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Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

erstellt von Alcatel-Lucent zuletzt verändert: 30.07.2013 16:25
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Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 21:46

Ein Alcatel-Lucent Dipl.-Ing. und alleinerziehender Vater kämpft seit fünf Jahren gegen seine Kündigung. Das Unternehmen hat über 2500 Mitarbeitern und ca. 300 vergleichbare Softwareentwickler. Der Dipl.-Ing. - mit über 10 Jahren Berufserfahrung in der Softwareentwicklung - soll keine einzige Tätigkeit eines Softwareentwicklers im Unternehmen mehr ausüben können. 2008 hätte der Ingenieur bei der Aufsichtsratswahl fast einen Platz im Aufsichtsrat ergattert und den Vorstand kontrolliert. Seit 5 Jahren ist er - nach gewonnener Klage auf Weiterbeschäftigung und gewonnener erster Instanz der Kündigungsschutzklage - bei Alcatel-Lucent weiterbeschäftigt.

Landesarbeitsgericht Stuttgart

Hintergrund

Er arbeitet in Teilzeit. Zu einer seit 2006 vom Ingenieur geforderten Rückkehr auf Vollzeit ist sein Unternehmen trotz weiterer Klage des Ingenieurs nicht bereit … Alcatel-Lucent bleibt dabei: Der Ingenieur wird nur „zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung gegen den Vorstandsvorsitzenden“ weiterbeschäftigt. Dass der Ingenieur wegen der verlorenen „Klage auf Weiterbeschäftigung“ und „Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung“ weiterbeschäftigt werden muss, scheint Alcatel-Lucent zu verdrängen. Und das, obwohl dem Ingenieur die Arbeit auch nach 5 Jahren im Unternehmen nicht ausgegangen ist … Nach Angaben des Beschäftigten seien allein für November ca. 480 Überstunden in seiner Abteilung beantragt worden.

Der Ingenieur hat angekündigt bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen.

In den Stuttgarter Nachrichten, 08.10.2009, finden Sie einen Artikel zu dieser Gerichtsverhandlung. Der Artikel erfasst jedoch wesentliche Inhalte der Verhandlung nicht. Über Gründe dafür kann nur spekuliert werden. Eventuell hat die Autorin diejenigen Passagen nicht erfasst, bei denen einer, der im Gericht Anwesenden, von Reusper-Attacken geplagt wurde.

Ende 2004 bekamen ca. 100 Mitarbeiter der Telekommunikations - Ausrüsterfirma Alcatel-Lucent in Stuttgart die Kündigung. Noch heute streiten zwei von ihnen um ihre Stellen. Einer ist mit seiner Klage in der ersten Instanz vor dem Arbeitgericht Stuttgart, der andere in der zweiten Instanz am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart.

Am 7. Oktober hatte der alleinerziehende Ingenieur am Landesarbeitsgericht eine weitere Verhandlung in seinem Prozess. Der Ingenieur ist im Unternehmen kein Unbekannter: Hatte er doch bei der Aufsichtsratswahl 2008 der Alcatel-Lucent Deutschland AG - als „Einzelkandidat“ - mit 22,7 % bundesweit, einen Platz im Aufsichtsrat nur um 2,3 % verfehlt.

Prozessbericht vom 7. Oktober 2009

Dem Ingenieur gegenüber saßen im Verhandlungssaal der „neue Vorsitzende“, Richter Herr Hensinger sowie der neue Beisitzende Richter und die neue Beisitzende Richterin. Neue Richter deshalb, da der bisherige Vorsitzende Richter Leicht – mitten im Verfahren der zweiten Instanz - im Frühjahr diesen Jahres, in Ruhestand ging. Konsequenz war auch, dass der neue Richter Herr Hensinger das Verfahren der zweiten Instanz neu beginnen musste.

Der Sitzungssaal ist übersichtlich besetzt. Fast alle Klagen sind im Laufe der Jahre mit Vergleichen beendet worden.

Manchen Gekündigten sind im Laufe der Jahre die Prozesse auf die Gesundheit geschlagen, so dass sie eine erhöhte Abfindung nahmen und gingen.

Eine erhöhte Abfindung und einen Vergleich wollte der Ingenieur von seiner Firma eben nicht. „Ich lasse mir doch nicht von Alcatel-Lucent mein Recht für 10.000 € abkaufen“. Für einen Vergleich könne der Ingenieur sich eine Zahlung von 1 Mio. € vorstellen, 25 % davon würde er dann einer gemeinnützigen Stiftung spenden.

Vom Vorsitzenden Richter auf einen Kommentar dazu angesprochen, meinte der rechtliche Vertreter von Alcatel-Lucent „ Der Ingenieur hat das sicher nicht erst gemeint“ … „Oh doch …“ meinte der Ingenieur „ … geben Sie mir eine 1 Mio. € und Sie werden sehen, dass ich das ernst gemeint habe !

Fehlende Sozialauswahl

Die Gekündigten warfen 2004 dem Management vor, bei den Kündigungen soziale Kriterien, wie Alter und Beschäftigungsjahre im Betrieb weitgehend unberücksichtigt gelassen zu haben. Willkürliche Vergleichsgruppen wären gebildet worden und im Vorfeld der Kündigungen seien Arbeitsplatzbeschreibungen geändert worden, um gezielt vor allem Mitarbeiter der traditionellen Festnetztechnik freizusetzen.

Der Grund, warum der Ingenieur fast 5 Jahre nach seiner Kündigung nach wie vor bei Alcatel-Lucent unter Vertrag steht, ist, dass er wegen seiner ungerechtfertigten Kündigung, das „volle Programm“ eingeleitet hat:

  1. Antrag auf einstweilige Anordnung der Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtsstreits,
  2. Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Ungerechtfertigte Kündigung,
  3. Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtstreits,
  4. Klage gegen die ungerechtfertigte Kündigung.

