Die Freiheit der Meinung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Januar 1958 ist nun 50 Jahre her. Vom Leiter der Staatlichen Pressestelle in Hamburg, Erich Lüth, veranlaßt, hat das höchste Gericht zum ersten mal der , in der Rechtsgeschichte über die freie Meinung einen Spruch gefällt, in dem sie als besonders schützenswertes Gut festgestellt wurde, DRadio vom 15.1.08.
Seitdem mußte dieses Grundrecht der Meinungsfreiheit immer wieder erstritten werden. Hier nur einige Beispiele:
- Zensur hat ständig die Meinungsfreiheit und ihre Akteure, die Rorter, bedroht und bedroht sie immer wieder, wie die jahrlichen Berichte der Organisation Reporter ohne Grenzen zeigen.
- Die Betreiber von Frischer Wind , einer kritischen Arbeitnehmer-Plattform, wurden zunächst zunächst vom LAG an der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit gehindert, die erst vom BAG mit Az.: 2 AZR 584/04 bestätigt wurde.
- Meinungsfreigeit ist im Internet stets ein Thema, weil sie besonders in Staaten wie China und gern bei Reportern unterdrückt wird. Eine generelle Bedrohung geht auch von Suchmaschinen aus.
- In manchen Firmennetzen wird freie Meinung oft mit technischen Mitteln, wie Filtern, behindert, Beispiele: Alcatel-Lucent , Cinram , ebay , Grohe ,MAN und Siemens ,
Auch auf dieser Plattform tummeln sich aber leider auch Beiträge von Meinungsmachern und Lobbiisten, die unter Berufung auf die Meinungsfreiheit einseitige Hetze betreiben. Sie könnten für ihre Meinung auch eigene Internetseiten nutzen, meinen aber, sich hier auskotzen zu müssen und behindern dadurch andere, ihre Meinungen zum Ausdruck zu bringen. Vielleicht liegt es daran, dass die Politik den Einzelnen bisher noch viel zu wenig gegen unerwünschte Meinungsmache wie Werbung und SPAM geschützt hat.
Ein sichtbares Beispiel für einseitiges Ausnutzen der Meinungsfreiheit sind die anonymen Beiträge von Verbandsvertetern der privaten Krankenkassen. Deshalb muß die freie Meinung immer wieder neu erkämpft werden und das Urteil vor 50 Jahren kann nur der Anfang sein.