, denen weiterer Rechtschutz und anwaltliche Vertretung von Ihrer Gewerkschaft schon vor der Ziellinie (Bundesarbeitsgericht) versagt wird, haben bei ihrer Kündigungsschutzklage schon von Anfang an verloren.
Die IG Metall versagt dem Ingenieur den Rechtschutz für die 3. Instanz der Kündigungsschutzklage.
Möchte sich die IG Metall nur das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von 27.000 € sparen, oder resigniert die IG Metall in der "Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber" oder resigniert die IG Metall im Kündigungschutzprozeß gegen Hochleistungskanzleien der Arbeitgeber und möglich "Gefälligkeitsgutachten", oder gibt es andere Gründe ?
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:12BAG-Urteil: .. Kündigung.. - ..Sozialauswahl.. -> IG Metall resigniert und versagt ihrem Mitglied den IGM-Rechtschutz !!! - Wirbt die IG Metall so neue Mitglieder ?
Kommentar von Anonymer Benutzer am 16:52
BAG (Bundesarbeitsgerichts)-Urteil: zu Kündigung - Sozialauswahl
Alles ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer möglich vor dem BAG ..., wenn die Rechtschutzversicherung nicht auf halber Strecke abschmiert.
Aber trotzdem versagt die Gewerkschaft "IG Metall" ihrem Mitglied den "IG Metall Rechtschutz" für die Revision zum Bundesarbeitsgericht" mit der Begrüdung, die Revision sei nicht aussichtsreich ?
Vielleicht handelt es sich um einen Fall von (i)-ndustrieller (G)-esellschafts (m)-anipulation ???
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:14Gewerkschaft "IG Metall" läßt ihr Mitglied in schwieriger Lage weiter im Ungewissen, ob Rechtschutz erteilt wird oder nicht. --- Will die IG Metall sich auf Kosten der Existenz des Mitglieds das Risiko weiterer Prozesskosten sparen ? - Laut IGM-Satzung können die Mitglieder vom Vorstand im Regen stehen gelassen werden !!! Der Rechtschutz wurde auf eine GmbH verlagert.
Kommentar von Anonymer Benutzer am 07:16
Der Ingenieur hat - nach der Ablehnung der IG Metall zur Übernahme der Prozesskosten für die 3. Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht - nun den IGM Vorstands Kontrollaussschuss der IG Metall angerufen. Dieser soll nun die Entscheidung des Vorstands überprüfen.
Nach Satzung haftet die IG Metall eigentlich uneingeschränkt für die Prozesskosten. Da jedoch schon Kosten des Prozesses von sciher über 40000 € angefallen sein dürften, handelt die IG Metall Vorstand.
Die IG Metall Vorstand verlagert nun den Rechtschutz auf eine GmbH. Die Fristen des Gerichts sollen so eingehalten werden können.
Die Haftungsbegrenzung bedeutet aber eine neue Rechts-Unsichtheit für den Ingenieur.
Statt das Mitglied zu entlasten gibt es von der IG Metall immer weitere Unsicherheiten im Prozess.
Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht
Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:17"Arbeitsgerichte ertrinken in Klageflut." - „Wir fürchten, dass wir ab Herbst völlig unter Wasser sind“ --- Landesarbeitsgericht BW, Stuttgart : Richter und Pressesprecher Ulrich Hensinger macht plötzlich kurzen Prozeß
Kommentar von Anonymer Benutzer am 21:19
Arbeitsgerichte ertrinken in Klageflut ... ( FAZ 09. Juni 2009)
„Die Verfahrenszahl in der ersten Instanz hat sich dramatisch nach oben entwickelt“, sagt Ulrich Hensinger, Sprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart. „Seit März beobachten wir eine richtige Klagewelle, bei allen Arbeitsgerichten bis auf Pforzheim.“ Sogar der Spitzenwert von gut 68 500 Verfahren 2003 sei überschritten worden."
„Wir fürchten, dass wir ab Herbst völlig unter Wasser sind“ sagt Ulrich Hensinger, Pressesprecher und Richter am LAG BW, Stuttart, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 09. Juni 2009
Offener Brief vom "Ingenieur" an den IG Matall Vorstandsvorsizenden, Herrn Berthold Huber,
zu Thema "Ablehnung des Rechtsschutzes durch die IG Metall für die "Nichtzulassungsbeschwerde und Revision" .