Die einstweiligen Anordnungen und die Klagen in der ersten Instanz hat der Ingenieur alle gewonnen.

Dagegen ging Alcatel nun Berufung, d.h. in die zweite Instanz . Mit einem Gutachten für 27.000 € soll dem Ingenieur nun bescheinigt werden, dass der Ingenieur keine andere Arbeit im deutschlandweit über 2500-Mitarbeiter starken Alcatel-Lucent-Konzern eines sozial weniger schutzwürdigen Mitarbeiters übernehmen kann – auch nicht nach für das Unternehmen zumutbarer Einarbeitungszeit.

Ein Gutachten und ein Gutachter zum Anzweifeln

Einer gewinnt in diesem Prozeß auf jeden Fall – der Gutachter : Verliert Alcatel-Lucent, bezahlt Alcatel-Lucent die 27.000 € an Herrn D., verliert der Ingenieur, muss die Rechtschutzversicherung des Ingenieurs an Herrn D. zahlen.

Für das Gutachten wurden aus den 300 benannten und mit dem Ingenieur vergleichbaren Softwareentwicklungsingenieuren ( von damaligen Vorsitzenden Richter Leicht ) zunächst 21 exemplarisch ausgesucht.

Doch der Ingenieur war nicht erstarrt von dem nicht nachvollziehbaren Ergebnis des Gutachtens Herrn Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) D., denn der Ingenieur hatte den Gutachter schon vor der richterlichen Festlegung als - in den zu untersuchenden Fachgebieten nicht kompetent - abgelehnt.

Aus den frei zugänglichen Informationen im Internet - Lebenslauf, Tätigkeiten im beruflichen Ablauf - im Internet, konnten für die gutachterisch zu beherrschenden Fachbereiche Mobilfunk, Festnetztelefonie, Optische Nachrichtentechnik und Bahntechnik nicht die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen des Gutachters Herrn D. für die erforderlichen personenbezogenen Gutachten nachgewiesen werden. Denn Wissen im Mobilfunk, Festnetz und IP-Telefonie, optische Nachrichtentechnik und Bahnwissen hätte der Gutachter schon mitbringen müssen.

Für den Bereich Bahnen bekannte sich der Gutachter im gerichtlichen Schriftwechsel sogar selbst als nicht geeignet.

Das Gutachten hat für den Fortgang des Prozesses keinen Nutzwert, was bleibt ist eine Rechnung über 27.000 €.

Überraschend ist auch, dass Herr D. vom damaligen Vorsitzenden Richter Leicht – nachdem Herr D. als Gutachter schon aus dem Rennen diskutiert war --- nach Anruf beim Vorsitzenden Richter Leicht --- rückwirkend ausgesucht wurde.

Der Gutachter hätte ja in zwei vorherigen Prozessen gegen Alcatel-Lucent schon Vorarbeit geleistet, daher würde das Gutachten billiger …so Dr. Merten der Kanzlei Gleiss-Lutz, rechtlicher Vertretung von Alcatel-Lucent.

Dieses Engagement von Alcatel-Lucent für die Auswahl gerade dieses Gutachters, kam dem Ingenieur doch sehr merkwürdig vor. Daher recherchierte der Ingenieur die Beziehung von Alcatel-Lucent zum Gutachter Herrn D. sehr akribisch … und wurde fündig.

Stand der ausgewählte Gutachter im Jahr 2004 doch persönlich auf dem gemeinsamen Messestand des Landes Bayern auf der Computermesse CEBIT 2004, genau auf dem gleichen Messestand, wie die nun beklagte damalige zu Alcatel-Lucent fusionierte Teilfirma Firma Lucent Technologies , die der Gutachter Herr D. nun neutral zu begutachten hatte.

Und vertreibt der Gutachter Herr D. in seinem Unternehmen doch tatsächlich als Generalvertreter Zubehörteile zu Lucent Telefonen, Telefonen des Unternehmens, dessen Arbeitsplätze er nun neutral zu begutachten hat.

14 Tagesfrist für die Prüfung einer Befangenheit

Klar, dass der Ingenieur nun die Befangenheit und wirtschaftliche Abhängigkeit des Gutachter mit der Firma Alcatel-Lucent im Verhandlungssaal zu Diskussion stellte – … was jedoch vom Vorsitzenden Richter Hensinger mit Hinweis auf die gesetzliche 14-Tagesfrist seit der Benennung des Gutachter abgewiesen wurde.

„Wo kann ich dieses Gesetz ändern lassen ?“, war die verständliche Reaktion des Ingenieur, der auf die - nach Verpassen der 14-Tagesfrist - dennoch im Raum stehende mögliche Befangenheit des Gutachters hinwies. Zudem habe der Ingenieur den Gutachter Herrn D. schon vor seiner Berufung zum Gutachter im Prozeß, aus Mangel an entsprechendem Fachwissen für den Prozeß abgelehnt.

Dr. Merten (Kanzlei Gleiss-Lutz), den Anwalt von Alcatel-Lucent hat es gefreut, daß der Richter den möglicherweise befangenen Gutachter Herrn D. nun legitimierte - durch einen einfachen Hinweis auf eine 14-Tages-Frist im Gesetz. So musste der Vertreter von Alcatel-Lucent nun nicht den Vorwurf der Befangenheit aus dem Raum schaffen und dazu Stellung nehmen, sondern lediglich den Paragraphen wiederholen.

Vor dem Gutachten lehnte der Ingenieur den Gutachter ab. Nach der Erstellung des Gutachtens, widersprach der Ingenieur dem Ergebnis des Gutachtens, mit Hinweis auf die vom Ingenieur durch Zeugnisse, seine Arbeitsplatzbeschreibungen belegten Kenntnisse und Erfahrungen, sowie seine Fortbildungen, die im Gutachten von Gutacher Herrn D. systematisch außer Acht gelassen wurden.

