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BGH: Online Untersuchungen nur mit richterlichem Beschluß

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, daß eine Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten verboten ist - Aktenzeichen StB 18/06.

Der BGH verbietet heimliche online-Durchsuchungen, Pressemitteilung des BGH vom 5.2.07. Urteil und Begründung sind noch nicht veröffentlicht.

Das Bundesinnenministerium wollte erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen mit so genannten trojanischen Pferden für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern. Daraus kann nun nichts werden, Zeit und SZ vom 5.2.07. Nun versucht es der Innenminister mit einer neuen Rechtsgrundlage, also mit einem Gesetz, das mit der Mehrheit der großen Koalition zu verabschieden ist, yahoo vom 5.2.07.

Das Ausspionieren von Computern am Arbeitsplatz unter dem Vorwand der Wartung, bei dem es keineswegs um Beschuldigungen geht, ist von diesem Urteil zwar noch nicht erfaßt, dürfte aber Gegenstand der Diskussionen werden.

Bei einer Straftat braucht es zur Durchsuchung des Computers von Beschuldigten nach diesem Urteil einen Richterspruch. Was brauchen unbeschuldigte Mitarbeiter, um bei ihnen auf dem Computer herumzuspionieren?

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