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Informationspflichten der Jugendvertretung der Landesbank Berlin

erstellt von valter zuletzt verändert: 14.12.2013 10:10
Die Jugendvertretung der Landesbank Berlin hat ein Transparenzproblem, das am 3.7.09 am Berliner Arbeitsgericht verhandelt wird. Ein gewählter kritischer Vertreter soll von Informationen ausgeschlossen werden und klagt dagegen, Az.: 28 BVGa 11255/09.

Ein Jugend- und Auszubildenden Vertreter bemüht das Artbeitsgericht Berlin, um in einer einstweiligen Verfügung zu erreichen, dass er nicht länger von Informationen ausgeschlossen wird. Kaum zu glauben, aber die Vertretung der Jugend- und Auszubildenden (JAV) hat ein Mitglied der Vertretung von Informationen ausgeschlossen.

Die Begründung der JAV, einen gewählten Jugendvertreter von Informationen auszuschließen, soll vertrauensschädigendes Verhalten sein. Es geht um seine kritische Einstellung in der Frage von Arbeit am Sonnabend, die er nicht mittragen will.

Das Gericht wird sich wohl kaum mit dem Verhalten von Jugendvertretern beschäftigen wollen, wohl aber mit dem der gesamten Vertretung, die meint ein einzelnes Mitglied ausschließen zu können und dadurch demokratisch gewählte Vertreter an der Arbeit hindert. Ob der Arbeitgeber selbst in diese Verhandlungen eingreifen wird, ist noch nicht sicher. Dann könnte es ja herauskommen, dass die JAV sich mehrheitlich hat überzeugen lassen und nun noch den letzten kritischen Jugendvertreter disziplinieren will.

Die Verhandlung über die einstweilige Verfügung findet am 3.7.09 um 10:30 am Berliner Arbeitsgericht vor der Kammer 28 statt. Dort kann man sich genauer über die Hintergründe informieren.

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