An der Nutzlosigkeit und Wertlosigkeit des Gutachtens für den Prozess ändere auch der unglaubliche Preis des Gutachtens (27.000 €) nichts, sagte der Ingenieur.

Selbst ihm sein ein so hoher Preis für ein Gutachten in seiner jahrelangen Richtertätigkeit nicht begegnet, kommentierte Herr Richter Hensinger erstaunt, nachdem der Ingenieur den Preis im Gerichtsaal erwähnte.

Durch Auswahl eines wohl befangenen, für arbeitsrechtliche, personenbezogene Begutachtungen in den notwendigen Fachbereichen nicht geprüften und vereidigten, sowie fachfremden „Dipl.-Ing. (FH) Maschinenbau Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)“ als Gutachter, sei das Gutachten für die Entscheidungsfindung der Richter im Prozess absolut unbrauchbar, so der Ingenieur.

So fanden im Laufe der mündlichen Verhandlung die folgenden, aus dem Schriftsatz vom Ingenieur verlesenen Kritikpunkte des Ingenieurs - am Gutachten und an der Auswahl des Gutachters - in den neuen Richtern geduldige Zuhörer …

Kritikpunkte zum Gutachten
1. Prozess

Der Ingenieur habe in seinen Schriftsätzen kritisiert, dass die Firma die Tätigkeiten der zu vergleichenden Arbeitsplätze, lediglich mit Aussage Ihrer eigenen Management-Führungskräfte belegt: Offizielle, von unabhängiger Stelle (Betriebsrat) bestätigte in Unternehmen, bei Alcatel-Lucent im Geschäftsbetrieb gängige Arbeitsplatzbeschreibungen, der zu vergleichenden Mitarbeiter, seien nicht vorgelegt worden.

Diese Arbeitsplatzbeschreibungen hätten das ganze Klageverfahren erheblich verkürzt und die Gutachterkosten drastisch gesenkt.

Unverständlich … - der Gutachter Herr D. erkennt die subjektiven Beschreibungen der Managementmitarbeiter der Firma Alcatel-Lucent kritiklos an. Im Gegensatz dazu, verwertet der Gutachter unbelegte Aussagen des Ingenieurs nicht für das Gutachten.

Schriftsätze - Summenbildung über mehrere Arbeitsplätze in den Beschreibungen der Führungskräfte von Alcatel zu einzelnen Arbeitsplätzen.

2. Gutachten
  • Summenbildung im Gutachten, statt gutachterischer Klarsicht.
  • Die Arbeitsplatzbeschreibungen von Alcatel wachsen von Schriftsatz zu Schriftsatz …es gibt keinen definierten Stand.
  • Weist der Ingenieur die Kenntnisse aus den Anforderungen der Stellen mit Belegen nach, kommen von Alcatel im nächsten Schriftsatz einfach neue Anforderungen dazu.
  • Das Gutachten summiert die aufgeblähten Beschreibungen unkritisch zusammen, je mehr Beschreibung, umso mehr Einarbeitungszeit sei notwendig.
3. Gutachterauswahl
  • Ist der Gutachter von den Parteien wirtschaftlich unabhängig ? – NEIN.
  • Gutachter D. vom Ingenieur abgelehnt
  • Ist die Auswahl objektiv und frei erfolgt ?
  • Alcatel-Lucent habe auf die Auswahl dieses Gutachters gedrängt.
  • Hat der ausgewählte Gutachter Herr D. die erforderlichen Fachkenntnisse, um ein unabhängiges Gutachten zu erstellen ? – NEIN.
4. Inhalt
  • Darf der Gutachter Angaben der Gerichtsakten eigenmächtig als strittig oder unstrittig erklären ? - NEIN.
  • Muss der Gutachter im Zweifel rückfragen ? – JA.
  • Darf der Gutachter seine eigene Objektivität aufgeben ? - NEIN.
  • Dürfen Fakten und Beweise der Gerichtsakten im Gutachten weggelassen werden ? – NEIN.
  • Dürfen komplette Schriftsätze einer Prozesspartei in Gutachten ignoriert werden ? - NEIN.
5. Struktur
  • Dürfen eigenständige Tabellen als Beweisgrundlage im Gutachten erstellt werden, die mit subjektiv selektivem Inhalt durch den Gutachter gefüllt werden. – NEIN.

    Falls nicht die originalen Beweise Grundlage des Gutachtens sind, sondern Tabellen verwendet werden, ist das Gutachten subjektiv und damit wertlos.

6. Beweisauswahl
  • Dürfen Beweise in Gutachten weggelassen werden ? NEIN.
  • Werden im Gutachten wesentliche Beweise einfach weggelassen – hier die Arbeitsplatzbeschreibungen des Ingenieurs – wird das Ergebnis des Gutachtens verfälscht.
7. Fehlende Überprüfbarkeit für Dritte
  • Das Gutachten kann nicht von unabhängigen Dritten überprüft werden, wenn keine Originalbeweise mit dem Gutachten ausgehändigt werden, sondern nur subjektive entstandene Beweistabellen.
8. Begutachtung der Anforderungen an die Arbeitsplätze und nicht die Kenntnisse der Personen
  • Sind die Anforderungen der Arbeitsplätze der zu vergleichenden Mitarbeiter objektiv begutachtet worden, oder wurden die Kenntnisse und Erfahrungen der Personen begutachtet, die die Arbeitsplätze aktuell belegen ?
  • In Gutachten wurden nicht die Arbeitsplätze begutachtet. Grund dafür ist, dass Alcatel-Lucent keine offiziellen Arbeitsplatzbeschreibungen vorgelegt hat.

Der nächste Termin - die Verkündung - ist am 4. November 2009 um 8:30 Uhr.