Sehr geehrter Herr Berthold Huber,
ich habe eine Theorie:
Die IG Metall will die Kündigungsschutzklage gar nicht mehr weiterführen und gewinnen. Statt dem Anspruch ihrer Mitglieder gerecht zu werden, werde diese intern von der IG Metall von einer Zwangslage in die nächste gebracht.
Vielmehr sind bestimmte Kreise in der IG Metall wohl eher daran interessiert, dass ich die Klage verliere. Die Klage soll sicher nicht deshalb gestoppt werden, weil keine Erfolgsaussicht besteht. Vielmehr wurde schon viel früher - mitten im Landesarbeitsgerichtsprozess („Arbeitsverweigerungen“ und „Hinweis, nicht von mir Weisungsgebunden zu sein“ der IG Metall Rechtstelle, Stuttgart) entschieden, die Klage nicht mehr in Richtung "Gewinn" weiterzuführen.
Die IG Metall Rechtstelle hat sich plötzlich verhalten, als ob sie von meinem Prozessgegner, der Alcatel-Lucent AG gesteuert wird.
Dieses Verhalten hat sich durch den gesamten IG Metall-Apparat, inklusive Vorstandspersonen, bis jetzt fortgesetzt.
Das hin und her der Möglichkeiten zur Beschwerde wegen der Ablehnung des Rechtschutzes, beim Kontrollausschuss und Beirat, sehe ich nur als Zeitverschwendung in der Prozessführung an, da hier die IG Metall die eigene Entscheidungen der IG Metall kontrolliert.
---> Meine Ankündigung auch noch die Einspruch beim Beirat einzulegen :
Ich kann aber jetzt schon ankündigen, dass ich dennoch formgerecht und fristgerecht Einspruch beim Beirat einlegen werde und diese ausführlich - zwecks Feststellung - begründen werde.
Die Entscheidung über die Gewährung des Rechtschutzes durch die IG Metall unterliegt dann der neuen (?) Überprüfung durch den Beirat der IG Metall. (IG Metall überprüft IG Metall).
Unglaublich ist, dass die IG Metall in einem internen 3-stufigen Verfahren - sozusagen eigenmächtig - die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Nichtzulassungsbeschwerde vorwegnimmt und die Beschwerde einfach ablehnt.
Ich empfehle daher der IG Metall, höchst vorsorglich, sich nur noch für das Gewinnen der Kündigungsschutzklage einzusetzen, jetzt sofort, durch Einreichen einer handfesten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bis zum 11.01.2010.
Sicher sind mir durch die Satzung der IG Metall keine Möglichkeiten gegeben, die Entscheidung der IG Metall zu beeinflussen, denn der Rechtsweg ist in der IGM-Satzung ausgeschlossen. Doch genau dieser Rechtswegausschluss sollte jetzt besonderer Anreiz für die IG Metall sein, die Kündigungsschutzklagen ihrer Mitglieder unbedingt gewinnen zu wollen.
Ich kann Ihnen jederzeit die Motive und die Entscheidungswege und Abläufe einer Rechtschutzablehnung in der IG Metall genau erläutern und belegen.
---> Angekündigte Mandatsniederlegung des IG Metall Rechtsvertreters (DGB) ist Entscheidung der IG Metall :
Mein Standpunkt dazu :
Das Mandat des DGB wird nicht niedergelegt, denn die IG Metall muss den Rechtschutz gewähren. Die Rechtsvertretung der IG Metall führt den Kündigungsschutzklagen-Prozess nun mit Hochdruck fort.
Nicht ich entscheide z.B., ob der IG Metall Rechtsvertreter (DGB) das Mandat vor dem Bundesarbeitsgericht niederlegt, oder nicht. Für die IG Metall hängt sehr viel an dieser Entscheidung, sollte die IG Metall doch Interesse daran haben einen solchen Prozess auf jeden Fall zu gewinnen. Die Entscheidung der Mandatsneiderlegung trifft einzig und allein die IG Metall für sich, ohne jeden Einfluss von mir. Denn die IG Metall ( und damit insbesondere Sie, Herr Huber) ist es später auch derjenige, der die Folgen dieser, Ihrer Entscheidung, zu tragen hat. Nicht juristisch, denn das ist ja durch die Satzung ausgeschlossen. Aber doch im Hinblick der Wirkung dieser Entscheidung für uns Mitglieder und deren Vertrauen in den IG Metall Rechtschutz.
---> Keine Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision vor Ablauf der Frist 11.01.2010 :
Mein Ziel ist es, bis zum 11.01.2010 die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und dann die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht eingereicht zu bekommen.
