Verfassung verbietet Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat auf 35 000 Beschwerden, darunter der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik und der Grünen-Politiker Volker Beck entschieden , dass die 6-monatige Vorratsdatenspeicherung dem Grundgesetz Art 10 widerspricht.
In einer einstweiligen Verfügung hatte das Verfassungsgericht die Nutzung der Daten stark eingeschränkt. Mit diesem neuen Urteil zum Datenschutz erweist sich das Verrfassungsgericht als Garant des Datenschutzes als Persönlichkeitsrecht. Bemerkenswert ist das besonders in einer Zeit, in der Datenschutz immer wieder mit Füßen getreten wird, siehe auch Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010 .
Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten löschen lassen.