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 21:51

Alcatel-Lucent: 5 Jahre Kündigungschutzklage : Verkündung in zweiter Instanz

Kommentar von Anonymer Benutzer am 21:51

LAG Stuttgart: Richter Hensinger macht „kurzen Prozess“ oder "Was das Volk nicht weiß, macht es nicht heiß !"

04. November 2009:

Eine Partei und „Einer vom Volk“ waren zur Urteilsverkündung in das Landesarbeitsgericht gekommen.

Rückblick : Kritikpunkte der mündlichen Verhandlung

Fehlerhafte Sozialauswahl, Verdrängung vom Arbeitsplatz durch eine Elternzeitrückkehrerin, ein Gutacher und ein Gutachten zum Anzweifeln, Prüfung auf Befangenheit des Gutachters, Kritikpunkte zum Gutachten (Prozess der Gutachterauswahl, Inhalt, Struktur, Beweisauswahl, Fehlende Überprüfbarkeit des Gutachtens durch Dritte).

Dies Alles waren Themen, die eine spannende Urteilsbegründung erwarten ließen.

Urteilsverkündung stehend im Flur:

Die „Urteilsverkündung“ fand mitten im 30 Meter langen Flur des Landesarbeitsgerichts in Stuttgart statt. Die beisitzenden Richter waren nicht anwesend. Der Urteilstenor wurde vom Vorsitzenden Richter Ulrich Hensinger vorgelesen - formlos, ohne das Gewohnte „Im Namen des Volkes“. Dann Erläuterungen wer Kläger und Beklagter im Prozeß ist. Zwischendurch eilt Richter Hensinger mehrmals vom Flur in sein Zimmer, um das klingelnde Telfon abzunehmen …

Keine Urteilsbegründung - Kritikpunkte nicht öffentlich ausgeräumt :

Trotz mehrfacher Bitte, verlas Richter Ulrich Hensinger die Urteilsbegründung leider nicht.

Man müsse die Begründung zum Urteil nicht öffentlich vortragen. Die Begründung umfasse ca. 15 Seiten so Richter Hensinger.

Die Knackpunkte der Urteilsentscheidung, also die Kritikpunkte am Gutachten und die Kritik an dessen Verwertbarkeit, blieben daher ohne öffentliche Erläuterung.

Das Urteil nach 5-jährigem Rechtstreit in der zweiten Instanz ist verkündet. Der Arbeitgeber hat gewonnen.

Niemand der Öffentlichkeit weiß jedoch, warum die Kammer denn so entschieden hat.

Keine Revision zugelassen - Nichtzulassungsbeschwerde möglich

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen könne jedoch binnen 4 Wochen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 22:49

Alcatel-Lucent: Ein Arbeitsplatz bei AL hat offensichtlich einen "Marktwert" von deutlich mehr als 25 Mio. €

Kommentar von Anonymer Benutzer am 23:07

Das Honorar in Höhe von 27.000 € - des vom Landesarbeitsgericht (BW, Stuttgart) beauftragten Gutachtens im Prozess - entspricht dem Honorar für die schwirerige Begutachtung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in Höhe von über 25 Millionen Euro !!!

Honorare nach § 34 HOAI a.F. (informatorisch, seit August 2009 außer Kraft)

(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt:

Honorartafel zu § 34 Abs. 1

Wert Normalstufe Schwierigkeitsstufe

von bis von bis

Euro Euro Euro Euro Euro

25.565 225 291 281 435

50.000 323 394 384 537

75.000 437 537 517 733

100.000 543 664 643 910

125.000 639 780 755 1.062

150.000 725 881 856 1.203

175.000 767 938 912 1.278

200.000 860 1.051 1.017 1.432

225.000 929 1.131 1.095 1.544

250.000 977 1.193 1.157 1.628

300.000 1.071 1.304 1.264 1.779

350.000 1.149 1.397 1.356 1.908

400.000 1.207 1.479 1.425 2.012

450.000 1.266 1.546 1.490 2.104

500.000 1.318 1.611 1.559 2.198

750.000 1.563 1.912 1.847 2.610

1.000.000 1.776 2.180 2.104 2.965

1.250.000 1.981 2.417 2.336 3.292

1.500.000 2.164 2.644 2.548 3.599

1.750.000 2.357 2.877 2.780 3.917

2.000.000 2.510 3.062 2.956 4.165

2.250.000 2.671 3.249 3.150 4.437

2.500.000 2.856 3.487 3.382 4.757

3.000.000 3.152 3.849 3.724 5.253

3.500.000 3.450 4.194 4.079 5.771

4.000.000 3.729 4.569 4.410 6.250

4.500.000 4.082 5.027 4.837 6.851

5.000.000 4.348 5.314 5.148 7.274

7.500.000 5.706 6.973 6.762 9.511

10.000.000 7.071 8.555 8.242 11.719

12.500.000 8.340 10.180 9.903 13.974

15.000.000 9.369 11.433 10.980 15.440

17.500.000 10.547 12.776 12.386 17.350

20.000.000 11.268 13.788 13.368 18.856

22.500.000 12.328 15.163 14.692 20.661

25.000.000 13.443 16.593 16.068 22.634

25.564.594 13.692 16.914 16.377 23.085

(2) Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerke oder Rechte, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 22:58

Alcatel-Lucent: Kündigungsschutz-Prozeß nach 5 Jahren trotz möglicher Befangenheit des Gutachters und Gutachten vom Pressesprecher des LAG, Hensinger beendet - Stuttgarter Nachrichten lassen im Bericht die mögliche Befangenheit des Gutachters einfach weg (vgl. StN : 08.10.2009, Petra Otte)

Kommentar von Anonymer Benutzer am 22:57

Danke, daß hier die Öffentlichkeit vollständig informiert werden kann.

