Transnet kooperiert auch bei Schnüffelei mit der Bahn
Mindestens zweimal ließ Transnet die Daten ihrer Mitglieder mit den Gehaltsdaten bei der Bahn abgleichen. Die Transnet-Mitglieder standen unter dem Verdacht zu geringe Beiträge abgeführt zu haben. Über Ergebnisse der Schnüffelaktionen ist nichts bekannt, sie wurden bereits 1994 und 1998 durchgeführt. Im Jahr 2008 lehnte die Bahn einen weiteren Datenabgleich ab. Danach änderte die Transnet ihr Beitrittsformular. Eine Zustimmung zum Datenabgleich wird seither nicht mehr verlangt.
Im Kleingedruckten der Beitrittserklärung zur GDBA heißt es dagegen nachwievor: "Ich bin damit einverstanden, dass zur richtigen Beitragsfestsetzung und Zuordnung (Region/Ortsgruppe/gdba-jugend) ggf. ein Datenabgleich mit meinem Arbeitgeber erfolgt (falls nicht gewünscht bitte streichen!)."
Die Tarifgemeinschaft Transnet/GDBA erweist sich so auch als Spitzelgemeinschaft. Bahn- und Gewerkschaftsmanagement haben die gleiche Mentalität, sie trauen ihrem Fußvolk nicht. Belegschaft wie Mitgliedschaft stehen unter Generalverdacht. Unternehmens- und Gewerkschaftsbürokratie sind eng verflochten (siehe dazu Das System Transnet - die blaue Gewerkschaft). Auch in ihren ersten Reaktionen auf die Aufdeckung der Skandale gleichen sich die Bürokratien: Nach Verlautbarungen des Transnet-Sprechers Michael Klein, war alles rechtlich einwandfrei
Und die Transnet-Mitglieder? In gewohnter Passivität und Duldsamkeit werden sie auch diese Bespitzelungsaktionen hinnehmen.
"Wie funktionierte der Abgleich? Das gesamte Verfahren erfolgte komplett verschlüsselt, so dass die DB AG keine Rückschlüsse ziehen konnte, ob ein Mitglied nun Beschäftigter der GdED war oder nicht. Das war im Übrigen auch die Auflage des Datenschutzbeauftragten, genau dies sicher zu stellen." Wurden demnach alle Bahn-MitarbeiterInnen in den Abgleich mit einbezogen? Waren sie damit einverstanden? Wurden sie informiert?
2008 scheiterte die TRANSNET am Bundesdatenschutzgesetz.
Noch heute steht in der Satzung der TRANSNET: "Durch die Abgabe des Aufnahme- bzw. Übertrittsantrages wird die TRANSNET ermächtigt, ... vom Arbeitgeber alle für die Beitragserhebung notwendigen Angaben anzufordern (Einkommenshöhe, Bankverbindung usw.) oder von diesem den Beitragseinzug durchführen zu lassen." (§12,9)
Diese Gewerkschaft kontrolliert weiterhin die Beitragstreue ihrer Mitglieder über den Arbeitgeber. Diese Gewerkschaft traut dem Arbeitgeber mehr als ihren Mitgliedern. Kein Skandal - Normalität bei der blauen Gewerkschaft.