Daher werde ich mir persönlich alle Möglichkeiten zur Einreichung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision bis zum 11.01.2010 bewahren. In der Pflicht zur Einreichung ist nach wie vor die IG Metall. Der bisherige Prozessablauf, bei dem es so aussieht, also der Arbeitgeber mit Hilfe der IG Metall seine Kündigung gewinnt, ist eine „schallende Ohrfeige“ für das Rechtsempfinden jedes normal denkenden demokratischen IG Metall Mitglieds.
Mein Standpunkt: Die Nichtzulassungsbeschwerde darf nicht zurückgezogen werden.
Sehr geehrter Herr Huber,
ich bin gerne bereit, mich auch nach Ende des Prozesses intensiv über den Prozessverlauf auszutauschen.
Bitte aktivieren Sie die Rechtsvertretung der IG Metall (DGB) noch heute für den Gewinn dieser Kündigungsschutzlage.
Für Rückfrage stehe ich Ihnen und der Rechtsvertretung des DGB
jederzeit – d.h. auch an Feiertagen – unter der Rufnummer : ++++ - ++++++++ zur Verfügung.
Schöne Weihnachten !
Der Ingenieur.
Sehr geehrter Herr Berthold Huber,
ich habe eine Theorie:
Die IG Metall will die Kündigungsschutzklage gar nicht mehr weiterführen und gewinnen. Statt dem Anspruch ihrer Mitglieder gerecht zu werden, werde diese intern von der IG Metall von einer Zwangslage in die nächste gebracht.
Vielmehr sind bestimmte Kreise in der IG Metall wohl eher daran interessiert, dass ich die Klage verliere. Die Klage soll sicher nicht deshalb gestoppt werden, weil keine Erfolgsaussicht besteht. Vielmehr wurde schon viel früher - mitten im Landesarbeitsgerichtsprozess („Arbeitsverweigerungen“ und „Hinweis, nicht von mir Weisungsgebunden zu sein“ der IG Metall Rechtstelle, Stuttgart) entschieden, die Klage nicht mehr in Richtung "Gewinn" weiterzuführen.
Die IG Metall Rechtstelle hat sich plötzlich verhalten, als ob sie von meinem Prozessgegner, der Alcatel-Lucent AG gesteuert wird.
Dieses Verhalten hat sich durch den gesamten IG Metall-Apparat, inklusive Vorstandspersonen, bis jetzt fortgesetzt.
Das hin und her der Möglichkeiten zur Beschwerde wegen der Ablehnung des Rechtschutzes, beim Kontrollausschuss und Beirat, sehe ich nur als Zeitverschwendung in der Prozessführung an, da hier die IG Metall die eigene Entscheidungen der IG Metall kontrolliert.
---> Meine Ankündigung auch noch die Einspruch beim Beirat einzulegen :
Ich kann aber jetzt schon ankündigen, dass ich dennoch formgerecht und fristgerecht Einspruch beim Beirat einlegen werde und diese ausführlich - zwecks Feststellung - begründen werde.
Die Entscheidung über die Gewährung des Rechtschutzes durch die IG Metall unterliegt dann der neuen (?) Überprüfung durch den Beirat der IG Metall. (IG Metall überprüft IG Metall).
Unglaublich ist, dass die IG Metall in einem internen 3-stufigen Verfahren - sozusagen eigenmächtig - die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Nichtzulassungsbeschwerde vorwegnimmt und die Beschwerde einfach ablehnt.
Ich empfehle daher der IG Metall, höchst vorsorglich, sich nur noch für das Gewinnen der Kündigungsschutzklage einzusetzen, jetzt sofort, durch Einreichen einer handfesten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bis zum 11.01.2010.
Sicher sind mir durch die Satzung der IG Metall keine Möglichkeiten gegeben, die Entscheidung der IG Metall zu beeinflussen, denn der Rechtsweg ist in der IGM-Satzung ausgeschlossen. Doch genau dieser Rechtswegausschluss sollte jetzt besonderer Anreiz für die IG Metall sein, die Kündigungsschutzklagen ihrer Mitglieder unbedingt gewinnen zu wollen.
Ich kann Ihnen jederzeit die Motive und die Entscheidungswege und Abläufe einer Rechtschutzablehnung in der IG Metall genau erläutern und belegen.