Das angezweifeltes Gutachten kostet 27.000 €.

Das Gutachten ist laut Ingenieur nutzlos und nicht verwertbar - wegen Fehlauswahl eines Gutachter mit falschen Fachgebieten durch das Landesarbeitsgericht und offensichtlicher Befangenheit des ausgewählten Gutachters ( und nicht wegen fehlenden Kenntnissen des Ingenieurs !!! ).

[Gerichtsverhandlung vom 07. Oktober 2009]

Die Stuttgarter Nachrichten schreiben - trotz Anwesenheit ihrer Reporterin, Frau Petra Otte, im Gerichtssaal am 07. Oktober, kein Wort einer möglichen Befangenheit des Gutachters Herrn M. D. in ihrem Pressebericht (08. Oktober 2009).

Jetzt ist im Prozeß ein neues, klärendes, objektives Gutachten erforderlich.

Wer hat eigentlich ein Interesse daran, das laufende Verfahren zu schnell und von der Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar zu beenden, ohne einen neuen Gutachter zu suchen ?

Die IG Metall,

als Rechtschutzleister und Rechtsvertreter des Ingenieurs, ist jetzt am Zug.

Sie muß jetzt beweisen, daß sie sich - auch gegen eine arbeitgebervertretende Hochleistungskanzlei - in Sinne der Arbeitnehmer behaupten kann. Die IGM muß nun vor dem Bundesarbeitsgericht - ohne Rücksicht auf weitere Kosten - auch durch ein erforderliches neues Gutachten, für Gerechtigkeit sorgen.

Im bisherigen Verfahren benötigte die Kammer 1 1/2 Jahre einen Gutachter zu bestimmen. Das dies laut Ingenieur eine Fehlauswahl, habe sich laut Ingenieur nun bestätigt.

Das Landesarbeitsgericht Stuttgart

dürfte derzeit überlastet sein. (vgl. FAZ, LAG Pressesprecher Richter Hensinger )

Die entscheidende Kammer, mit dem Vorsitzenden Richter Herrn Hensinger, hätte sicher viel Arbeit, neue geeignete Gutachter zu finden. Das Verfahren könnte sich noch lange hinziehen.

Wir merken: Herr Hensinger ist Pressesprecher des LAG und Richter in diesem Verfahren)

Würde festgestellt, dass ein ungeeigneter Gutachter vom LAG ausgewählt wurde , hätte das Landesarbeitsgericht die 27.000 € zu verantworten.

IGM (Rechtschutz) und Alcatel-Lucent

hätten durch ein neues Gutachten zusätzliche Prozeß-Kosten in Höhe von 27.000 € zu befürchten.

… Die IGM wäre gut beraten daran, hier Klasse zu beweisen und all ihre Kraft daran zu setzen, den Fall nicht tatenlos auslaufen zu lassen. – um keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen.

Frau Otte hat übrigens diese Woche einen großen Artikel von einem IGM Meeting geschrieben.

Fragen bleiben:

Warum wurde dieser wesentliche Punkt der Verhandlung in den Stuttgarter Nachrichten verschwiegen ?

Welche Kräfte beherrschen die Objektivität der Stuttgarter Nachrichten ?

Was kann man da einer überregionalen Zeitung noch glauben ?

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:05

Gewerkschaft "IG Metall" versagt ihrem Mitglied den "IG Metall Rechtschutz" --- Will die IG Metall sich auf Kosten ihrer Mitglieder das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von evtl. 27.000 € durch Ihre "IGM-Satzung" sparen, oder nicht ?

Kommentar von Anonymer Benutzer am 12:35

Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, denen weiterer Rechtschutz und anwaltliche Vertretung von Ihrer Gewerkschaft schon vor der Ziellinie (Bundesarbeitsgericht) versagt wird, haben bei ihrer Kündigungsschutzklage schon von Anfang an verloren.

Die IG Metall versagt dem Ingenieur den Rechtschutz für die 3. Instanz der Kündigungsschutzklage.

Möchte sich die IG Metall nur das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von 27.000 € sparen, oder resigniert die IG Metall in der "Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber" oder resigniert die IG Metall im Kündigungschutzprozeß gegen Hochleistungskanzleien der Arbeitgeber und möglich "Gefälligkeitsgutachten", oder gibt es andere Gründe ?

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:12

BAG-Urteil: .. Kündigung.. - ..Sozialauswahl.. -> IG Metall resigniert und versagt ihrem Mitglied den IGM-Rechtschutz !!! - Wirbt die IG Metall so neue Mitglieder ?

Kommentar von Anonymer Benutzer am 16:52

BAG (Bundesarbeitsgerichts)-Urteil: zu Kündigung - Sozialauswahl

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art;=en&sid;=3ade5bc2afd820072bb245c84f0c96e0&nr;=12993&pos;=11&anz;=31#druck

Alles ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer möglich vor dem BAG ..., wenn die Rechtschutzversicherung nicht auf halber Strecke abschmiert.

Aber trotzdem versagt die Gewerkschaft "IG Metall" ihrem Mitglied den "IG Metall Rechtschutz" für die Revision zum Bundesarbeitsgericht" mit der Begrüdung, die Revision sei nicht aussichtsreich ?

Vielleicht handelt es sich um einen Fall von (i)-ndustrieller (G)-esellschafts (m)-anipulation ???

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:14

Gewerkschaft "IG Metall" läßt ihr Mitglied in schwieriger Lage weiter im Ungewissen, ob Rechtschutz erteilt wird oder nicht. --- Will die IG Metall sich auf Kosten der Existenz des Mitglieds das Risiko weiterer Prozesskosten sparen ? - Laut IGM-Satzung können die Mitglieder vom Vorstand im Regen stehen gelassen werden !!! Der Rechtschutz wurde auf eine GmbH verlagert.

