Das Grundrecht auf die eigenen Daten
Auch wenn es das Grundrecht auf die eigenen Daten noch nicht gibt, so doch den Leitsatz des Bundesverfassungsgerichtes in vielen Entscheidungen, wie 1 BvR 370/07 , dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme umfasst. Das ist mit geschwollenem Juristendeutsch genau dasselbe, das Grundrecht auf die eigenen Daten.
Die Telekom und wer weiss noch alles wollen dieses Grundrecht nicht wahrhaben. Auch wenn die Telekom jetzt die Folgen von Bespitzelung und Bestechung mal wieder zu spühren bekommt. Es gab zu viele, denen die eigenen Daten nichts bedeuteten, weil sie nichts zu verbergen hätten, so meinen sie.
Leichtsinnig mit den Daten geht man wie in den USA nur so lange um, bis man deshalb keine Kredite, keine Versicherung, ja fast gar nichts mehr bekommt, dann hört der Spaß auf. Doch Herr Obermann und seine Vorgänger wie andere Unternehmenslenker wissen es besser. Es sind ja auch nicht ihre Daten, die hier ausspioniert und mißbraucht wurden.
Wenigstens ein Gutes hat die Telekom Datenspionage. Viele denken wieder mehr über Datenschutz als ein Teil der eigenen Person nach.
Beim Datenschutz darf die Debatte aber nicht stehenbleiben, denn viele Grundrechte, die nicht in China nicht in Ordnung sind, werden von vielen Unternehmern, wie Lidl und Schlecker ebenso mit Füssen getreten. Und das muss aufhören. Ist ja kein Wunder, dass die bis in die Wohnzimmer spionierenden Minister, die uns diese Grundrechte nicht gönnen, auch gegen höhere Strafen beim Datenmißbrauch sind.