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Keine Pressefreiheit im Sachsensumpf

erstellt von valter zuletzt verändert: 13.08.2010 17:04
Wegen Recherchen im Sachsensumpf und einer Veröffentlichung darüber wurden Journalisten angeblich wegen üler Nachrede zu einer Geldstrafen verurteilt. Die Pressefreiheit ist dabei auf der Strecke geblieben.

Weil zwei Leipziger Journalisten vor einem Jahr im Sachsensumpf recherchierten, wurden sie vom Dresdner Amtsgericht wurden sie wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt. Ein in der Zeit erschiener Artikel sei die Ursache für dieses Urteil, mit dem zugleich die Pressefreiheit infrage gestellt wird. Journalistenverbände und Reporter ohne Grenzen protestieren heftig gegen das Urteil, das Journalisten einen Maulkorb verpasst.

Das Recherchieren bei einem staatsanwaltlichen Verfahren und dabei die Veröffentlichung, die erst das Verfahren publik machten, ist nach Meinung des Dresdener Amtsgerichtes eine zu ahndende Verleumdung.

Der Sachsensumpf leitet sich aus einem Dossier des sächsischen Verfassungsschutzes, in dem von einem vermeintlichen Geflecht aus kriminellen Juristen, Politikern und Polizisten, von Amtsmissbrauch, Korruption und Kontakten ins Rotlichtmilieu die Rede war. Unklar ist vor allem, warum die angeblich verleumdeten Juristen sich nicht gegen ihre Kollegen wandten, durch die sie vielleicht zu Unrecht mit in den Sumpf gezogen haben. Stattdessen haben sie die Journalisten angegriffen, die den Sumpf mit aufdeckten.

Der Verdacht liegt nahe, daß der Dresdener Richter selbst in den Sachsensumpf verwickelt ist oder Freunde schützen will. Daher muß das Urteil von einer neutralen Instanz außerhalb des Sumpfes, die von Journalisten angerufen werden soll, schnell wieder kassiert werden, sonst ist die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit in Gefahr.

Aus den in 1. Instanz verurteilten Journalisten werden auf diese Weise berühmte Vorreiter der Pressefreiheit ohne Zensur , die sich von Dresdener Juristen nicht einschüchtern lassen.

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