Kommentar von Anonymer Benutzer am 07:16

Der Ingenieur hat - nach der Ablehnung der IG Metall zur Übernahme der Prozesskosten für die 3. Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht - nun den IGM Vorstands Kontrollaussschuss der IG Metall angerufen. Dieser soll nun die Entscheidung des Vorstands überprüfen.

Nach Satzung haftet die IG Metall eigentlich uneingeschränkt für die Prozesskosten. Da jedoch schon Kosten des Prozesses von sciher über 40000 € angefallen sein dürften, handelt die IG Metall Vorstand.

Die IG Metall Vorstand verlagert nun den Rechtschutz auf eine GmbH. Die Fristen des Gerichts sollen so eingehalten werden können.

Die Haftungsbegrenzung bedeutet aber eine neue Rechts-Unsichtheit für den Ingenieur.

Statt das Mitglied zu entlasten gibt es von der IG Metall immer weitere Unsicherheiten im Prozess.

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Administrator am 20.Dezember 2009 23:17

"Arbeitsgerichte ertrinken in Klageflut." - „Wir fürchten, dass wir ab Herbst völlig unter Wasser sind“ --- Landesarbeitsgericht BW, Stuttgart : Richter und Pressesprecher Ulrich Hensinger macht plötzlich kurzen Prozeß

Kommentar von Anonymer Benutzer am 21:19

Arbeitsgerichte ertrinken in Klageflut ... ( FAZ 09. Juni 2009)

„Die Verfahrenszahl in der ersten Instanz hat sich dramatisch nach oben entwickelt“, sagt Ulrich Hensinger, Sprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart. „Seit März beobachten wir eine richtige Klagewelle, bei allen Arbeitsgerichten bis auf Pforzheim.“ Sogar der Spitzenwert von gut 68 500 Verfahren 2003 sei überschritten worden."

„Wir fürchten, dass wir ab Herbst völlig unter Wasser sind“ sagt Ulrich Hensinger, Pressesprecher und Richter am LAG BW, Stuttart, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 09. Juni 2009

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Dezember 2009 01:06

Offener Brief vom "Ingenieur" an den IG Matall Vorstandsvorsizenden, Herrn Berthold Huber,

zu Thema "Ablehnung des Rechtsschutzes durch die IG Metall für die "Nichtzulassungsbeschwerde und Revision" .

Sehr geehrter Herr Berthold Huber,

ich habe eine Theorie:

Die IG Metall will die Kündigungsschutzklage gar nicht mehr weiterführen und gewinnen. Statt dem Anspruch ihrer Mitglieder gerecht zu werden, werde diese intern von der IG Metall von einer Zwangslage in die nächste gebracht.

Vielmehr sind bestimmte Kreise in der IG Metall wohl eher daran interessiert, dass ich die Klage verliere. Die Klage soll sicher nicht deshalb gestoppt werden, weil keine Erfolgsaussicht besteht. Vielmehr wurde schon viel früher - mitten im Landesarbeitsgerichtsprozess („Arbeitsverweigerungen“ und „Hinweis, nicht von mir Weisungsgebunden zu sein“ der IG Metall Rechtstelle, Stuttgart) entschieden, die Klage nicht mehr in Richtung "Gewinn" weiterzuführen.

Die IG Metall Rechtstelle hat sich plötzlich verhalten, als ob sie von meinem Prozessgegner, der Alcatel-Lucent AG gesteuert wird.

Dieses Verhalten hat sich durch den gesamten IG Metall-Apparat, inklusive Vorstandspersonen, bis jetzt fortgesetzt.

Das hin und her der Möglichkeiten zur Beschwerde wegen der Ablehnung des Rechtschutzes, beim Kontrollausschuss und Beirat, sehe ich nur als Zeitverschwendung in der Prozessführung an, da hier die IG Metall die eigene Entscheidungen der IG Metall kontrolliert.

---> Meine Ankündigung auch noch die Einspruch beim Beirat einzulegen :

Ich kann aber jetzt schon ankündigen, dass ich dennoch formgerecht und fristgerecht Einspruch beim Beirat einlegen werde und diese ausführlich - zwecks Feststellung - begründen werde.

Die Entscheidung über die Gewährung des Rechtschutzes durch die IG Metall unterliegt dann der neuen (?) Überprüfung durch den Beirat der IG Metall. (IG Metall überprüft IG Metall).

Unglaublich ist, dass die IG Metall in einem internen 3-stufigen Verfahren - sozusagen eigenmächtig - die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Nichtzulassungsbeschwerde vorwegnimmt und die Beschwerde einfach ablehnt.

Ich empfehle daher der IG Metall, höchst vorsorglich, sich nur noch für das Gewinnen der Kündigungsschutzklage einzusetzen, jetzt sofort, durch Einreichen einer handfesten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bis zum 11.01.2010.

Sicher sind mir durch die Satzung der IG Metall keine Möglichkeiten gegeben, die Entscheidung der IG Metall zu beeinflussen, denn der Rechtsweg ist in der IGM-Satzung ausgeschlossen. Doch genau dieser Rechtswegausschluss sollte jetzt besonderer Anreiz für die IG Metall sein, die Kündigungsschutzklagen ihrer Mitglieder unbedingt gewinnen zu wollen.

Ich kann Ihnen jederzeit die Motive und die Entscheidungswege und Abläufe einer Rechtschutzablehnung in der IG Metall genau erläutern und belegen.

---> Angekündigte Mandatsniederlegung des IG Metall Rechtsvertreters (DGB) ist Entscheidung der IG Metall :

Mein Standpunkt dazu :

Das Mandat des DGB wird nicht niedergelegt, denn die IG Metall muss den Rechtschutz gewähren. Die Rechtsvertretung der IG Metall führt den Kündigungsschutzklagen-Prozess nun mit Hochdruck fort.

