Entschädigung für Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Eine kaufmännische Angestellte einer hessischen Niederlassung eines bundesweit aktiven Unternehmens, die von einer auf den Eingangsbereich gerichteten Videokamera überwacht wurde, erhält nach dem LAG Urteil eine Entschädigung in Höhe von 7000 Euro für die Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen, die häufig ohne Sanktionen bleiben, Mitteilung in Juris vom 25.10.2010.
Mit diesem Urteil bekommen die vielen Arbeitnehmer, die auch und meist absichtlich von Video-Kameras überwacht werden, eine Grundlage, für schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung wenigstens eine Entschädigung in Euro einfordern zu können.