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Klage gegen Transparenz der Abgeordneten abgewiesen

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:24
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschied unter Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer, dass Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen – 2 BvE 1/06; 2 BvE 2/06; 2 BvE 3/06; 2 BvE 4/06 –

Die durchaus unterschiedlich motivierten Klagen der Abgeordneten

  • Peter Dankert , SPD,
  • Peter Gauweiler , CSU,
  • Reinhard "Göhner":http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/goehnre0.html , CDU,
  • Wolfgang "Götzer":http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/goetzwo0.html , CSU,
  • Gregor Gysi , Linke,
  • Siegfried Kauder , CDU,
  • Heinrich Leonhard Kolb , FDP
  • Norbert Lammert , CDU,
  • Sibylle Laurischk , FDP,
  • Markus "Löning":http://www.bundestag.de/mdb/bio/L/loenima0.html , FDP,
  • Friedrich Merz , CDU,
  • Hans-Joachim Otto , FDP,
  • Reinhard Schultz , SPD,
  • Max Straubinger , CSU,
  • Marco Wanderwitz , CDU und
  • Dagmar "Wöhrl":http://www.bundestag.de/mdb/bio/W/woehrda0.html , CSU

wurde abgewiesen, die ihre Nebeneinkünfte nur ein bisschen offen legen wollten. Es berichten unter anderem die FTD , der Tagesspiegel und die Welt vom 4.7.07.

Es läßt sich nun nicht länger verzögern, wie die Meinungen von Bundestagsabgeordneten - wenigstens in etwa - finanziell beeinflußt werden. Es fehlt nun noch die Offenlegung der Einkünfte aller Politiker in anderen Kammern und Ländern und auch der Manager in Spitzenpositionen, um zu wissen, wie geschmiert unser Gemeinwesen funktioniert. Viel Schaden hätte dadurch von in Verruf geratenen Unternehmen wie Siemens bewahrt werden können.

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