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BAG rettet Meinungsfreiheit

erstellt von valter zuletzt verändert: 22.06.2009 11:29
Das Verfahren von Heiko Barten gegen die Bankgesellschaft Berlin wurde vom BAG aufgerollt und das Urteil der 1. Instanz wiederhergestellt. Die Meinungsfreiheit ist auch im Betrieb noch Grundgesetz.

Das Bundesarbeitsgericht hebt die Revision vor dem LAG Berlin wieder auf, die in 1.Instanz festgestellt worden war, aufgehoben wurde. Somit stellt das BAG wie zuvor auch in aehnlichen Entscheidungen klar, daß Betriebe die Meinungsfreiheit nicht verbieten und deshalb kündigen können, Frischer Wind vom 25.11.05.

Das BAG hat eine lange Leidensgeschichte von Heiko Barten beendet, der wie David gegen die Berliner Bankgesellschaft als Goliath gefochten und nun gewonnen hat. So kehren Recht und Gesetz auch wieder bei der Bankgesellschaft in Berlin ein, die lernen muß, daß selbst Macht und Anwälte nicht ausreichen, das Recht für sich passend zu machen.

Netzwerk IT hatte den Weg Heiko's immer aufmerksam mitverfolgt und gratuliert von dieser Stelle öffentlich und dankt ihm für das Durchhaltevermögen.

Auf seinem weiteren Weg an den Arbeitsplatz wird Netzwerk IT auch beobachten, welche Konsequenzen das Urteil in der Vorstandsebene hat, in der nun endlich ein Lernprozeß beginnnen kann und muß.

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