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Sitzblockade ist Grundrecht

erstellt von valter zuletzt verändert: 30.03.2011 12:03
Das Bundesverfassungsgericht hält eine Sitzblockade mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für vereinbar, weil sie am Beispiel einer Blockade einer Kaserne als Protest gegen den Irak-Krieg nicht verwerflich ist. Az.: 1 BvR 388/05

Die Verurteilung wegen Teilnahme an einer Sitzblockade wird vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, weil sie mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verbunden ist. Damit wird einer BGH Entscheidung widersprochen, siehe auch spiegel vom 30.3.2011.

Ob Sitzblockaden eine Nötigung sind, ist eine Einzelfall-Entscheidung, wobei die Verwerflichkeit zu prüfen ist. Dabei wird die Verwerflichkeit vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aufgehoben. Die verfassungsmäßige Zulässigkeit der Sitzblockade gegen den Irak-Krieg bekommt besonderes Bedeutung bei den Sitzblockaden der AKW Gegner und Gegner gegen die Castor Transporte.

Das Landgericht in Frankfurt muß nun noch einmal eine Entscheidung über eine Geldstrafe treffen.

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