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Einseitiger Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichtes

erstellt von valter zuletzt verändert: 18.05.2012 12:05
Das Bundesverfassungsgericht untersagt die Blockupy Proteste in Frankfurt. Aber Nazi Demonstrationen werden regelmäßig gegen den Willen der betroffenen Kommunen genehmigt. Ist das nicht einseitig?

Frankfurt 18.5.2012 Das Demonstrationsrecht steht auf dem Prüfstand. In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Blockupy Proteste verboten. Dennoch gehen die Proteste weiter. Polizei räumt das Gelände um den Römer.

Was bei Nazi Protesten regelmäßig zur Genehmigung führt, geht bei den Protesten gegen die Banken nicht. Diese Einseitigkeit in dem Eilentscheid ist offensichtlich, der in den Pressemitteilungen noch nicht erschienen ist. Ist das Verfassungsgericht ebenso einseitig auf der Linie der Verfassungsschützer, die eine Nazi-Mörderbande 10 Jahre lang unbehelligt lassen?

Die Demonstranten haben das Grundgesetz auf ihrer Seite und demonstrieren weiter. Das macht einigen Herren in den schwarzen Anzügen Angst, die weiter auf Kosten der Steuerzahler zocken. Eskaliert die an sich ruhige Lage mit den Wasserwerfern der Polizei, die schon einmal eine Regierung aus dem Amt gejagt haben?

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