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Gleichbehandlung für Ossis

erstellt von valter zuletzt verändert: 15.04.2010 21:08
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat eine Entschädigungsklage abgewiesen, weil sie auf den zurückgegebenen Unterlagen mit einer Ablehnung auf dem Lebenslauf die Anmerkung Ossi fand (Az.: 17 Ca 8907/09)

Die Klage auf Gleichbehandlung nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG wurde vom Stuttgarter Arbeitsgericht abgewiesen. Eine 22 im Stuttgarter Raum lebende Buchhalterin sah die Gleichbehandlung durch die Anmerkung verletzt, vergl. auch spiegel vom 15.4.2010.

Im Urteil wird über Ethnien diskutiert. Gleichbehandlung ist es allerdings nicht, wenn ein Bewerber nur wegen seiner Herkunft benachteiligt wird, peinlich für den Arbeitgeber, der sich bei solchen Bemerkungen erwischen läßt.

Das wird nicht die erste Auslegung des bisher noch nicht in Rechtsstreiten verwendeten Gesetzes sein. Daher wäre die Revision spannend und die öffentlichen Verhandlungen zu beobachten, wenn der erwischte Arbeitgeber verbal um sich schlägt.

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