Geheimrat statt Aufsicht
Das BAG hat über eine Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes im Aufsichtsrat entschieden, das den Betriebsrat aus dem Aufsichtsrat berichtete. Die Entscheidung vom 23.10.08 setzt neue Maßstäbe in der Verschwiegenheitspflicht. So wird aus dem Kontrollgremium ein funktionsloser Geheimrat.
Als Konsequenz müßten alle AN-Vertreter in Aufsichtsräten aus Protest von ihren Ämtern zurücktreten und den Aufsichtsrat als Abnickorgan blossstellen, weil nicht einmal die interne Informationsweitergabe möglich sei. Geheime Aufsichtsräte haben ihre Berechtigung verloren. Das BAG hat mit diesem Urteil voll danebengegriffen.
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