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Verfassung verbietet Vorratsdatenspeicherung

erstellt von valter zuletzt verändert: 02.03.2010 11:29
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die 6-monatige Speicherung von Daten auf Vorrat als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08

Das Bundesverfassungsgericht hat auf 35 000 Beschwerden, darunter der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik und der Grünen-Politiker Volker Beck entschieden , dass die 6-monatige Vorratsdatenspeicherung dem Grundgesetz Art 10 widerspricht.

In einer einstweiligen Verfügung hatte das Verfassungsgericht die Nutzung der Daten stark eingeschränkt. Mit diesem neuen Urteil zum Datenschutz erweist sich das Verrfassungsgericht als Garant des Datenschutzes als Persönlichkeitsrecht. Bemerkenswert ist das besonders in einer Zeit, in der Datenschutz immer wieder mit Füßen getreten wird, siehe auch Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010 .

Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten löschen lassen.

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