Nicht ich entscheide z.B., ob der IG Metall Rechtsvertreter (DGB) das Mandat vor dem Bundesarbeitsgericht niederlegt, oder nicht. Für die IG Metall hängt sehr viel an dieser Entscheidung, sollte die IG Metall doch Interesse daran haben einen solchen Prozess auf jeden Fall zu gewinnen. Die Entscheidung der Mandatsneiderlegung trifft einzig und allein die IG Metall für sich, ohne jeden Einfluss von mir. Denn die IG Metall ( und damit insbesondere Sie, Herr Huber) ist es später auch derjenige, der die Folgen dieser, Ihrer Entscheidung, zu tragen hat. Nicht juristisch, denn das ist ja durch die Satzung ausgeschlossen. Aber doch im Hinblick der Wirkung dieser Entscheidung für uns Mitglieder und deren Vertrauen in den IG Metall Rechtschutz.

---> Keine Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision vor Ablauf der Frist 11.01.2010 :

Mein Ziel ist es, bis zum 11.01.2010 die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und dann die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht eingereicht zu bekommen.

Daher werde ich mir persönlich alle Möglichkeiten zur Einreichung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision bis zum 11.01.2010 bewahren. In der Pflicht zur Einreichung ist nach wie vor die IG Metall. Der bisherige Prozessablauf, bei dem es so aussieht, also der Arbeitgeber mit Hilfe der IG Metall seine Kündigung gewinnt, ist eine „schallende Ohrfeige“ für das Rechtsempfinden jedes normal denkenden demokratischen IG Metall Mitglieds.

Mein Standpunkt: Die Nichtzulassungsbeschwerde darf nicht zurückgezogen werden.

Sehr geehrter Herr Huber,

ich bin gerne bereit, mich auch nach Ende des Prozesses intensiv über den Prozessverlauf auszutauschen.

Bitte aktivieren Sie die Rechtsvertretung der IG Metall (DGB) noch heute für den Gewinn dieser Kündigungsschutzlage.

Für Rückfrage stehe ich Ihnen und der Rechtsvertretung des DGB

jederzeit – d.h. auch an Feiertagen – unter der Rufnummer : ++++ - ++++++++ zur Verfügung.

Schöne Weihnachten !

Der Ingenieur.

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Dezember 2009 16:00
----- UNGLAUBLICH !!!!! ------ Thema "Ablehnung des Rechtsschutzes durch die IG Metall für die "Nichtzulassungsbeschwerde und Revision". --------------- Offener Brief vom "Ingenieur" an den IG Metall Vorstandsvorsizenden, Herrn Berthold Huber -------------------

Sehr geehrter Herr Berthold Huber,

ich habe eine Theorie:

Die IG Metall will die Kündigungsschutzklage gar nicht mehr weiterführen und gewinnen. Statt dem Anspruch ihrer Mitglieder gerecht zu werden, werde diese intern von der IG Metall von einer Zwangslage in die nächste gebracht.

Vielmehr sind bestimmte Kreise in der IG Metall wohl eher daran interessiert, dass ich die Klage verliere. Die Klage soll sicher nicht deshalb gestoppt werden, weil keine Erfolgsaussicht besteht. Vielmehr wurde schon viel früher - mitten im Landesarbeitsgerichtsprozess („Arbeitsverweigerungen“ und „Hinweis, nicht von mir Weisungsgebunden zu sein“ der IG Metall Rechtstelle, Stuttgart) entschieden, die Klage nicht mehr in Richtung "Gewinn" weiterzuführen.

Die IG Metall Rechtstelle hat sich plötzlich verhalten, als ob sie von meinem Prozessgegner, der Alcatel-Lucent AG gesteuert wird.

Dieses Verhalten hat sich durch den gesamten IG Metall-Apparat, inklusive Vorstandspersonen, bis jetzt fortgesetzt.

Das hin und her der Möglichkeiten zur Beschwerde wegen der Ablehnung des Rechtschutzes, beim Kontrollausschuss und Beirat, sehe ich nur als Zeitverschwendung in der Prozessführung an, da hier die IG Metall die eigene Entscheidungen der IG Metall kontrolliert.

---> Meine Ankündigung auch noch die Einspruch beim Beirat einzulegen :

Ich kann aber jetzt schon ankündigen, dass ich dennoch formgerecht und fristgerecht Einspruch beim Beirat einlegen werde und diese ausführlich - zwecks Feststellung - begründen werde.

Die Entscheidung über die Gewährung des Rechtschutzes durch die IG Metall unterliegt dann der neuen (?) Überprüfung durch den Beirat der IG Metall. (IG Metall überprüft IG Metall).

Unglaublich ist, dass die IG Metall in einem internen 3-stufigen Verfahren - sozusagen eigenmächtig - die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Nichtzulassungsbeschwerde vorwegnimmt und die Beschwerde einfach ablehnt.

Ich empfehle daher der IG Metall, höchst vorsorglich, sich nur noch für das Gewinnen der Kündigungsschutzklage einzusetzen, jetzt sofort, durch Einreichen einer handfesten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bis zum 11.01.2010.

Sicher sind mir durch die Satzung der IG Metall keine Möglichkeiten gegeben, die Entscheidung der IG Metall zu beeinflussen, denn der Rechtsweg ist in der IGM-Satzung ausgeschlossen. Doch genau dieser Rechtswegausschluss sollte jetzt besonderer Anreiz für die IG Metall sein, die Kündigungsschutzklagen ihrer Mitglieder unbedingt gewinnen zu wollen.

Ich kann Ihnen jederzeit die Motive und die Entscheidungswege und Abläufe einer Rechtschutzablehnung in der IG Metall genau erläutern und belegen.

