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Im Bestechungsprozeß Pfahl ist keiner schuldig

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Im Bestechungsprozeß gegen den ehemaligen Staatssekretär Pfahls, der den Empfang erheblicher Beträge bestätigt, entlastet der Altkanzler ihn und sich vor dem Vorwurf der Bestechlichkeit

Die Stattsanwaltschaft hat aufgrund der Zeugenaussage Kohl den Vorwurf der Bestechlichkeit fallen gelassen, standard vom 4.8.05.

Diese schnelle Wende hat so manches Kopfschütteln bewirkt. Kann man doch gar nicht glauben, daß so viel Geld für nichts an den früheren Staatssekretär gegangen sei. Eine kritische Bewertung der Zeugenaussage fehlt bisher, in der auch berücksichtigt wird, daß der Zeuge sich mit einer anderen Aussage nur belasten würde. Wieviel Wert ist dann eine Zeugenaussage, die dem Zeugen und dem Beklagten dienen. Muß hier die Staatsanwalt nicht nach objektiveren Methoden suchen, die Wahrheit zu finden, die nach der jetzigen Aussage zu einfach geschönt aussieht.

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