---> Angekündigte Mandatsniederlegung des IG Metall Rechtsvertreters (DGB) ist Entscheidung der IG Metall :
Mein Standpunkt dazu :
Das Mandat des DGB wird nicht niedergelegt, denn die IG Metall muss den Rechtschutz gewähren. Die Rechtsvertretung der IG Metall führt den Kündigungsschutzklagen-Prozess nun mit Hochdruck fort.
Nicht ich entscheide z.B., ob der IG Metall Rechtsvertreter (DGB) das Mandat vor dem Bundesarbeitsgericht niederlegt, oder nicht. Für die IG Metall hängt sehr viel an dieser Entscheidung, sollte die IG Metall doch Interesse daran haben einen solchen Prozess auf jeden Fall zu gewinnen. Die Entscheidung der Mandatsneiderlegung trifft einzig und allein die IG Metall für sich, ohne jeden Einfluss von mir. Denn die IG Metall ( und damit insbesondere Sie, Herr Huber) ist es später auch derjenige, der die Folgen dieser, Ihrer Entscheidung, zu tragen hat. Nicht juristisch, denn das ist ja durch die Satzung ausgeschlossen. Aber doch im Hinblick der Wirkung dieser Entscheidung für uns Mitglieder und deren Vertrauen in den IG Metall Rechtschutz.
---> Keine Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision vor Ablauf der Frist 11.01.2010 :
Mein Ziel ist es, bis zum 11.01.2010 die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und dann die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht eingereicht zu bekommen.
Daher werde ich mir persönlich alle Möglichkeiten zur Einreichung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision bis zum 11.01.2010 bewahren. In der Pflicht zur Einreichung ist nach wie vor die IG Metall. Der bisherige Prozessablauf, bei dem es so aussieht, also der Arbeitgeber mit Hilfe der IG Metall seine Kündigung gewinnt, ist eine „schallende Ohrfeige“ für das Rechtsempfinden jedes normal denkenden demokratischen IG Metall Mitglieds.
Mein Standpunkt: Die Nichtzulassungsbeschwerde darf nicht zurückgezogen werden.
Sehr geehrter Herr Huber,
ich bin gerne bereit, mich auch nach Ende des Prozesses intensiv über den Prozessverlauf auszutauschen.
Bitte aktivieren Sie die Rechtsvertretung der IG Metall (DGB) noch heute für den Gewinn dieser Kündigungsschutzlage.
Für Rückfrage stehe ich Ihnen und der Rechtsvertretung des DGB
jederzeit – d.h. auch an Feiertagen – unter der Rufnummer : ++++ - ++++++++ zur Verfügung.
Schöne Weihnachten !
Der Ingenieur.
Na und? Ich gehe davon aus, dass Du davon gehört hast, dass es so etwas wie Anwälte gibt? Wer sich auf die Gewerkschaft verlässt, ist selber schuld!
Anonymous User hat geschrieben:
----- UNGLAUBLICH !!!!! ------ Thema "Ablehnung des Rechtsschutzes durch die IG Metall für die "Nichtzulassungsbeschwerde und Revision". --------------- Offener Brief vom "Ingenieur" an den IG Metall Vorstandsvorsizenden, Herrn Berthold Huber -------------------Sehr geehrter Herr Berthold Huber,
[ bla bla bla ...]
Gewerkschaft "IG Metall" versagt ihrem Mitglied den "IG Metall Rechtschutz" --- Opfert die IG Metall ihre Mitglieder und will sich die IG Metall das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von evtl. 27.000 € durch Ihre "IGM-Satzung" ( --> in der man sieht, daß der Rechtschutz der IG Metall lediglich eine freiwillige Leistung ist ) sparen ?
Kommentar von Anonymer Benutzer am 12:35
Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, denen weiterer Rechtschutz und anwaltliche Vertretung von Ihrer Gewerkschaft schon vor der Ziellinie (Bundesarbeitsgericht) versagt wird, haben bei ihrer Kündigungsschutzklage schon von Anfang an verloren.
Die IG Metall versagt dem Ingenieur den Rechtschutz für die 3. Instanz der Kündigungsschutzklage.
Möchte sich die IG Metall nur das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von 27.000 € sparen, oder resigniert die IG Metall in der "Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber" oder resigniert die IG Metall im Kündigungschutzprozeß gegen Hochleistungskanzleien der Arbeitgeber und möglich "Gefälligkeitsgutachten", oder gibt es andere Gründe ?
Wie kann man eigentlich prinzipiell gegen solche vereidigte Sachverständige vorgehen ?