---> Angekündigte Mandatsniederlegung des IG Metall Rechtsvertreters (DGB) ist Entscheidung der IG Metall :

Mein Standpunkt dazu :

Das Mandat des DGB wird nicht niedergelegt, denn die IG Metall muss den Rechtschutz gewähren. Die Rechtsvertretung der IG Metall führt den Kündigungsschutzklagen-Prozess nun mit Hochdruck fort.

Nicht ich entscheide z.B., ob der IG Metall Rechtsvertreter (DGB) das Mandat vor dem Bundesarbeitsgericht niederlegt, oder nicht. Für die IG Metall hängt sehr viel an dieser Entscheidung, sollte die IG Metall doch Interesse daran haben einen solchen Prozess auf jeden Fall zu gewinnen. Die Entscheidung der Mandatsneiderlegung trifft einzig und allein die IG Metall für sich, ohne jeden Einfluss von mir. Denn die IG Metall ( und damit insbesondere Sie, Herr Huber) ist es später auch derjenige, der die Folgen dieser, Ihrer Entscheidung, zu tragen hat. Nicht juristisch, denn das ist ja durch die Satzung ausgeschlossen. Aber doch im Hinblick der Wirkung dieser Entscheidung für uns Mitglieder und deren Vertrauen in den IG Metall Rechtschutz.

---> Keine Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision vor Ablauf der Frist 11.01.2010 :

Mein Ziel ist es, bis zum 11.01.2010 die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde und dann die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht eingereicht zu bekommen.

Daher werde ich mir persönlich alle Möglichkeiten zur Einreichung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde / Revision bis zum 11.01.2010 bewahren. In der Pflicht zur Einreichung ist nach wie vor die IG Metall. Der bisherige Prozessablauf, bei dem es so aussieht, also der Arbeitgeber mit Hilfe der IG Metall seine Kündigung gewinnt, ist eine „schallende Ohrfeige“ für das Rechtsempfinden jedes normal denkenden demokratischen IG Metall Mitglieds.

Mein Standpunkt: Die Nichtzulassungsbeschwerde darf nicht zurückgezogen werden.

Sehr geehrter Herr Huber,

ich bin gerne bereit, mich auch nach Ende des Prozesses intensiv über den Prozessverlauf auszutauschen.

Bitte aktivieren Sie die Rechtsvertretung der IG Metall (DGB) noch heute für den Gewinn dieser Kündigungsschutzlage.

Für Rückfrage stehe ich Ihnen und der Rechtsvertretung des DGB

jederzeit – d.h. auch an Feiertagen – unter der Rufnummer : ++++ - ++++++++ zur Verfügung.

Schöne Weihnachten !

Der Ingenieur.

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Dezember 2009 23:18

Na und? Ich gehe davon aus, dass Du davon gehört hast, dass es so etwas wie Anwälte gibt? Wer sich auf die Gewerkschaft verlässt, ist selber schuld!


Anonymous User hat geschrieben:

----- UNGLAUBLICH !!!!! ------ Thema "Ablehnung des Rechtsschutzes durch die IG Metall für die "Nichtzulassungsbeschwerde und Revision". --------------- Offener Brief vom "Ingenieur" an den IG Metall Vorstandsvorsizenden, Herrn Berthold Huber -------------------

Sehr geehrter Herr Berthold Huber,

[ bla bla bla ...]

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2010 10:42

Gewerkschaft "IG Metall" versagt ihrem Mitglied den "IG Metall Rechtschutz" --- Opfert die IG Metall ihre Mitglieder und will sich die IG Metall das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von evtl. 27.000 € durch Ihre "IGM-Satzung" ( --> in der man sieht, daß der Rechtschutz der IG Metall lediglich eine freiwillige Leistung ist ) sparen ?

Kommentar von Anonymer Benutzer am 12:35

Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, denen weiterer Rechtschutz und anwaltliche Vertretung von Ihrer Gewerkschaft schon vor der Ziellinie (Bundesarbeitsgericht) versagt wird, haben bei ihrer Kündigungsschutzklage schon von Anfang an verloren.

Die IG Metall versagt dem Ingenieur den Rechtschutz für die 3. Instanz der Kündigungsschutzklage.

Möchte sich die IG Metall nur das Risiko weiterer Gutachterkosten in Höhe von 27.000 € sparen, oder resigniert die IG Metall in der "Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber" oder resigniert die IG Metall im Kündigungschutzprozeß gegen Hochleistungskanzleien der Arbeitgeber und möglich "Gefälligkeitsgutachten", oder gibt es andere Gründe ?

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Oktober 2011 08:54
Gutachter Markus Deringer, aus Maroldsweisach ??? War der gebietsfremde Gutachter der vereidigte Sachverständige Dipl.-Ing (FH Fachhochschule), Dipl-Wirt-Ing.(FH Fachhochschule) Markus Deringer, Zeilbergsiedlung 8-15, 96126 Maroldsweisach, Geschäftsführender Gesellschafter der NETCOM GmbH, Händler von Informationstechnik, der Kontakte zur Industrie pflegt ? http://www.netzwerk-sachverstaendige.de/sachgebiet.html http://www.netcom.de

Wie kann man eigentlich prinzipiell gegen solche vereidigte Sachverständige vorgehen ?

Re: Alcatel-Lucent: Entlassen – und trotzdem 5 Jahre weiterbeschäftigt. Ein Prozessbericht

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Oktober 2011 09:08
Der Grund, warum der Ingenieur fast 5 Jahre nach seiner Kündigung nach wie vor bei Alcatel-Lucent unter Vertrag steht, ist, dass er wegen seiner ungerechtfertigten Kündigung, das „volle Programm“ eingeleitet hat: 1. Antrag auf einstweilige Anordnung der Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtsstreits, 2. Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Ungerechtfertigte Kündigung, 3. Klage auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtstreits, 4. Klage gegen die ungerechtfertigte Kündigung.
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