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Unkontrollierte Energie Kartelle

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Anstelle von Kontrollen bei Energieversorgern durch die Bundesnetzagentur schreibt diese Behörde lange Briefe, warum sie sich nicht um Endverbraucher kümmert. Die Bundesnetzagentur meint nicht bei Verträgen außerhalb der sogenannten Grundversorgung zuständig zu sein. Kein Wunder, dass die Stromversorger machen was sie wollen und die Preise weiter steigen lassen.

Wie sich Energieversorger hinter den Kulissen absprechen, ist ja kein Geheimnis, yigg . Das ZDF Magazin Frontal21 hat schon mehrfach darüber berichtet, wie man in dem Video auch hören kann.

Auf Anfrage nach einer Untersuchung der Rechtmäßigkeit von Verträgen, in denen die Stromversorger regelmäßig eine Abbuchungsgenehmigung verlangen, erklärt die Bundesnetzagentur, dass sie nicht zuständig sei.

Die Bundesnetzagentur umschreibt ihre Ausrede der Unzuständigkeit ziemlich umfangreich mit eigenen Worten so:

"Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden nehmen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag die Aufgabe der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze wahr. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten („Netznutzern“) zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Die Adressaten der Tätigkeit der Bundesnetzagentur sind daher in erster Linie die oben genannten Netzbetreiber, daneben zumindest mittelbar auch Netznutzer und Kraftwerkbetreiber. Dagegen fällt das Verhältnis zwischen Stromlieferanten und Endverbrauchern (Haushaltskunden), wie in Ihrem Fall, nicht unter die Kontrolle durch die Bundesnetzagentur.

Wir hoffen, Ihnen mit folgenden Antworten weiterhelfen zu können. Wir müssen Sie jedoch zugleich darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Eine sachgerechte rechtliche Beratung setzt unter anderem die genaue Kenntnis des einzelnen Sachverhaltes voraus, so dass sie durch unsere folgenden Hinweise nicht ersetzt werden kann und soll. Soweit eine konkrete Rechtsberatung erforderlich ist, können wir Ihnen daher lediglich den unverbindlichen Rat geben, sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dies gilt für die vorliegend gestellten Fragen umso mehr, da einige weniger nach energierechtlichen sondern wohl vielmehr nach allgemeinen zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen sein werden.

Die Zuständigkeit der Regulierungsbehörden erstreckt sich auf Fälle, bei denen es um missbräuchliches Verhalten der Netzbetreiber geht. Im Rahmen dessen kann bei Verstößen gegen die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach § 31 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt werden. Vor diesem Hintergrund ist zum Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG folgendes zu sagen: Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften im EnWG kann grundsätzlich nur gegen einen Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ein Missbrauchsverfahren durchgeführt werden. Insofern ist der Anwendungsbereich für ein Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG – gegen einen Energielieferanten – nicht eröffnet.

Aus Ihrer Anfrage war nicht ersichtlich, ob Sie in einer Grundversorgung sind oder einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben, so dass hier keine abschließende Bewertung des Sachverhaltes erfolgen kann.Im Folgenden stelle ich Ihnen beide Möglichkeiten kurz vor:

Die Grundversorgung ist die Energielieferung des Grundversorgers an Haushaltskunden in Niederspannung bzw. Niederdruck zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen. Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden vor Ort (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) mit Strom und/ oder Gas beliefert. Er ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden zu veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen zu versorgen.

Neben der Grundversorgung kann der Haushaltskunde alternativ einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung („Sondervertrag“), wie in Ihrem Fall, mit einem Energielieferanten abschließen. Sonderverträge sind immer dann interessant, wenn die Kosten für die Energiebelieferung niedriger sind als die der Grundversorgung. Für diese Vertragsverhältnisse gibt es einige gesetzliche Mindeststandards die den Inhalt und die Transparenz regeln. Gemäß § 41 EnWG müssen diese Verträge insbesondere Bestimmungen enthalten über:

  • die Vertragsdauer, die Preisanpassung, die Verlängerung und Beendigung der Leistung und des Vertragsverhältnisses sowie das Rücktrittsrecht des Kunden,
  • zu erbringende Leistung einschließlich angebotener Wartungsdienste,
  • die Zahlungsweise,
  • Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen,
  • den unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel und
  • die Art und Weise, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind.

Im Gegensatz zur Grundversorgung haben Haushaltskunden für die Energielieferung außerhalb der Grundversorgung keinen gesetzlichen Anspruch. Es besteht sowohl für den Haushaltskunden als auch für den Energielieferanten Vertragsfreiheit. Sicherlich hat aber die Strom- bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV, GasGVV) für diese Vertragsverhältnisse eine Leitbildfunktion.

Die uns überreichten Unterlagen zum Sachverhalt betreffen das zwischen Ihnen und der N-ERGIE bestehende Energielieferverhältnis sowie die Prüfung der Allgemeinen Bestimmungen des Vertrages. Diese Fragen sind jedoch primär zivilrechtlich zu klären. Insofern kann ich Ihnen lediglich den unverbindlichen Rat geben, sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Weiterhin ist anzumerken, dass allgemeine Fragen zur Zahlungsform (Sonder-Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen und Rechnungen) i.d.R. zivilrechtliche Fragestellungen sind, für die ggf. eine entsprechende rechtliche Beratung und/ oder eventuell der Rechtsweg in Anspruch genommen werden kann."

Die Bundesnetzagentur hat also viele Ausreden parat, nichts zu tun. Ist es da ein Wunder, dass die Energieversorger weiter unkontrolliert machen, was sie wollen?

Man kann sich aber auch fragen, wozu diese Kontrollbehörde überhaupt da ist, wenn sie fast keine Kontrollen bei den Energieversorgern macht und stattdessen Briefe über Ausreden schreibt?

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