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Grenzen des Demonstrationsrechtes

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Das Grundrecht auf Demonstration durfte bei G8 Gegnern eingeschränkt werden. Gilt das nicht für gewaltbereite Neonazi's?

Das Bundesverwaltungsgericht hat Meldeauflagen gewaltbereiter Demonstranten gegenüber dem Grundrecht auf Demonstration vorgezogen. Diesmal traf es einen G8 Gegner.

Das Urteil wäre auch die Möglichkeit, gewaltbereite Neonazi's in die Schranken zu verweisen, indem ihnen Meldepflichten auferlegt werden. So ließe sich der braune Spuk kleinkriegen, wenn unser Staat nicht mehr wie zu Tucholski's Zeiten auf einem Auge blind ist.

Wenn allerdings erst diskutiert wird, was Gewaltbereitschaft ist, dann kann es schon zu spät sein, weil die Polizei nicht immer objektiv genug ist, wie sich nicht nur in Halberstadt zeigte und von Panorama aufgedeckt werden mußte.

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