Zweifelhafte Freilassung verdächtiger rechtsradikaler Schläger
Die "Freilassung der verdächtigten rechtsradikalen Schläger":http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/politik/deutschland/333228 aus der Untersuchungshaft lehrt, man muß nur konsequent die Opfer so zusammenschlagen und dabei das Gedächtnis treffen. Wenn auch das Gedächtnis kaputtgeschlagen wurde, denken normale Menschen, wie fürchterlich diese Prügler sind und daß der Staat uns davor bewahren soll.
Es gibt aber Richter am BGH, die aus dem Verprügeln von Menschen, die dabei ihr Gedächtnis verlieren, schließen, daß ein Zeuge ausfällt und die Tat weniger gefährlich ist. Wer kann das nur verstehen?
Ist es wieder soweit mit der Justiz wie zu Tucholsky's Zeiten, daß sie rechte Schläger schützt, während die Opfer zum Sündenbock werden. Kann die Berichtigung solcher Fehlentscheidungen an einer einzigen Person hängen bleiben, dem Generalbundesanwalt ? Wer hat nur Kontrolle darüber, daß unsere Justiz ihre Binde auf dem rechten Auge verloren hat?
Die Debatte über Gefahren von Rechts paßt sehr gut dazu, auch wenn sie in wenigen Gebieten begonnen hat; gehört der BGH in Karlsruhe vielleicht auch noch dazu?