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Abmahnungen bedrohen Pressefreiheit

erstellt von valter zuletzt verändert: 19.05.2010 11:38
Die Pressefreiheit ist durch Abmahnungen ernsthaft bedroht, mit denen sog. Abmahnanwälte kritische und unbequeme Artikel durch Abmahnungen zu löschen versuchen. Ziel ist es schwächere Betreiber finanziell zu ruinieren. Eine Kontrolle der Abmahnanwälte findet nicht statt.

Das Abmahnungs-Unwesen greift weiter um sich. Darunter haben kleinere Plattformen und Blogger zu leiden. Erscheint ein unbequemer Artikel gegen Unternehmen, eine Bank, eine Klinik oder sonst eine finanziell stark aufgestellte Organisation oder Person, dann haben die Abmahnungs-Anwälte Konjunktur. Es gibt genug solcher Anwälte, die ein Haar in einem Artikel finden und dieses abmahnen, verbunden mit erheblichen Kosten.

Auch Netzwerk IT sind solche Praktiken bekannt, wenn einige Mächtige ihre Anwälte auf unbequeme Artikel und damit auf die Pressefreiheit loslassen. Es geht ihnen meist nur darum, Kosten zu verursachen. Fundstellen sind Netzwerk IT bekannt. Der Grund einer Abmahnung bleibt meist zweifelhaft. Wahrheit oder Richtigkeit einer Pressedarstellung müßten in langwierigen, teuren Verfahren erst geprüft werden, die nicht jeder finanzieren kann. Leider gibt es keine vorgeschaltete Prüfung, ob eine Abmahnung gegen eine Veröffentlichung überhaupt berechtigt oder illegal ist. Es fehlt an einer Instanz, die Störungen der Pressefreiheit durch das Abmahn-Unwesen reklamiert.

Mächtigere Presseorganen können sich wehren. Bei ihnen erledigen deren Rechtsabteilungen das Abmahnungsunwesen. Die Folge ist, daß die Pressefreiheit nur für Finanzstarke und nicht für kleinere Internet-Auftritte gilt. Das Ergebnis ist quasi ein Berufsverbot für Blogger und Online-Journalisten .

Leider wird nicht einmal das BGH Urteil Az.: VI ZR 259/05 zur Pressefreiheit umgesetzt, in dem sich ein Klinikbetreiber zu Unrecht gegen Veröffentlichung seines Namens wehrte. In dem Urteil wird der Vorrang eines erheblichen Informationsinteresses der Öffentlichkeit bei Personen festgestellt, die an Wirtschaftsvorgängen und Wirtschaftsführern in herausragender Stellung sind. Wer eine solche herausragende Position wie der Klinikbetreiber innehat, der muss es hinnehmen, dass die Presse über ihn berichtet. Abmahnungen zur Unterdrückung der Pressefreiheit wären eigentlich rechtsmißbräuchlich und selbst abzumahnen , meint jedenfalls das LG Bonn.

Weder der Presserat noch Reporter ohne Grenzen haben Lösungen gegen das Abmahnungs-Unwesen. Geld versucht Finanzschwache von Abzocker-Anwälten mundtot zu machen. Von Pressefreiheit kann bei diesen Praktiken nicht mehr die Rede sein.

Von der zum Thema angefragten Bundesregierung ist beim Abmahnungsmißbrauch keine Unterstützung zu erwarten.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 29.05.2010 08:11
Hallo zusammen,

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Von der zum Thema angefragten Bundesregierung ist beim Abmahnungsmißbrauch keine Unterstützung zu erwarten.
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Was will man erwarten? Doch nicht etwa Verständnis? Dies würde bedeuten, dass das Medium Internet verstanden würde und genau das ist nicht der Fall. Selbst nach 20 Jahren Existenz des WWW (als 18-jähriger darf man eine Fahrerlaubnis erwerben…), ist der Umgang damit noch lange keine Selbstverständlichkeit und selbst Unternehmen arbeiten unter gewissen Betrachtungsweisen immer noch unverkabelt.

Das Wort, der Begriff und die Bedeutung von ABMAHNUNG hingegen ist im Kopf aller präsent. Damit kann man umgehen, damit kann man was anfangen, damit will man möglichst nichts zu tun haben.

Trifft also etwas bekanntes auf etwas unbekanntes entsteht Chaos.

lG
L. Spilker
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